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Asyl in Not machte Anfang dieses Jahres einen Bescheid öf­fentlich, mit dem ein Referent des Bundesamts für Frem­denwesen und Aysl (BFA) einen Asylwerber grundlos ins Ab­schiebelager in Fieberbrunn versetzen wollte. Da dieser Be­scheid vor Falschangaben nur so strotzte, erhoben wir dagegen eine Vorstellung (eine Art Beschwerde), worauf der in unseren Augen rechtswidrige Bescheid, die so genannte »Wohnsitzauf­lage«, außer Kraft gesetzt wurde. Als Grund für die Rechtswid­rigkeit des Bescheids kamen unserer Meinung nach zwei Fakto­ren in Frage: entweder Schlamperei oder volle Absicht.

Demgemäß äußerten wir in einer Presseaussendung fol­gende Kritik: »Der Referent trägt den Titel eines Magisters (FH). Man sollte also annehmen, dass er des Lesens und Schreibens mächtig ist. Somit wird es also ein Versehen gewesen sein, dass er einen Mandatsbescheid verfasst hat, der – voller Unwahrheiten – unseren Klienten in Angst und Schrecken versetzt hat. Ein Schelm wer denkt, Hr. XXX sei ein bösartiger Rassist, der einem afrikani­schen Asylwerber kurz vor Weihnachten zeigen wollte, was alles geht.« Aufgrund dieser Kritik klagte uns der Referent wegen übler Nachrede und forderte 20.000 Euro Entschädigung. Am 16. Juli wurde Asyl in Not zu einer Zahlung von 1.500 Euro und Begleichung der Prozesskosten verurteilt, wogegen wir – nicht zuletzt aus generalpräventiven Gründen – Berufung eingelegt haben. Wenn wir einmal hinnehmen, dass BFA-Beamte uns mit Klagen eindecken, um uns den Mund zu verbieten und uns finanziell zu schaden, dann werden immer neue Angriffe auf die Meinungs- und Medienfreiheit folgen.

Ein wichtiger Leitspruch von »Asyl in Not« lautet: »Unrecht hat Namen und Adresse.« Wir beschränken uns nicht auf die kompetente und professionelle Rechtsvertretung von Geflüch­teten in Österreich, sondern wir zeigen auch die Missstände in diesem Staat auf. Wir machen sichtbar, wer für diese verant­wortlich ist, und nennen die Namen derer, die Menschen­rechtsverletzungen begehen. Dies muss durch die Rede- und Meinungsfreiheit gedeckt sein, denn das Interesse der Öffent­lichkeit an den Zuständen in der österreichischen Beamten­schaft ist größer als das Interesse einzelner, ihre Tätigkeit zu verheimlichen. Auch die Frage, ob ein Referent in voller Absicht oder schlampig gearbeitet hat, ist und bleibt legitim.

Dazu passt die jüngste Nachricht eines renommierten Grazer Fremdenrechtsanwalts in Graz, seine Kanzlei schließen zu wol­len, »weil zu viele Gespräche mit Blicken voller Verzweiflung geendet haben«. Dies entspricht auch unseren Erfahrungen seit dem Antritt der schwarzblauen Regierung. Nicht die Gesetze sind schlimmer geworden, denn diese sind schon mit Rot-Schwarz am unteren Ende des Erträglichen angelangt, sondern die Beamtinnen und Beamten agieren immer selbst­bewusster – zu Ungunsten der AsylwerberInnen.

Kübra Atasoy ist Geschäftsführerin von Asyl in Not

www.asyl-in-not.org

Spenden: IBAN: AT29 3200 0000 0594 3139

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1. Grund: Das Prestige der NEOS. Selbst in linken Kreisen gelten die NEOS als bürgerlich korrekte, nicht rassistische Par­tei. Sie kommen modern und weltoffen rüber. Ihre Oppositionspolitik wird von den Medien als sachlich und konstruktiv beschrieben. Und hat ihre Jugendorganisa­tion nicht mit der Legalisierung von Canna­bis geliebäugelt? Wohl wird ihre neolibe­rale Orientierung klar erkannt. Aber gegen­über den rassistischen Grauslichkeiten der FPÖ erscheinen sie doch als das kleinere, vor allem harmlosere Übel.

2. Grund: Ihre politische Kompaktheit. Die NEOS ist die Partei der Gewinner Innen des Neoliberalismus. Sie schwimmen mit dem Strom der neolibera­len Umwälzungen und profitieren in jeder Hinsicht davon. Daher strotzen ihre Mit­glieder und FunktionärInnen auch vor Selbstbewusstsein. Ohne Rücksicht auf divergierende parteiinterne Interessen nehmen zu müssen, eint sie ein simples Programm: noch mehr Neoliberalismus. Kaum eine Partei kann daher so geschlos­sen und kompakt auftreten wie die NEOS.

3. Grund: Sie profitieren von der welt­weiten Ideologieproduktion des Neo­liberalismus. Die NEOS müssen keine eigen­ständige Programmatik entwickeln, sie können aus dem Vollen schöpfen. Die neoli­berale Ideologie ist längst an Universitäten, Forschungsinstituten und Think Tanks hegemonial. Sie wird an den Wirtschaftsuniversitäten gelehrt und abgeprüft, sie wird in
den großen Medien popularisiert und dominiert die Talk Shows. Die NEOS müssen sie nur auf die österreichischen Verhältnisse anwenden.

­4. Grund: Sie meinen es verdammt ernst. Obwohl die NEOS oft recht geschickt gefällige und wenig kontroverse Themen prä­sentieren, halten sie mit ihrem Programm nicht hinter dem Berg: Studiengebühren und Eliteschulen, Anhebung des Pensionsantritts­alters mit dem Ziel, einen Lebensabend ohne Zwang zur Lohnarbeit überhaupt zu beseiti­gen, schrankenlose Privatisierung, Abschaf­fung des Sozialstaates, keinerlei Mietzinsre­gelungen mehr, keine Auflagen für Unterneh­merInnen, Abschaffung von Arbeitszeitbe­stimmungen, militärische Aufrüstung der EU und verstärkte imperialistische Außenpolitik. Das soll ohne Rücksichten umgesetzt werden.

5. Grund: Sie sind Elite und wissen das auch. Die NEOS sind keine Massenpar­tei. Sie sind die soziale Elite des Neoliberalis­mus und halten sich für die wirklich innovati­ven Kräfte der Gesellschaft. Noch sind sie auf ein Bündnis mit den alten herrschenden Klas­sen angewiesen. Daher ist derzeit die ÖVP ihr logischer Partner.

6. Grund: Jede emanzipatorische Alterna­tive zum Neoliberalismus gefährdet die Interessen ihrer Mitglieder. Die NEOS müssen jeden Schritt in Richtung einer egalitären und solidarischen Gesellschaft als Bedrohung wahrnehmen, was sich auch an der Nichtun­terstützung des Frauenvolksbegehrens gezeigt hat. Wir sollten ihre Entschlossenheit, sich nicht von »Versagern« und sozial Schwa­chen den Erfolg stehlen zu lassen, bitter ernst nehmen.

7. Grund: Viele Linke unterschätzen die NEOS massiv. Die Gefährlichkeit der NEOS wird leider nur von einem Teil der Linken erkannt, der andere starrt wie das Kaninchen vor der Schlange auf die FPÖ. Nach dem Rechtsruck in der ÖVP hat sich mit den NEOS eine weitere, hoch aggressive reaktio­näre politische Kraft auf der politischen Bühne etabliert. Sehen wir dieser Tatsache ins Auge.

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Nach dem Ende ihrer Regierung setzten ÖVP und FPÖ im Parlament noch im Juli 2019 die geplante Reform des WGG (Wohnungsgemein­nützigkeitsgesetzes) durch. Die Reform steht im Zeichen des Paradigmas »Eigentum zuerst«.

BERNHARD WERNITZNIG schreibt darüber, was die Reform noch bringt und welche Rolle die »Gemeinnützigen Wohnbauvereinigun­gen« spielen.

Die Lage am Wohnungsmarkt hat sich zugespitzt. Langfristige und für die breite Mehrheit leistbare Mieten im priva­ten Sektor gehören der Vergangenheit an. Der kommunale Wohnungsneubau wurde in ganz Österreich aufgegeben und damit sinkt der Anteil der Gemeindebauten am Wohnungsangebot drastisch. Frei finan­zierte Eigentumswohnungen sind für breite Teile der Bevölkerung unleistbar. Damit bleibt für viele nur die Miete einer »Genos­senschaftswohnung«. Die zumeist gefördert errichteten Wohnungen erfordern den Ein­satz eines Eigenmittelanteils der Mieter* in/des Mieters an den Bau- und Grundkos­ten. Diese Wohnungen werden von Gemein­nützigen Wohnbauvereinigungen (GBVs) errichtet, die nur beschränkt Gewinn ma­chen und ausschütten dürfen. Das Eigenka­pital ist zweckgebunden und muss im Woh­nungsbau reinvestiert werden, solange die Wohnbauvereinigung gemeinnützig bleibt. Dafür genießt die GBV entsprechende steu­errechtliche Vorteile. Die Zweckbindung und die dauerhafte Beschränkung der Miet­höhe nach dem Prinzip »Einmal WGG, im­mer WGG« ist grundsätzlich ein erfolgrei­ches Modell sozialen Wohnbaus, was sich in ihrem hohen Anteil am Wohnungsbestand und an der Neubauleistung zeigt.

Der massive Anstieg von Investitionen in Immobilien bringt aber auch im »gemein­nützigen« Sektor große Probleme mit sich. In den großen Städten und ihrem Umland kam es zu einem massiven Anstieg der Bo­denpreise. Damit steigen auch die Mieten und Eigenmittelanteile für Mieter*innen in Neubauprojekten. Mittlerweile müssen etwa in Wien beim Einzug in eine neue Genossen­schaftswohnung, je nach Größe und Projekt, 30.000 bis 50.000 Euro eingelegt werden. Durch die hohe Eigenmittelleistung bleibt für immer mehr Menschen mit geringen Einkommen der Zugang zu dieser Form so­zial geförderten Wohnens verwehrt.

Viele der »Gemeinnützigen« bauen mitt­lerweile nicht mehr ausschließlich geför­derte Sozialwohnungen. Sie passen sich an die neoliberalen Mitbewerber*innen an und errichten immer mehr frei finanzierte Objekte zu Marktpreisen. Sie begründen dies mit den hohen Bodenpreisen, die über den Förderkriterien liegen. Sie schaffen damit zum Teil eine Querfinanzierung zur Unterstützung der Bodenpreise, anderer­seits agieren sie dabei auch immer mehr wie gewöhnliche private Akteur*innen am Immobilienmarkt – die erlaubte Eigenmit­telverzinsung kann sich angesichts niedri­ger Marktzinsen auch sehen lassen.

Im Folgenden werden einige Punkte der WGG-Reform beleuchtet:

Eigentumsförderung

In ihrem Programm belehrte uns die Ibiza-Regierung, dass Eigentum »langfristig […] die angestrebte und günstigste Form des Wohnens« sei. Wenn wir uns die Mieten nicht mehr leisten können – dann sollen wir also die Wohnungen einfach kaufen. Das soll auch im Gemeinnützigen-Bereich forciert werden. Mit der WGG-Novelle muss die GBV den Mieter*innen drei Mal den Kauf der von ihnen bewohnten Wohnung ermöglichen. Es ist zwar vorgesehen, dass diese Wohnungen danach nicht sofort zum profitablen Geschäft werden können. Für nunmehr 15 Jahre (bisher 10) soll ein profi­tabler Weiterverkauf oder eine marktkon­forme teure Weitervermietung verhindert werden. Das ändert jedoch nichts daran, dass die so verkauften Wohnungen nach Ablauf der so genannten »Spekulations­frist« dennoch freie Marktpreise und Mie­ten erzielen können. Die Wohnung fällt so aus dem Prinzip der Kostenbeschränkung heraus. Die ersten 15 Jahre ist bei Weiter­vermietung der erworbenen Wohnung eine Mietobergrenze – in der Höhe des miet­rechtlichen »Richtwerts« zu berücksichti­gen. Warum das Prinzip »einmal WGG, immer WGG« mit ihrer langwährenden sozialen Zweckbindung hier trotz Einsatz von Fördermitteln am Ende nicht mehr gilt, ist nicht nachvollziehbar und entzieht dem Wohnungsmarkt langfristig leistbaren Wohnraum.

Erhöhung von Altmieten und Kurzzeitvermietungen

Für Mieter*innen in alten, bereits abbezahl­ten Genossenschaftswohnungen könnte das Wohnen teurer werden. Bisher musste der Mietzins nach Abzahlung der Baukosten (die so genannte »Auslaufannuität«) am Ende auf ein niedriges Niveau abgesenkt werden, was sehr günstigste Monatsmieten bedeutete. Mit der Novelle darf in Zukunft nach Bezahlung der Errichtungskosten ein höheres Entgelt verlangt werden, wenn Sanierungsbedarf besteht, der nicht über den »Erhaltungs-und Verbesserungsbei­trag« abgedeckt werden kann. Ein Sanie­rungsbedarf ist für die Mieter*innen nicht wirklich überprüfbar, und es ist zu befürch­ten, dass die GBVs und privatisierte, ehe­malige Gemeinnützige gerne davon Gebrauch machen werden, um Wohnungen auf Mieter*innenkosten zu modernisieren.

Weiters wird im Gesetz erstmals in be ­stimmten Fällen die Kurzzeitvermietung erlaubt. Kurzzeitverträge sollen etwa bei anstehenden Sanierungen, bei besonderen »beruflichen Erfordernissen« (etwa Pflege­berufen) oder »prekären Familienumstän­den« zur Anwendung kommen. Menschen sollen mit diesen Kurzzeitverträgen also in diesen prekären, unsicheren Umständen gehalten werden, anstatt für sie eine unbe­fristete Wohnmöglichkeit zu schaffen.

Exklusion von Drittstaatsangehörigen

Die Wohnungsvergabe an Drittstaatsange­hörige wird in Zukunft mit der Bedingung eines über fünfjährigen legalen Aufenthalts und einer Integrationsprüfung verknüpft. Derartige Bestimmungen, also Zugangshür­den für Migrant*innen wurden bisher in einigen Landesgesetzen zur Wohnbauförde­rung und dementsprechend unterschied­lich geregelt. Die Wohnungssuchenden treffen nun unabhängig vom Bundesland weitere Diskriminierungen: Es soll eine Integrationsprüfung vorgelegt werden, und der über fünfjährige Aufenthalt muss nach­gewiesen werden. Wohnungsverwaltungen der Genoss*innenschaften sollen so zum weiteren Stolperstein im Migrationsregime und ein verlängerter Arm der Fremdenpoli­zei werden. Das Menschenrecht auf Woh­nen wird durch diskriminierende Bestim­mungen ausgehebelt – die Betroffenen dür­fen über ihre Lohnsteuern sehr wohl die Wohnbauförderung und andere staatliche Leistungen finanzieren, aber bekommen keinen Zugang zu den damit errichteten Gebäuden.

Bauwut statt Mitbestimmung

Die Gemeinnützigen sind auf Bauland, Bau­bewilligungen und Wohnbauförderungen angewiesen, die (Lokal)Politik auf ein Ange­bot halbwegs leistbarer Wohnungen für die Mittelschicht. Die Existenzgrundlage und Macht der Gemeinnützigen baut auf ihrem großen Bauvolumen auf: Sie wollen in ers­ter Linie bauen – ob dies auch für alle leist­bar bleibt, ist nebensächlich geworden – wenn es kein günstiges Bauland gibt, wird eben für die obere Mittelschicht gebaut.

Um wieder für die unteren Einkommens­gruppen zugänglich zu werden, müssten die Bodenpreise reguliert werden. Es gäbe einige Vorschläge, wie das erreicht werden kann, die von Baurechtsmodellen, Wid­mungskategorien bis hin zur Enteignung von Bauland im öffentlichen Interesse rei­chen. Es fehlt dafür aber jegliches politi­sches Interesse.

Zwischen Gemeinnützige und Politik passt kein Blatt Papier: Sie werden von den etablierten Parteien direkt – in der Geschäftsführung, den Vorständen und Aufsichtsräten, oder indirekt beeinflusst. Dieser Machtblock zeigt sich auch in der Eigentümer*innenstruktur: Während die »echten« Genoss*innenschaften normal im Eigentum ihrer Mitglieder stehen, werden die Geschäfte von parteinahen Personen gemanagt. Viele der anderen großen GBVs sind als GesmbHs oder Aktiengesellschaften organisiert und gehören Versicherungen, Kirchen, Banken, Kammern oder Gewerk­schaften. Einige GBVs haben mittlerweile Konzern-Strukturen herausgebildet und verfügen über Tochterunternehmungen für kommerzielle Wohn- und Gewerbeprojekte. Im Lauf der Jahrzehnte wurden viele klei­nere gemeinnützige Bauvereinigungen von den Großen übernommen oder haben die Gebäudeverwaltung an diese abgegeben.

Angesichts dieser engen Verzahnung mit dem politischen System verwundert es nicht, wenn der »Verband der Gemeinnüt­zigen Wohnbauvereinigungen« die aktuelle WGG-Reform nur begrüßt. Ein Wort der Kritik sucht man in ihrer Presseaussendung zur Novelle vergeblich.

Radikale Neuausrichtung der GBVS nötig

Korruptionsskandale bzw. »Unregelmäßig­keiten« bei Privatisierungen von GBVs gehören leider zur Tagesordnung und füh­ren zur Gefahr der Diskreditierung des Sozialen Wohnbaus als solchem. Buwog, Buntes Wohnen, Gesfö, Riedenhof, GBV- GÖD sind zu viele Einzelfälle, um über strukturelle Probleme hinweg zu sehen. Anstatt diese Probleme wirksam zu bekämpfen, haben FPÖ und ÖVP nun die bisher im WGG festgelegten Gehaltsober­grenzen für Vorstand und Geschäftsfüh­rung ganz gestrichen. Danach darf die FPÖ wieder über die hohen Gagen der roten Parteibonzen wettern, die sie soeben ermöglicht hat.

Die »Gemeinnützigen« sind wirtschaft­lich untereinander derart verzahnt, dass die verbandsinterne Kontrollinstanz – der Revisionsverband – dabei offenbar wenig ausrichten kann. Die Branche kon­trolliert sich selbst, und das anscheinend sehr wohlwollend. Eine Reform der Gemeinnützigen Wohnungswirtschaft wäre auch dahingehend dringend nötig.

Eine Demokratisierung und Entflech­tung von Immobilienkapital und Politik, neue Entscheidungs- und Eigentums­strukturen wären gefragt. Klare, effek­tive Gremien, die gewöhnliche Mieter* innen in Entscheidungen einbinden, aber auch fachlich kompetente unabhängige Kontrollorgane wären notwendige Ele­mente einer echten Reform. Am wich­tigsten wäre aber zunächst, dass in der Wohnungsproduktion eine Rückbesin­nung auf das Kerngeschäft folgt – die geförderte Mietwohnung – was die Ver­sorgung mit leistbaren Grundstücken voraussetzt.

Wie geht’s wohnpolitisch weiter?

Zusammenfassend muss gesagt werden: Die WGG Reform hat für die einzelnen derzeitigen und künftigen Mieter*innen eigentlich nur Verschlechterungen und Risiken gebracht. Die letzte ÖVP/FPÖ-Re­gierung hat grobe Einschnitte ins Miet­recht dank Ibiza nicht mehr umsetzen können – aber auch hier sind Reformen zu erwarten, die massiv gegen Mieter*in­neninteressen laufen. Sollten die Parteien der Immowirtschaft im September eine stabile Mehrheit erhalten, wie derzeit zu erwarten, wird Wohn- und Mietenproble­matik ein zentrales Feld der sozialen Aus­einandersetzung bleiben. Gruppen, die sich um das Recht auf Wohnen und Mie­ter*innenrechte organisieren, werden also Verstärkung brauchen.

Bernhard Wernitznig arbeitet als Sozial ­arbeiter bei der Straßenzeitung Augustin und engagiert sich bei der Mieter* innen-Initiative (MI) in Wien

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»Leistbares Wohnen« – eine unendlich verlogene Geschichte! Von JOSEF IRASCHKO

Die Stadt Wien verwaltet rund 220.000 Gemeindewohnungen, die demokra­tisch gewählten Bürgermeister stellt seit 100 Jahren die SPÖ, ihre Mietervereinigung hat 70.000 Mitglieder. Sämtliche gesetzlichen Regelungen auf Bundes- wie auf Lan­desebene wurden in den letzten Jahrzehn­ten zu Lasten der MieterInnen getroffen. Die Stadtverwaltung setzt selbst auf offen diskriminierende Politik (»Wien-Bonus«).

Das Regierungsprogramm der neuen wie alten Bundesregierung spart zum Thema »Leistbares Wohnen« nicht an Allgemein­plätzen. Sollen doch die Interessen und Ängste eines Großteils der Bevölkerung an leistbarem, zeitgemäßem, sicherem und ökologisch nachhaltigem Wohnen zumin­dest rhetorisch aufgegriffen werden. Andererseits sollen die Interessen einer gehätschelten kleinen Minderheit, die sich am Grundbedürfnis Wohnen eine goldene Nase verdienen will, nicht allzu sehr ver­grämt werden.

Das Problem der überhöhten Mieten hat sich in den letzten zwanzig Jahren derart verschärft, dass Regierungs-Ignoranz allein nicht ausreicht. Zwar werden weder die Ursachen (Bodenspekulation, private Investorengruppen, befristete Mietver­träge, das preistreibende Richtwertsystem etc.) untersucht, benannt oder gar geän­dert. Trotzdem wird im Wahlkampf Lösbarkeit vorgespielt.

SPÖ und ihre Mietervereinigung (MV) von Reform zur Kapitulation

Dass die SPÖ in ihrer Oppositionsrolle über reine parteipolitisch motivierte Wadlbeiße­rei nicht hinauskommt, hat in erster Linie damit zu tun, dass sie keine glaubwürdige, geschweige denn radikalere Alternativen anzubieten hat, ist sie doch Teil des neo­liberalen Systems.

Die Mietervereinigung (MV), Teil der sozialdemokratischen Bewegung, damals eine rebellische, sozialkritische und mobili­sierende Kraft, wurde 1911 gegründet mit dem Ziel, politischen Druck auszuüben, um das damals für heutige Verhältnisse unvor­stellbare Wohnungselend zu beenden und die Wohnsituation der Menschen zu ver­bessern. Bis zu 100.000 Menschen wurden in den 1920er Jahren mobilisiert, so dass es schließlich 1922 zu einem richtungsweisen­denMietengesetz (MG – vor allem Kündigungs- und Preisschutz) kam. 1919 errang die Sozialdemokratie in Wien bei den Wahlen eine absolute Mehrheit, 1922 wurde Wien ein eigenes Bundesland mit Steuerhoheit. Anfang 1923 wurde eine zweckgebundene Wohnbausteuer beschlossen, die vor allem über Luxusabgaben die nötigen Finanzen für den nun beginnenden gemeindeeigenen Wohnungsbau lukrierte. Viele Hausbesitzer verschleuderten ihre Immobilien, weil sie keine Profite mit dem Wohnungselend mehr machen konnten. Der private Wohnungsbau kam gänzlich – auch als Druckmittel gegen die Wohnungspolitik des „Roten Wien“ – zum Erliegen. In der Konsequenz musste die Gemeinde Wien den kommunalen Wohnungsbau beginnen. Bis 1933 entstanden dadurch 64.000 neue Gemeindewohnungen.

Das Mietengesetz wurde 1982 durch ein neues Mietrechtsgesetz (das heutige MRG) abgelöst, das noch immer starke Schutzfunktionen für die MieterInnen garantierte (Alleinregierung SPÖ unter Kreisky). Es folgten verschiedene „Reformen“, die allesamt Angebote an die private Bau- bzw. Immobilienwirtschaft zu Ungunsten der MieterInnen waren. Das private Kapital wurde vermehrt über für die Immobilienwirtschaft günstige „Reformen“ im MRG eingeladen, sich um die Wohnungsproduktion und Vermietung zu kümmern. Das ging so weit, dass ab 2004 die Gemeinde Wien den kommunalen Wohnungsbau insgesamt einstellte.

1994: Ende des Mieterschutzes mit Zustimmung der SPÖ

Der eigentliche Sündenfall war aber das im Jahr 1994 unter SPÖ-Führung mit der ÖVP ausgehandelte 3. Wohnrechtsänderungsgesetz (3.WAG), mit dem faktisch der noch in Grundzügen vorhandene Preis- und Kündigungsschutz aufgehoben wurde. Wichtig dabei zu erwähnen, dass die Interessensvertretung auf Seiten der MieterInnen, die entpolitisierte Mietervereinigung, unter Leitung der damaligen Obfrau Ruth Becher (derzeit SPÖ-Wohnbausprecherin im Bauausschuss des Parlaments) diesen gravierenden Rückfall in die Zeit vor 1920 mitver­handelte und zustimmte. Die Befristungen von Mietverträgen und das sogenannte Richtwertsystem, das schon damals eine Verdoppelung der bestehenden Kategorie­mieten bedeutete, wurden gesetzlich zwi­schen den Koalitionsparteien akkordiert. Heute stehen wir vor dem Scherbenhaufen der damals eingeleiteten Liberalisierung des Mietrechts.

SPÖ-Wohnungs- und Mietenpolitik: quo vadis?

Die kolportierte beeindruckende Zahl von rund 70.000 Mitgliedern in der MV und die rund 220.000 gemeindeeigene Wohnungen lassen die Frage angebracht erscheinen, warum mit einer derart geballten politi­schen und ökonomischen Kraft nicht auch wohnpolitische Erfolge erzielt werden kön­nen. So wichtig Servicearbeit in Sachen MieterInnen-Schutz auch ist, so wurden doch alle Verschlechterungen im Mietrecht seit 1983 mit Zustimmung der SPÖ akkordiert. So gab es bis März 2006 neun weitere Gesetzesänderungen. Der Schwerpunkt der vier größeren Novellen der vergangenen Jahre (WRN 1997, WRN 1999, WRN 2000, MRN 2001) lag auf der Regelung bezüglich Befristung von Mietverträgen. Die bisher letzte Novelle 2006 brachte eine weitere Liberalisierung.

Alle diese Verschlechterungen auf dem Mie­tensektor wurden von SPÖ und MV ohne Mobilisierung der Mitglieder hingenommen. Und immer dann, wenn die SPÖ regierte, gab es nicht einmal verbalen Widerstand. Diese andauernde Gängelband- und Beschwichti­gungspolitik in Sachen Wohnungsbau und Mieten hat der Mobilisierungsfähigkeit gegen­über den Mitgliedern sehr geschadet. Hier wäre eine Besinnung zur eigenen Entste­hungsgeschichte sehr hilfreich. Es musste erst die ÖVP/FPÖ-Regierung Schüssel I im Jahr 2000 kommen, damit sich die SPÖ und ihre MV nach langer Zeit wieder zu einer zumindest verbal-radikalen Oppositionsrolle bekannten.

Gerade die SPÖ in Wien, mehr oder minder in Alleinregierung seit fast 100 Jahren, könnte in der Frage »leistbares Wohnen« mit dem hohen ökonomischen und politischen Potenzial eine wesentlich andere Woh­nungspolitik durchsetzen. So lehnte bei­spielsweise die SPÖ-Wien unter dem dama­ligen Wohnbaustadtrat Michael Ludwig bereits zweimal die Forderungen von Mie­terInnen-Organisationen ab, die jeweils anstehenden Indexanpassungen in den gemeindeeigenen Wohnungen nicht durch­zuführen. Die Ablehnung wurde vehement mit der notwendigen wirtschaftlichen Ver­antwortung begründet. Seit 2013 hat übri­gens auch die Gemeinde Wien das Richt­wertsystem bei Neuvermietungen von Gemeindewohnungen eingeführt, was eine beinahe Verdoppelung der bis dahin gel­tenden Kategoriemieten brachte. Die Betriebskosten in den Gemeindebauten sind um einiges höher als im privaten Woh­nungsbau.

Die (objektive?) Bürokratisierung (Ver­waltung) eines derart hohen Wohnungsbe­standes bringt es zusammen mit der Preis­politik mit sich, dass der Verwaltungsappa­rat völlig abgehoben und willkürlich auf MieterInnen-Probleme reagiert. Gerade die Gemeindebauten sind zu Quotenbringern für die FPÖ geworden. Hier versucht zwar die Gemeinde mit verschiedenen Aktionen gegenzusteuern, aber da sie sich nun ein­mal in erster Linie als Hausherr in einer neoliberalen Wirtschaftsumgebung ver­steht, sind das vielleicht bemühte, aber unglaubwürdige Aktivitäten.

SPÖ-Stadtregierung in Wien betreibt Diskriminierung

Selbst Diskriminierung bis hin zu offenem Rassismus sind heute Bestandteil der Woh­nungsvergabe-Politik der Gemeinde. Wäh­rend es beispielsweise in der Regierungs-Novelle zum WGG (2019 – Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz) im § 8, Abs. 4 offen rassistisch heißt: »(4) Sämtliche Tätigkeiten einer gemeinnützigen Bauvereinigung sind vorrangig zugunsten einer Wohnversorgung von österreichischen Staatsbürgern auszu­richten, gemäß Abs. 5 gleichgestellten Per­sonen sowie Ausländern, die sich seit mehr als fünf Jahren ununterbrochen und legal in Österreich aufhalten sowie ein Prüfungs­zeugnis des Österreichischen Integrations­fonds (ÖIF) oder einer vom ÖIF zertifizierten Prüfungseinrichtung über die erfolgreiche Absolvierung einer Integrationsprüfung vor­legen.«, geht die Gemeinde Wien nicht so offen-diskriminierende Wege.

Im Jahr 2015 hat der jetzige Bürgermeis­ter Michael Ludwig als Wohnbaustadtrat den Zugang zum Gemeindebau einge­schränkt – der »Wien-Bonus« wurde einge­führt: Länger in Wien Ansässige werden gegenüber später Zugezogenen bei der Wohnungsvergabe vorgereiht. »Personen, die bereits länger in Wien wohnhaft sind, können einen Bonus von bis zu 9 Monaten in der Reihung der Angebotslegung erhal­ten. Für jeweils volle 5 Jahre, für die eine Person ihren Lebensmittelpunkt in Wien nachweist, werden 3 Monate gutgeschrie­ben. Es werden maximal 15 Jahre angerech­net.« (wien.gv.at)

Aber nicht nur Geflüchtete und bereits länger in Wien Wohnende Nicht-Staatsbür­gerInnen, sondern auch für viele junge WienerInnen wurde es mit der Reform 2015 unmöglich, Zugang zu einer Gemeindewohnung zu erhalten: »Geklärte Familien­verhältnisse«: EhepartnerInnen und Personen, die in einer aufrechten einge­tragenen Partnerschaft leben, können nur gemeinsam ein Wiener Wohn-Ticket beantragen. Damit werden Zugewan­derte sowie junge Menschen in schwieri­gen Familiensituationen oder in Wohn­formen wie WGs lebend massiv benach­teiligt.

In den Stellungnahmen zur obigen WGG-Novelle haben weder die Stadt Wien noch die Mietervereinigung zum offenen Rassismus etwas zu sagen. Wohltuend hingegen die Stellungnah­men der Bundes AK, die sehr wohl von einer unsachlichen Diskriminierung spricht und klarstellt: »Entsprechend der geplanten Neuregelung müssten gemeinnützige Bauvereinigungen bestimmte Personengruppen, die sich rechtmäßig in Österreich aufhalten und hier Steuern, Abgaben und Wohnbauför­derungsbeitrag zahlen, bei der Woh­nungsvergabe ausschließen.«

Ausweg?

Wenn wir Linken uns die Frage nach leistbarem Wohnen stellen, dann stehen unter anderem folgende zentrale Forde­rungen auf dem Programm:

•Weg mit den befristeten Mietverträ­gen

•Keine Spekulation mit Grund und Boden (Warum nicht enteignen?)

•Die Mieten senken auf höchstens 5,00 €/m2 (Kat. A) für alle Gebäude, die älter als 20 Jahre sind.

•Abschaffung von Indexanpassungen auf die Mieten = Mietenstopp

•Alle Wohnungen in ein reformiertes, demokratisches Mietrecht

— und schließlich:

•Privatkapital raus aus dem Woh­nungssektor!

— Statt dessen:

•Kommunaler Wohnungsbau unter demokratischer Kontrolle

Josef Iraschko ist Bezirksrat für Wien Anders, KPÖ und PolDi in der Wiener Leopoldstadt, Mie­terInnenberater und Mietrechtsexperte beim Mieterselbsthilfezentrum der KPÖ.

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Jung, studierend, Wohnung suchend – Gespräch mit Katharina, Studentin der Musikwissenschaft, und ihrem Freund Alex, der Orchesterdirigieren studiert, notiert von BÄRBEL DANNEBERG.

Ihr spielt ja auch Instrumente. Da ist es sicher schwierig aufgrund der Lautstärke, eine Wohnung zu finden. Oder gebt ihr das gar nicht erst an?

ALEX: Es kommt drauf an, es gibt in Städ­ten wie Wien Vermieter, die das gernha­ben, wenn jemand Musik macht, aber natürlich auch viele, die sagen, sie wollen keine Störungen.

KATHARINA: Angeben tun wir das nicht wirklich. Wir erkundigen uns vorsichtig, wie das mit Musikmachen ist … Aber wir sind noch nicht wirklich so weit gekom­men, dass uns eine Wohnung zugesagt hätte.

Und warum nicht? Mangelt es am Geld?

KATHARINA: Auch.

Ihr sucht übers Netz? Wie sind denn so die Bedingungen, die genannt werden?

KATHARINA: Wir versuchen, über die Familie Kontakte zu bekommen, weil die oft jemanden kennen, der ›privat‹ ohne Provision oder Makler etwas vermietet, und das ist schon mal ein Vorteil, weil die Provision teuer ist.

Welche Erfahrungen habt ihr da gemacht?

ALEX: Es kommt darauf an, um welche Immobilie es geht, ob es etwas Höherwer­tiges ist. Fast generell wird ein Einkom­mensnachweis verlangt, je nach Objekt fällt der höher oder niedriger aus. Ich habe erst jetzt erlebt, dass ein Einkommens­nachweis über längere Zeit in Höhe von 2.100 Euro monatlich verlangt wurde. Das ist kaum zu schaffen …

KATHARINA: … vor allem nicht für junge Leute, die noch studieren.

ALEX: Dort gab es zwar die Möglichkeit, es über einen Bürgen zu machen...

KATHARINA: … aber den muss man erst einmal finden. Wer verdient denn mal so schnell 2.100 Euro!

Für meine Enkeltochter habe ich für eine auf drei Jahre befristet vermietete Wohnung mein Pensionskonto inklusive PVA-Bestätigung offenlegen müssen, plus Provision und Kaution.

KATHARINA: Ich verstehe, dass ein Ver­mieter Sicherheit haben möchte, dass die Miete regelmäßig gezahlt wird, aber es ist auch schwierig, einen Bürgen zu haben. Nicht jeder hat eine Familie, die das macht.

Wie wohnt ihr denn jetzt?

KATHARINA: Bei meiner Mutter, alle beide, so eine Art Mama-WG. Nicht die beste Lösung.

Und was habt ihr für Vorstellungen von einer »Traumwohnung«?

KATHARINA: (lacht) Naja, so eine gewisse Größe wäre schon angenehm.

ALEX: So um die 50 Quadratmeter. Unser Traum wäre ein schöner Altbau mit hohen Wänden, großen Räumen …

KATHARINA: … im Grünen, aber trotzdem gut angebunden, sonnig. Unsere Traum­vorstellung ist nicht schnell mal zu bekommen, das ist uns klar. Wir wollen aber auch nicht das Erstbeste nehmen, sondern auch einige Zeit dortbleiben. Es ist schwierig, die alten Mietverträge gibt’s nicht mehr, es wird alles teurer, es wird viel saniert, das ist dann noch teurer, vor allem bei einem Erstbezug, nachdem saniert wurde. Kaution und Provision von zwei bis drei Monatsmieten ist fast immer üblich. Und manchmal Ablöse für Sachen.

Katharina und AlexKategorie-D-Wohnungen, die man sich selbst herrichtet, gibt es gar nicht mehr?

ALEX: Kaum, so etwas findet man nicht wirklich.

KATHARINA: Wenn jetzt jemand auszieht, saniert der Hausbesitzer die Wohnung selbst und vermietet sie teurer. In Wien haben wir eh noch Glück, es gibt Städte, da ist Wohnen absolut nicht mehr leistbar...

ALEX: Ich komme aus Stuttgart, da steigen die Preise unglaublich, das ist ein Kapital­anlagenmarkt. Aber auch in Wien habe sich die Preise in den letzten zehn Jahren verdoppelt. Und wir haben auch hier schon die tollsten Sachen erlebt. Eine Wohnung zum Beispiel hat topfit ausge­schaut, aber da waren nur dünne Gips­wände eingezogen. Das ist auch ein Thema: Wir sind sehr unerfahren und hatten zum Glück eine Vertrauensperson dabei. Wenn man sich nicht auskennt, wird man schnell übers Ohr gehauen.

Und Wohngemeinschaft wollt ihr eher nicht? Oder eine Gemeindewohnung?

KATHARINA: Wenn es Leute sind, mit denen es funktioniert, kann ich mir das vorstellen. Dadurch, dass wir ein Pärchen sind, ist es nicht so einfach, zu zweit etwas zu finden. Wir haben überlegt, uns für eine Gemeindewohnung anzumelden. Früher hat man ja ewig lang warten müssen, mitt­lerweile gibt es die Möglichkeit, dass sie auch privat weitergegeben werden, und da kann man Glück haben, eine Superwoh­nung zu bekommen.

Und wie ist es damit: ein Haus oder eine Wohnung zu besetzen? Es gibt doch viele leerstehende …

KATHARINA: (lacht) Daran hab’ ich bis jetzt noch nicht gedacht. Da gibt es sicher ein paar Leute, die sich anschließen wür­den.

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Ein Gespräch zwischen Gabu Heindl und Andrej Holm über die Besonderheiten des Wohnungsmarktes und seiner Kritiker*innen in Wien und Berlin. Für die Volksstimme fragten HEIDE HAMMER und HOLGER VAN DORDRECHT.

Was macht Berlin so attraktiv für Immobilien-Kapital und somit auch so schwierig für arme Leute?

ANDREJ HOLM: Konflikte um Mietsteige­rungen und Verdrängung sind in Berlin seit Anfang der 90er Jahre ein Dauer­thema. Geändert haben sich aber die geo­grafischen, politischen und ökonomischen Kontexte der Wohnungsfrage. Seit knapp zehn Jahren macht eine Gentrification-Analyse kaum noch Sinn, denn die Dyna­mik der inzwischen finanzmarktgetriebe­nen Ertragserwartungsspekulation hat Miet steigerungen und Verdrängungsdruck in fast allen Bezirken zur Folge. Der ange­spannte Wohnungsmarkt ist dabei nicht einfach nur ein Reflex auf demographische Veränderungen und Bevölkerungswachs­tum, wie es die Baulobby gerne erklärt, sondern geht ganz wesentlich auf eine ver­änderte Eigentümer*innenstruktur und eine über viele Jahre neoliberale Woh­nungspolitik zurück. Mit der Privatisie­rung von mehr als 220.000 öffentlichen Wohnungen wurde nicht nur der Bestand der landeseigenen Wohnungsbaugesell­schaften fast halbiert, sondern institutio­nellen Anlegern Tür und Tor geöffnet. Mit der Deutschen Wohnen, Vonovia und anderen Firmen werden inzwischen knapp 250.000 Wohnungen von privaten und zum Teil börsennotierten Großkonzernen ver­waltet. Angetrieben durch die hohen Kauf­preise steigt zudem der Anteil von Immo­bilienfonds und Kapitalgesellschaften, die Bestände von Einzelpersonen oder aus dem Familienbesitz übernehmen. Das Wohnen in Berlin hat sich so zu einer Anlagestrategie für finanzwirtschaftliche Investments entwickelt. Die Ertragserwar­tungen sind dabei deutlich gestiegen und werden direkt an die Mieter*innen weiter­gegeben. Die schnellsten Wege zu hohen Erträgen sind Neuvermietungen und der Verkauf als Eigentumswohnungen – in bei­den Fällen wird die Verdrängung der bis­herigen Bewohner*innenschaft zum Geschäftsmodell. Verschärft wird die Situation durch das dramatische Abschmelzen des Sozialwohnungsbestan­des, weil in der (west) deutschen Förder­systematik des Sozialen Wohnungsbaus Mietpreis- und Belegungsbindungen immer nur als soziale Zwischennutzung angelegt waren. Seit der Abschaffung der Wohnungsgemeinnützigkeit gelten am Ende der Förderphase für die ehemaligen Sozialwohnungen die üblichen Marktbedingungen. Daher sind viele Auseinandersetzungen mit den Eigentümer* um das Recht auf Wohnen. ­­innen und Hausverwaltungen existenzielle Kämpfe

Läuft in Wien einfach alles langsamer und Berlin zeigt uns nur ein mögliches Zukunftsszenario, oder sind die Ver­hältnisse doch gänzlich andere?

GABU HEINDL: Auf Basis der sozialdemo­kratischen Umverteilungspolitik des Roten Wien und der anhaltenden Aktivi­tät Wiens im Sozialen Wohnbau wurde eine einzigartige Situation geschaffen – und doch ist es nötig, den Finger auf all das zu legen, was für immer mehr Leute in Wien nicht funktioniert. Kurz gesagt, ist ein großer Teil der Bevölkerung noch relativ gut mit Wohnraum versorgt, aber ein prozentuell dazu steigender anderer Teil lebt in derselben Unsicherheit, Ver­drängungsgefahr, Wohnungsnot, Unleist­barkeit wie etwa in Berlin. Generell steigt der Anteil des Einkommens, den Leute fürs Wohnen aufwenden müssen. (Im Schnitt werden private Neubauwohnun­gen heute um über zwölf Euro/m2 ver­mietet, 70 Prozent davon sind befristet.)

Andrej hat die Massenprivatisierung ehemals kommunaler Wohnungen ange­sprochen: Leider gibt es diese Tendenz in langsameren, unsichtbareren Schritten auch in Wien: Schon 1994 hat die SPÖ-ÖVP-Koalition die Mietkaufoption bei Gemeinnützigen eingeführt, übrigens neben der Befristungsmöglichkeit und dem Lagezuschlag, auch die gab es davor nicht; und jetzt, kurz nach Ende der natio­nalkonservativen Regierung, wurde eine Novelle umgesetzt, die noch von dieser vorbereitet wurde, der zufolge Mietkauf­option für geförderte Wohnungen ver­pflichtend bereits nach fünf Jahren gilt. Dieselbe Novelle wurde von ihren Autor* innen dafür gelobt, dass sie gemeinnüt­zige Wohnbauvereinigungen besser davor schützt, an Investor*innen ausverkauft zu werden (was in den letzten Jahren mehr­fach passiert ist). Ein eklatanter Wider­spruch. Kritik ist hier dringend nötig. Kri­tik auch an den Anfängen im Roten Wien, etwa an dessen Ausschlusskriterien: Wie heute erhielten schon damals Wiener* innen mehr Zugangspunkte. Auch den Paternalismus ist das Wiener System nie losgeworden.

Tastet der wiedergefundene Begriff der »Enteignung« die Eigentumsverhält­nisse an?

GABU HEINDL: Die neue Wiener Wid­mungskategorie »Geförderter Wohnbau« ist eine Maßnahme, die einige Grund­stücksbesitzende hierzulande auch »Quasi-Enteignung« nennen, weil sie durch sie um einen großen Teil des bereits vor-speku­lierten Widmungsgewinns umfallen wür­den. Wenn so gewidmet wird, muss ein »überwiegender Teil« des Grundstücks (im Regelfall 75 Prozent) als geförderter Wohnbau ausgewiesen werden, d. h. Grundstückskosten sind hierfür begrenzt mit bis zu einem Zehntel dessen, was der­zeit im Verkauf von städtischem Grund und Boden lukriert wird. Ab sofort sollten alle Umwidmungen oder größere Wid­mungsänderungen in diese Kategorie fal­len. Das hieße, dass in Neubaugebieten im Schnitt 75 Prozent geförderter Wohnbau entstehen würde. Allerdings hängt alles davon ab, ob diese neue Bauordnung auch tatsächlich umgesetzt wird – und das sieht derzeit nicht so aus. Christoph Chorherr (bis 2018 grüner Planungssprecher) hat gleich beim ersten Fall – Umwidmung für ein Hochhaus, Kreuzung Wagramer Straße/Donaustadtstraße – eine Aus­nahme gemacht: Dort werden 0 Prozent geförderte Wohnungen entstehen.

Im Grunde gibt es in Wien keine breite politische Diskussion über Enteignung, außer die erwähnte in Form der neuen Widmungskategorie. Es gibt aber auch noch keine ähnlich großen und identifi­zierbaren Gegner wie Deutsche Wohnen & Co (vielleicht füllt ein Tojner oder ein Benko hierzulande diese Stelle), obwohl natürlich auch stets vonseiten des Kapitals enteignet wird – oft mit Unterstützung der Politik.

Enteignung besteht als mögliches Instru­ment nicht nur in Wien, sondern auch in den anderen Bundesländern, wird aller­dings fast nur für Infrastrukturmaßnah­ men (Straßenbau) angewandt. Durch das Bodenbeschaffungsgesetz und die Wiener Bauordnung könnte Grund und Boden enteignet werden, das wird aber nicht gemacht. An sich wäre Enteignung durch besonderes öffentliches Interesse begrün­det. Derzeit ist es beim Menschenrecht auf Wohnen offensichtlich nicht gegeben. Woran wir also gemeinsam arbeiten müs­sen, ist dieses öffentliche Interesse, Ver­gesellschaftung, Enteignung für eine breite Öffentlichkeit denkbar zu machen, also nicht nur in der Blase.

ANDREJ HOLM: Da unterscheiden sich die Enteignungsdiskussionen in Berlin deutlich. Bei der Initiative für das Volks­begehren »Deutsche Wohnen & Co enteig­nen« geht es nicht einfach nur um den kommunalen Erwerb von einzelnen Grundstücken oder Häusern. Mit Verweis auf Artikel 15 des Grundgesetzes wird die Vergesellschaftung der Wohnungsbe­stände großer Immobilienkonzerne gefor­dert. Es geht um eine Enteignung zum Zwecke der Sozialisierung. Da der Zweck der Sozialisierung in der dauerhaften Bereitstellung von leistbaren Wohnungen liegt, kann die Entschädigung nicht zum Marktpreis erfolgen. Das Grundgesetz sieht da ganz explizit einen Ausgleich zwi­schen Entschädigungsansprüchen und Sozialisierungszwecken vor. Die Immobi­lienlobby und die sie unterstützenden Parteien versuchen den Volksentscheid mit Marktpreisargumenten zu schwä­chen, da es tatsächlich unrealistisch wäre, dass Berlin die ehemals privatisierten Bestände für über 30 Mrd. Euro zurück­kauft. Aber auch die meisten Rechtsgut­achten sind da eindeutig, wenn das Volks­begehren erfolgreich sein sollte, wird es auf einen politischen Entschädigungspreis hinauslaufen, der deutlich unter den aktuellen Marktwerten liegt. Dass die aktuellen Diskussionen über Enteignung und Mietendeckel in Berlin durchaus ernst genommen werden, zeigt ja auch der Absturz der Börsenwerte der Deut­schen Wohnen.

Neben vielfältigen Kämpfen um ein »Recht auf Wohnen« gibt es diverse Projekte, die kollektives und partizipa­tives Wohnen realisieren. Wie können diese Konzepte auch von Leuten mit weniger Ressourcen an Zeit und Geld (Bsp. SchloR oder Wohnprojekt Wien) genutzt werden?

GABU HEINDL: SchloR ist ein selbstiniti­iertes Betriebs-, Kultur- und Wohngelände in Simmering, das als Mitglied zugleich am Aufbau von der Syndikatsstruktur habiTAT beteiligt ist (Anm.: habiTAT ist die öster­reichische Schwester des deutschen Miets ­häusersyndikats). Ihr Ziel ist selbstbe­stimmtes kollektives Leben, zugleich ein Bruch mit kapitalistischen Logiken von Immobilien- und Wohnungs»markt«: Durch Crowdfunding sind sie unabhängig von Eigenkapital und Förderungen, und Grundstück wie Gebäude sind dauerhaft dem Markt entzogen. Das Wohnprojekt Wien ist ein Baugruppenprojekt in einem geförderten Wohnbau – die zwei Projekte spannen schon eine Bandbreite an Mög­lichkeiten auf. SchloR zeigt, dass auch ohne Förderung die Ressource Geld kein Hinderungsgrund ist, Zeit und Wissen aber sehr wohl – und dort liegt auch der Haken Richtung Breitenwirksamkeit. Als Archi­tektin von SchloR sehe ich direkt, wieviel Zeit die Gruppe in die Projektentwicklung steckt. Zeitgleich schreibe ich grad eine Studie über die Wohnverhältnisse prekari­sierter Frauen in Wien, und da kommt die Frage nach der selbstbestimmten Gestal­tung ihrer Lebensumgebungen immer am Ende und wird als ein Luxus abgetan für Frauen, die sich doch schon das ganz nor­male Wohnen nicht leisten können. Genau deshalb arbeiten wir an einem prototypi­schen Projekt, das beides ermöglichen soll. Solange aber Menschen Tag und Nacht arbeiten müssen für ein Auslangen, also in ihrer prekären Situation kaum freie Minu­ten für sich selbst haben, wird das Arbei­ten an einer kollektiven Wohnungszukunft Luxus für diejenigen bleiben, die Zeit haben.

ANDREJ HOLM: Zum einen erinnern uns einige selbstorganisierte Hausprojekte daran, dass es beim Wohnen um mehr geht als den Mietpreis und zeigen gerade in ihren gemeinschaftlichen Formen das Bauen und Zusammenleben, dass es eine Stadt jenseits von Markt und Staat geben kann. Auf der anderen Seite stehen die Beschränkungen auf ein relativ über­schaubares Milieu. Mit tollen Ideen, die nur für wenige passen, kannst du aber die Realität in den Städten nicht verändern.

Es gibt zwei Wege, aus diesem Dilemma herauszukommen. Zum einen die be ­wusste Öffnung von Hausprojekten für Leute, die eben nicht schon sowieso dazu­gehören. Das ps wedding-Projekt in Berlin geht diesen Weg und entwickelt das Pro­jekt mit der Selbstverpflichtung, in der künftigen Bewohner*innenschaft die Sozi­alstruktur der Nachbarschaft zu spiegeln. Ein anderer Weg ist die Adaption von Prinzipien der Kollektivität in bestehende Kontexte. Unter dem Stichwort »kommu­nal & selbstverwaltet« haben Aktive aus verschiedenen Hausgemeinschaften ver­schiedene Modelle der Mitbestimmung vom Mieter*innenrat bis zur kompletten Selbstverwaltung entwickelt, die nun mit den landeseigenen Wohnungsbaugesell­schaften diskutiert werden. Die Vor­schläge stoßen bisher auf wenig Gegen­liebe. Aber in einem Fall – am Neuen Kreuzberger Zentrum (NKZ) – wurde als Pilotprojekt zumindest eine Kooperati­onsvereinbarung zwischen Wohnungs­baugesellschaft und Mieter*innenrat abgeschlossen.

GABU HEINDL: »Kommunal und selbst­verwaltet« ist ein gutes Stichwort für Wien. Besser gesagt, es sind fast zwei Antipoden bei dem Ausmaß an paternalis­tischem Regieren, das es im Wiener Gemeindebau und seiner Top-Down- Verwaltung gibt. Galt die Gemeindewoh­nung historisch doch immer eher als Geschenk quasi direkt vom Bürgermeis­ter, nicht als kommunale Errungenschaft, für die es kollektiven Anspruch ebenso wie Care-Arbeit gäbe, in Form von teilwei­ser Selbstverwaltung, Hausmeister-Neu-Konzepten, Besiedelungsmanagement sei­tens der Bewohner*innen selbst, etc.

Was wären eure kühnen Utopien für ein gutes Wohnen für alle?

ANDREJ HOLM: Peter Marcuse und David Madden beschreiben in ihrem Buch »In Defense of Housing« den unter kapitalisti­schen Bedingungen unauflösbaren Wider­spruch zwischen dem »Wohnen als Immo­bilie« und dem »Wohnen als Zuhause«. Ein soziales Wohnen setzt ganz sicher voraus, dass Wohnen von den Gebrauchswerten her geplant, gestaltet und genutzt wird. Das wird sich nur jenseits der gegenwärti­gen Marktbedingungen durchsetzen lassen und setzt – wenn wir gerade keine sozialis­tische Revolution anzetteln wollen – die öffentliche Verantwortung voraus, Woh­nen als soziale Infrastruktur zu organisie­ren. Zugleich wird das Wohnen auch in der Zukunft eine private Angelegenheit blei­ben und es wird eine Vervielfältigung an Wohnwünschen und Lebensformen geben, die mit starren Planungsvorgaben und paternalistischen Verwaltungsapparaten nicht zu erfüllen sind. Hier sind Beteili­gungsmodelle gefragt. Kurz auf den Punkt gebracht geht meine Utopie wohl in Rich­tung des Dreiklangs: Vergesellschaftung des Bodens, gemeinwirtschaftliche Bauträ­ger und Mieter*innenselbstverwaltung. Wie jede Utopie ist sie für ein Realmodell viel zu abstrakt, aber sie kann uns als Kompass dienen.

GABU HEINDL: Ich kann mich dem gut anschließen. Auch im Sinn von Ernst Bloch, der Utopie als ein Aufscheinen von entstehenden Möglichkeiten versteht, näm­lich Aufscheinen in historischen Konstella­tionen, also auch als Hoffnung auf mensch­liches Glück: aber nicht verträumt, son­dern in Opposition zu analysierten realen Verhältnissen. So eine Utopie lautet bedin­gungsloses Recht auf guten Wohnraum für jede*n. Dazu gehört auch das Konzept Frei­heit, etwa in Form von Wahlfreiheit für alle: eine Auswahl zu haben, wo und wie Menschen wohnen, besser noch: wie sie leben möchten – eben nicht in Form der modernistischen Trennung von Wohnen, Arbeiten und Freizeit. Aber auch Sicherheit muss Teil des Rechts auf Freiheit sein, nämlich sicher zu sein vor Wohnungsnot, Diskriminierung und Ausbeutung.

Die Langfassung dieses Gesprächs finden Sie auf www.volksstimme.at

Gabu Heindl arbeitet als selbständige Archi­tektin, Stadtplanerin und Stadtforscherin in Wien und unterrichtet an der Akademie der Bildenden Künste in Wien sowie als Visiting Professor an der Shef­field University, UK. Ihre Architekturschwer­punkte sind radikalde­mokratische Stadtpla­nungs- und Wohnbau­politik, Öffentlicher Raum und Geschichts­politik.

Andrej Holm arbeitet als Sozialwissenschaft­ler an der Humboldt-Universität zu Berlin. Seine Themen sind die Stadt- und Wohnungs­politik sowie die damit verbundenen gesell­schaftlichen Konflikte. Daneben engagiert er sich seit über 25 Jahren in Stadtteilinitiativen und Mieterorganisatio­nen und setzt sich aktiv für das Recht auf Woh­nen ein.

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Es bedarf guter Argumente, die Mythen der Immobilienbranche zu entlarven. Mit ihrer Studie haben Andrej Holm und Claus Schreer uns eine ganze Menge in die Hand gegeben – nutzen wir sie, meint KARL REITTER.

Der folgende Artikel beruht auf der umfangreichen und sorgfältig recher­chierten Studie Mietpreis-Explosion und Woh­nungsnotstand von Andrej Holm und Claus Schreer.1 Ihre Untersuchung basiert auf den Verhältnissen in Deutschland, ihre grundlegenden Erkenntnisse gelten grund­sätzlich auch hierzulande. Ihre Ergebnisse zeigen, dass viele Behauptungen der Immo­bilienwirtschaft bloße Mythen darstellen. Kommen wir sogleich zur Sache:

Mythos: Hohe Grundstückspreise führen notwendig zu hohen Baukosten und hohen Mieten

Wahr ist hingegen das Gegenteil. Nicht hohe Grundstückspreise führen zu hohen Mieten, sondern hohe Mieten führen zu hohen Grundstückspreisen. Der bloße Grund und Boden, die Oberfläche der Erde hat marxistisch gesprochen gar keinen Wert, wohl aber einen Preis und oft einen sehr hohen. Wert kommt nur Arbeitspro­dukten zu und die Erdoberfläche ist kein Produkt der Arbeit. Wie kommt nur der Boden zu seinem fiktiven Wert, gibt es da ökonomische Gesetzmäßigkeiten? Ja, die gibt es sehr wohl. Um sie zu erkennen, müssen wir die Sichtweise der Verwertung von Eigentum einnehmen. Im gemeinen Alltagsverstand werden periodische Ein­künfte aus einer »Sache« als »Ertrag« bezeichnet. Woher nun dieser Ertrag kom­men mag, ob aus produktiver Tätigkeit, Vermietung und Verpachtung, aus Aktien­besitz oder Börsengeschäften, aus Handels­gewinnen oder aus Bankguthaben, ist für den kapitalistischen Hausverstand einerlei. Ertrag ist Ertrag, nur möglichst hoch soll er sein.

Nichts interessiert den »Hirnkasten« (Marx) der Kapitaleigner mehr, als die Frage, wo und unter welchen Bedingungen die meiste Rendite zu bekommen sei. Stets wird die zu investierende Summe mit dem Gewinn prozentual in Verbindung gebracht, anders gesagt, die Frage, um wie viel Prozent vermehrt sich mein Geld, ist die entscheidende. Und so kommt auch der fiktive Wert für Grundstücke zustande. Wenn ich ein Grundstück um 20 Millionen erwerben kann und es mir pro Jahr eine Million einbringt, dann vermehrt sich mein Geld jedes Jahr um 5 Prozent. Eine solide Rendite insbesondere in Zeiten ökonomischer Flaute. Daher gilt: Der Kaufpreis für das Grundstück wird durch die Rendite bestimmt, nicht umgekehrt. Je höher die Mieten, je höher der jährliche Gewinn aus der Vermietung, desto höher auch der Preis für das Grundstück. Wir haben es mit einer Spirale zu tun: jede Erhöhung der Mieten führt zur Preisstei­gerung des Bodens, in Folge zu weiteren Preiserhöhungen der Miete und der Wohnkosten.

Spekulation kommt dann ins Spiel, wenn massive Gewinnsteigerungen erwartet werden. Wenn angenommen der »Ertrag« eines Grundstückes von einer auf drei Millionen gesteigert werden könnte, etwa durch Abriss des alten Hau­ses und der Errichtung von Luxuswoh­nungen auf diesem Grundstück, dann wird man für dieses Grundstück bei gleichbleibender 5-Prozent-Rendite statt 20 schon 60 Millionen hinblättern müs­sen. Das erklärt auch das scheinbar selt­same Phänomen, dass unbebaute Grund­stücke in zentralen Lagen mehr »wert« sind als bebaute. »Überall dort, wo die aktuelle Rendite deutlich unter der poten­tiell möglichen liegt, besteht aus der Eigentümerperspektive ein erheblicher ökonomischer Anreiz für die Verdrän­gung der BestandsbewohnerInnen« so Holm und Schreer. Die Bestandsfreima­chung, also die Vertreibung der eingeses­senen MieterInnen, zählt zu den abscheu­lichsten Praxen der Immobilienwirt­schaft.

Mythos: freie Mietvereinbarungen führen zu einem marktgerechten Angebot an Wohnraum

Was bedeutet eigentlich marktgerecht? Bei normalen Waren bedeutet marktge­recht schlichtweg, dass der übliche Profit beim Warenverkauf realisiert werden kann. Das gilt auch für den Wohnbau. Ein Wohnhaus ist erstmals eine Ware wie jede andere. Produziert durch Lohnarbeit bringt sie dem investierten Kapital Profit. Dieser soll möglichst hoch sein, aber wie Marx im Kapital zeigt, pendelt sich die Profitrate durch Konkurrenz und das Spiel der Marktkräfte auf einen Durchschnittspro­fit ein, der von marxistischen Ökonom Innen auch berechnet werden kann. Beim Verkauf oder der Vermietung von Wohnungen bezahlten die KonsumentInnen wie bei jeder Ware auch diesen Durchschnittsprofit. Beim Immobiliensektor kommt aber noch ein wei­terer Preisanteil hinzu: die Grundrente. Wohnraum ist an Grund und Boden gebun­den, dieser unterscheidet sich jedoch durch seine Lage und Position. Einfach gesagt: Eine völlig vergleichbare Wohnung (Größe, Aus­stattung, Komfort usw.) wird im Zentrum einer Großstadt oder in besonders schönen Lagen weitaus höhere Preise erzielen, als haargenau dieselbe Wohnung in einer nie­dergehenden Provinz mit Dreck und Armut.

Es ist also die Lage selbst, die kein Bauherr produzieren oder verändern kann, die es aber dem Grundbesitzer erlaubt, einen mehr oder minder hohen zusätzlichen Tribut zu verrechnen, der auf die MieterInnen abge­wälzt wird. Marx nennt dies die Differential­rente, die die GrundbesitzerInnen kassieren. Differentialrente deshalb, weil sie durch die Differenzen, den Unterschieden des Bodens und seiner Lage, bestimmt wird. Dieser Zuschlag, die Grundrente, hat mit den Kos­ten für Errichtung und Erhaltung von Gebäu­den absolut nichts zu tun. Zum üblichen Pro­fit tritt also eine mehr oder minder hohe Grundrente, die die MieterInnen und Käufe­rInnen von Eigentumswohnungen zusätzlich zu bezahlen haben. Am Preiszettel selbst scheint sie eben so wenig auf wie der Profit. Nur eine marxistische ökonomische Analyse kann sie entschlüsseln. Diese Grundrente resultiert ausschließlich aus dem Eigentum­stitel selbst, keine BesitzerIn von Grund und Boden muss dafür eine einzige Arbeitsstunde leisten oder in Auftrag geben. »Ein Teil der Gesellschaft verlangt hier von den andern einen Tribut für das Recht, die Erde bewoh­nen zu dürfen, wie überhaupt im Grundei­gentum das Recht der Eigentümer einge­schlossen ist, den Erdkörper, die Eingeweide der Erde, die Luft und damit die Erhaltung und Entwicklung des Lebens zu exploitie­ren.« (Marx, Kapital Bd. III, S. 782) Es ist also das bloße Eigentum an sich, das ohne jede Arbeitsleistung zur Quelle des Einkommens wird und je nach Lage Wohnraum massiv verteuert.

Marktgerechte Mieten bedeuten also im Klartext: zu den üblichen Profiterwartun­gen addiert sich die Grundrente. In beson­ders angesagten Städten explodieren daher die Wohnkosten, Berlin (+ 104 %) und Mün­chen (+ 61 %) weisen in Deutschland die höchsten Mietpreissteigerungen der letz­ten zehn Jahre auf. Zudem kommt: Das Kapital hat auf der Suche nach profitablen Anlagesphären längst das Geschäft mit Boden und Immobilien entdeckt. Inzwi­schen agieren milliardenschwere Investo­ren aus der Finanzwelt in diesem Wirt­schaftssektor. »In Berlin hat sich das Volu­men der Immobilienverkäufe zwischen 2009 (6,5 Milliarden Euro) und 2017 (18,1 Milliarden Euro) fast verdreifacht.« Interes­sen von MieterInnen sind da nur lästig. Mietpreisbeschränkungen und unkündbare Mietverträge führen daher zu kaum ver­hüllten Wutausbrüchen der Immobilien­wirtschaft, sind sie doch ein Hemmnis für Spekulation und Preiserhöhungen. Gibt es keinen politischen Widerstand oder gesetz­liche Beschränkungen, sitzen die besitzen­den Klassen auf dem längeren Hebel. Aus der Sicht der Lohnabhängigen sind zwei Märkte besonders prekär. Der Arbeitsmarkt – die eigene Arbeitskraft muss verkauft werden, koste es was es wolle; und der Wohnungsmarkt – wir alle benötigen eine Behausung, wollen wir dem Schicksal der Obdachlosigkeit entgehen. Was ein entfes­selter freier Wohnungsmarkt bewirkt, zei­gen unter anderem die Verhältnisse in den USA. Jeder 90. in den USA lebende Mensch wohnt auf der Straße2, darunter 2,5 Millio­nen Kinder.3 Bei kaum einem andren Kon­sumgut sind die Menschen so erpressbar wie beim Wohnraum. Weltweit zeigen alle Erfahrungen, dass ein entfesselter Immobi­lienmarkt zu exorbitanten Steigerungen der Wohnkosten führt – aber was schert die Geschäftemacher mit dem Wohnen die Existenzsituation der Menschen.

Steuerbegünstigung für den Wohnbau und Mietbeihilfen sind keine Lösungen

Holm und Schreer weisen anhand der Fak­ten überzeugend auf, dass Steuerbegünsti­gungen und Wohnbeihilfen letztlich nur der Immobilienwirtschaft zugutekom­men. Nach deutschem Steuerrecht bringt ein im Jahre 1950 errichtetes Wohnhaus den Besitzerinnen bis zum Jahre 2019 eine Steuerersparnis bis zum »Fünffachen der ursprünglichen Baukosten«. Auch in Österreich existieren zahlreiche steuerli­che Begünstigungen für den Wohnbau. Nicht zu unterschätzen sind auch die Transfergelder durch die Mietzinsbeihil­fen durch Hartz IV in Deutschland und die Mietzinsbeihilfe (Finanzamt) und die Wohnbeihilfe (in Wien Magistratsabtei­lung 40) in Österreich. Letztlich profitiert nur die Immobilienwirtschaft: »Je höher der Staat die teuren Mieten subventio­niert, umso größer ist der Spielraum für noch höhere Mietforderungen – was wie­derum noch höhere Mietforderungen zur Folge hätte.«

Mietzinsgrenzen, sozialer Wohnbau und Grund und Boden in gesellschaftliches Eigentum

Die Autoren der Studie schlagen gegen den grassierenden Wohnungsnotstand drei Maßnahmen vor:

1.Sofortiger Mietstopp und Mietpreis ­begrenzung, ohne diese Maßnahme sei »das Problem der immer höher stei­genden Mieten auf Dauer nicht zu lösen«.

2.Sozialer Wohnbau mit dauerhaft bezahlbaren Mieten.

3.Grund und Boden in gesellschaftliches Eigentum. »Grund und Boden müssen der privaten Verfügungsgewalt und der Profispekulation entzogen und in demokratisch kontrolliertes gesell­schaftliches Eigentum überführt wer­den.« Klarerweise müssen die Besitzer ­Innen von Eigenheimen und Eigen­tumswohnungen davon ausgenommen werden. »Diese bekommen die Nutzung des Grundstückes in Form von Erbbau­rechtsverträgen garantiert.«

Um diese Forderungen durchzusetzen, bedarf es auch guter Argumente, Holm und Schreer haben uns eine ganze Menge in die Hand gegeben – nutzen wir sie.

1 Diese Studie ist als isw-report Nr. 116/117 erschienen und kann gegen eine Schutzgebühr von 5,– Euro unter www.isw-muen­chen.de angefordert werden.

2 Quelle: https://www.suedwind-magazin.at/obdachlosigkeit-zahlen-und-fakten

3 Quelle: https://www.tt.com/panorama/gesellschaft/9280297/2-5-millionen-obdachlose-kinder-in-usa

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Schon 2018 muss das AMS mit weniger Geld auskommen. Die Regierung plant für 2019 erneut, das AMS-Budget um weitere 350 Mil­lionen Euro zu kürzen. Es wäre sachlich die Frage zu stellen, was dies für die weitere Gebarung des AMS bedeutet und wer Nach­teile in welchem Ausmaß zu erwarten hat. Zudem wäre ein kritischer Blick auf die bishe­rige Praxis des AMS angebracht.

VON KARL REITTER

Die im Parlament vertretenen linken Parteien, konkret die SPÖ und die Liste Pilz, kritisieren diese Kürzungen und erge­hen sich gleichzeitig mit Lobesreden auf das AMS. Kathrin Glösel behauptet auf dem SPÖ nahen Blog kontrast.at, dass fehlende Kurse die Menschen deswegen in Billig­lohnsektoren abdrängen würden. Die Sozi­alsprecherin der Liste Pilz, Daniela Holzin­ger spricht von »arbeitsmarktpolitischer Untätigkeit« und behauptet, Kürzungen im AMS Budget würden sogar »Arbeitslosig­keit produzieren«. Die seit Jahren, ja Jahr­zehnten geäußerte massive Kritik von Erwerbsloseninitiativen am AMS wird mit keinem Sterbenswörtchen erwähnt. Dass beim AMS einiges schieflaufen könnte, davon kein Wort. Stattdessen wird die Illu­sion verstärkt, adäquate Arbeitsmarktpoli­tik könne wie durch Zauberhand Arbeits­plätze schaffen. Tatsächlich wäre die öffentliche Debatte um das AMS eine gute Gelegenheit, auf einige hoch problemati­sche Praktiken hinzuweisen, unter denen die Erwerbsarbeitslosen leiden.

Statt Bescheide auszustellen versendet das AMS Mitteilungen

Die Novelle des ALVG (Arbeitslosenversi­cherungsgesetz) aus dem Jahre 2007 erlaubt es dem AMS ihre Entscheidungen, etwa die Einstellung des Arbeitslosenbezuges, bloß per Mitteilung zu verkünden. Der Unter­schied zwischen Bescheid und Mitteilung ist juristisch gesehen gewaltig. Ein Bescheid muss rechtskonform argumentiert sein und eine Rechtsmittelbelehrung beinhalten. Das heißt, der betreffenden Person muss mitge­teilt werden, in welchem Zeitraum und in welcher Form sie das Recht hat, gegen den Inhalt des Bescheides zu berufen. Eine Mit­teilung ist hingegen bloß ein Blatt Papier. Das ermöglicht dem AMS sich in rechtli­chen Graubereichen zu bewegen. Wer die oftmals recht willkürlichen Entscheidun­gen des AMS anfechten möchte, muss erst­mals innerhalb von drei Monaten einen Bescheid verlangen. Erst dann kann dage­gen berufen werden. Das kostet Zeit, Geld und Nerven. Wir empfehlen trotzdem, keine Mitteilungen des AMS zu akzeptie­ren, sondern stets einen Bescheid zu ver­langen. Dazu findet ihr anbei im Kasten einen Musterbrief. Wäre es also zu viel verlangt, wenn die parlamentarische Opposi­tion die Rede von der Rechtsstaatlichkeit, mit der die Regierung die grausamsten Maßnahmen legitimiert, auch für das AMS einklagen würde und obligatorisch Bescheide fordert?

Zwangszuweisungen zu Kursen, Reform des § 9 und § 10 des ALVG

Seit 2007 gilt auch als arbeitsunwillig, wer sich weigert »einem Auftrag zur Nach(Um) schulung zu entsprechen oder durch ihr Verschulden den Erfolg der Nach(Um)schu­lung vereitelt, oder ohne wichtigen Grund die Teilnahme an einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt verweigert oder den Erfolg der Maßnahme vereitelt« (ALVG § 10, Abs. 1) Ebenso kann das AMS Personen verpflichten, »im Rah­men eines sozialökonomischen Betriebes (SÖB) oder eines gemeinnützigen Beschäfti­gungsprojektes (GBP)« (ALVG § 9, Abs. 7) tätig zu werden. Im Klartext: Schulungs­maßnahmen und Teilnahme an den berüchtigten »Sozialökonomischen Betrei­ben«, das sind zweifelhafte Konstruktionen, die offiziell als Leiharbeitsunternehmen agieren, können nicht abgelehnt werden. Niemand wird sinnvolle Qualifikationsan­gebote ablehnen. In der gesellschaftskriti­schen Literatur zur Entwicklung des Sozial­staates werden diese Kurse als das erkannt, was sie mehrheitlich sind: Mittel und Methoden zur Disziplinierung der Erwerbs­arbeitslosen um freudig jeden Job, sei er noch so schlecht bezahlt, anzunehmen. Nicht fehlende Kurse zwingen Menschen in Niedriglohnsektoren, sondern die Schika­nen des AMS.

Sanktionen wegen Terminversäumnissen und Ablehnung von Beschäftigungs- und Schulungsangeboten (§ 10 ALVG)

Der Geschäftsbericht des AMS für 2017 weist insgesamt 111.451 sechsmonatige Bezugssperren auf. Wegen Arbeitsunwillig­keit wurden gerade 237 Sperren ausgespro­chen! Der Großteil wird mit »Ablehnung von Beschäftigungs- und Schulungsangebo­ten« (25.404 Fälle) und »Versäumen der Kontrollmeldung« (55.227 Fälle) begründet. Jedes Jahr sind es über 900.000 Personen, die zumindest kurzfristig mit dem AMS Bekanntschaft machen. Das heißt, über 10 % wurden durch Sperren sanktioniert. Dieser existenzbedrohende Terror muss aufhören. Seit Jahren fordern Erwerbslo­seninitiativen, diese Praxis zu beenden.

Mittäter

Aber warum kein Sterbenswort der Kritik an der Gebarung des AMS? Ein Blick auf die Organisation des AMS beantwortet diese Frage. Gewerkschaft und Sozialdemokratie sind bestens in die Verwaltung integriert. Das Präsidium besteht aus: Dr. Stefan Pot­mesil (Sozialministerium), Rudolf Kaske (ÖGB), Dr. Wolfgang Tritremmel (Industrie­ellenvereinigung). Im Vorstand agieren Dr. Herbert Buchinger (SPÖ) und Dr. Johan­nes Kopf (ÖVP) einträchtig miteinander. Im Verwaltungsrat sind unter anderem vertre­ten: Ing. Alexander Prischl (ÖGB), Willibald Steinkellner (ÖGB), Dr. Gernot Mitter (AK). Auch in den diversen Ausschüssen (Auslän­der-, Förder-, Strategie- und Kontrollaus­schuss) sind Gewerkschaft und Arbeiter­kammer paritätisch vertreten. Gewerk­schaft, Arbeiterkammer und Sozialdemo­kratie gestalten seit Jahren die Politik und Maßnahmen des AMS aktiv mit. Kritik, Opposition? Fehlanzeige.

In seiner kürzlich erschienen Diplomarbeit »Immobilienentwicklung in Wien mit David Harvey lesen« beschäftigt sich Georg Šembera mit der Analyse des einflussreichen marxisti­schen Geografen. David Harvey hat in den letzten Jahren mit Büchern wie »Rebellische Städte« wichtige Impulse für Recht-auf-Stadt-Aktivist*innen auf der ganzen Welt gegeben. Für die Volksstimme stellt Šembera zentrale Ansatzpunkte von Harveys Analyse dar. Und wie diese die exorbitanten Preissteigerungen am Immobilienmarkt in Wien als Klassen ­politik von oben erklären kann.

David Harvey beschäftigt sich seit den 1960ern mit der Bedeutung des Immo­bilienwesens für kapitalistische Entwick­lungen aus marxistischer Perspektive. Seine Theorien wurden bislang aber nur selten auf praktische Beispiele angewendet. Dies aber wollte ich in meiner Diplomarbeit in Bezug auf Wien ausprobieren.

Nach David Harvey kommt es im Kapita­lismus immer wieder zu Krisen, welche auf­grund von Überproduktion und Über ­akkumulation entstehen. Dabei trifft eine im Prinzip unbegrenzte Produktion auf eine begrenzte zahlungsfähige Nachfrage. Tritt dieser Fall ein bedeutet das auch eine Krise für die Mehrheit der Unternehmer* innen, welche dadurch finanzielle Verluste erleiden würden. Dies versuchen sie daher zu vermeiden.

Hier kommt die Theorie der Kapitalkreis­läufe von David Harvey ins Spiel. Nach ihm gibt es drei Kapitalkreisläufe. Der erste besteht aus Investitionen in Gewerbe und der Industrie, der zweite primär aus dem Handel mit Immobilien und der dritte aus Investitionen in physische und soziale Infrastruktur.

Der Überschuss an Kapital und Arbeit, welcher nicht im ersten Kapitalkreislauf verwertet werden kann, kann durch eine Verlagerung in den zweiten und dritten Kapitalkreislauf temporär gebunden und eine Überakkumulationskrise verzögert bzw. abgeschwächt werden. Im Gegensatz zum zirkulierenden Kapital (u. a. Arbeits­kraft und Rohstoffe), bei dem deren Wert im Produktionsprozess unmittelbar auf die produzierte Ware übergeht, geschieht dies bei fixem Kapital (Immobilien aller Art, Infrastrukturen und Maschinen) nur all­mählich. Überschüssiges Kapital, welches also gerade nicht für den unmittelbaren Produktionsprozess in Konsumgüter inves­tiert werden kann, weil die zahlungskräf­tige Nachfrage danach fehlt, kann in Kri­senzeiten auf diese Weise temporär in die­sen Bereichen »geparkt« werden. Nach David Harvey wird dadurch eine Krise aber nicht verhindert, sondern nur zeitlich oder räumlich verlagert.

Das Wiener Immobilienwesens in der Krise

Auch an Wien ist die Krise 2008 ff nicht spurlos vorbeigezogen. Anstatt des Ausbaus der eigenen Kapazitäten, oder Investitio­nen in andere Unternehmen scheinen viele Konzerne seit der letzten Wirtschaftskrise auf sogenanntes »Betongold« zu setzen. Ebenso hat es den Anschein, dass Privat ­personen seit der Wirtschaftskrise ihr Geld lieber in Immobilien investieren, als in Investmentfonds. Dies treibt die Immobi­lienpreise in die Höhe und in Folge auch die Mieten. Höhere Mietzinse »müssen« ver­langt werden, weil sich die Investitionen sonst nicht lohnen würden. Ein weiterer Grund für steigende Mieten in Wien ist auch das Wachstum der Bevölkerung bei gleichzeitig unzureichender Neubau ­leistung. Im Jahr 2014 wuchs die Wohn ­bevölkerung um 33.000 Menschen. Im selben Jahr wurden nach Angaben der Stadt Wien jedoch nur 7.273 neue Wohnungen errichtet.

Zu wenig Immobilien oder zu viel Spekulation?

Eine Frage die sich stellt ist, gibt es zu wenig Immobilien oder sind die Preissteige­rungen auf Spekulation zurückzuführen? Zur Ermittlung, ob die hohen Immobilien- und Mietpreise primär aufgrund einer Ver­knappung des Gutes »Immobilien« herrüh­ren, oder aufgrund spekulativer Investitio­nen, kann der sogenannte Fundamental­preisindikator der Österreichischen Natio­nalbank (OeNB) herangezogen werden. Die­ser Indikator gibt in einem Zahlenwert die Abweichung der Immobilienpreise von einem sogenannten Fundamentalpreis an, den die OeNB berechnet. Berücksichtigt werden dabei u.a. demographische Ent­wicklungen, das gesellschaftlich durch­schnittliche Wohlstandsniveau, oder die Verfügbarkeit von Grund und Boden. Nicht enthalten sind im Indikator jedoch Speku­lationen auf fallende oder steigende Preise. Wenn es über einen längeren Zeitraum zu einer Abweichung der Immobilienpreise vom Fundamentalpreis der OeNB kommt, kann also von einer Überhitzung oder gar einer Blase gesprochen werden.

Die Graphik (Abb. 1 unten) zeigt eindeu­tig, dass die Wiener Immobilien seit Aus­bruch der Wirtschaftskrise 2008/2009 eine starke Überbewertung erfahren haben. Waren sie im Jahr 2008 gegenüber dem langfristigen Trend noch um 5 % unter­bewertet, sind sie der OeNB nach im Jahr 2016 um 21 % überbewertet.

Kann die Immobilienblase in Wien platzen?

Ob der Immobiliensektor als Auslöser für eine Wirtschaftskrise in Frage kommt oder nicht, hängt von einer Reihe spezieller Voraussetzungen ab. Dazu zählen neben demographischen auch wirtschaftspsychologische Fakto­ren, wie das Vertrauen bzw. Misstrauen in die gesamtwirtschaftliche Entwick­lung und die Aktienmärkte, wirtschafts­politische, wie die Höhe des Leitzinses, oder politische Rahmenbedingungen wie Mieter*innenschutz und Ausmaß und Zugang zum kommunalen Wohnbau. Dabei handelt es sich nicht um einen rein automatisch ablaufenden ökonomi­schen Prozess, in denen der Immobilien­sektor integriert wird, sondern um einen ökonomischen, politischen und gesellschaftlichen Prozess, der von unterschiedlichen Akteur*innen, maß­geblich beeinflusst werden kann.

Immobilien- und Wohnpolitik als Klassenpolitik von oben

Die Vermarktwirtschaftlichung des Immobilienwesens und der Wohnungs­politik hat sich in Wien über Jahrzehnte hingezogen und wurde von der kapita­listischen Klasse und ihren politischen Vertreter*innen mit viel Mühe und lan­ger Ausdauer vorangetrieben. Dieser Prozess ist aber keineswegs abgeschlos­sen. So beklagen Philipp Geymüller und Michael Christl von der Agenda Austria in ihrem 2014 erschienen Pamphlet »Teurer Wohnen. Wie Politik und Miet­recht den Wohnungsmarkt außer Kraft setzen.«, dass der Wiener Wohnungs­markt dermaßen überreguliert sei, sodass hier erst gar nicht von einem Wohnungsmarkt gesprochen werden kann. Wohnungen im kommunalen Besitz, gemeinnützige und genossen­schaftliche Wohnbauvereinigungen und Mieter*innenschutzbestimmungen wür­den den Markt verzerren. Die Autoren der Agenda Austria schlagen vor, ein Ver­gleichsmietensystem als Übergang zu einem freien Wohnungsmarkt zu etablie­ren. Dies soll Vermieter*innen, deren Wohnungen dem Kategorie- oder dem Richtwertsystem unterworfen sind ermög­lichen bestehende niedrige Mieten an die Durchschnittsmieten anzupassen. Ebenso sollen dadurch Mieterhöhungen in beste­henden Verträgen leichter ermöglicht werden.

Anstatt einer Ausrichtung der Woh­nungspolitik im Interesse der Mehrheit der Bevölkerung können Philipp Geymül­ler und Michael Christl als Lobbyisten der Vermieter*innen betrachtet werden. Dies zeigt sich darin, dass ihre Forderungen sich mit jenen der Vermieter*innen decken. So fordert der Verband der insti­tutionalisierten Immobilieninvestoren (VII), welcher sich als Unterstützer der Wohnungsbesitzer* innen sieht, dass die Wiener Politik aufhören solle die Entwick­lung eines freien Wohnungsmarktes zu behindern. Ausreichende Renditen für Wohnungsinvestor*innen dürften nicht durch Mietgesetze verhindert werden. Die Politik müsse sich klar gegen Mietzinsbe­grenzungen, Leerstandsabgaben und gegen eine Einschränkung befristeter Mietverhältnisse positionieren, wie es in Presseunterlagen des Verbandes heißt. So wie auch von den Lobbyisten der Agenda Austria vorgeschlagen, sollen auch laut dem Verband Altmietverträge schrittweise an das Marktniveau angepasst werden. Ihre politischen Bündnispartnerinnen sieht die VII wenig überraschend in den neoliberalen Parteien ÖVP und NEOS.

Widerstand von Unten: Sozialisierung, Vergesellschaftung, Commons?

Was wären Lösungsansätze von links? Kapitalist*innen als gesellschaftlicher Klasse sollte die Möglichkeit entzogen werden, den Arbeiter*innen und Angestell­ten einen Teil des von ihnen erwirtschafte­ten Mehrwerts durch Mieten zu entziehen. Dadurch würden nicht nur finanzielle Frei­räume und ein Machtzuwachs für die Lohnabhängigen entstehen, weil sie ihre Abhängigkeit gegenüber den Unterneh­mer*innen reduzieren würden. Außerdem würde eine Sozialisierung des Immobilien­ sektors dem kapitalistischen Verwertungs­prozess eine Akkumulationsmöglichkeit entziehen, wodurch dieser nach David Harvey in verstärktem Ausmaß in Krisen geraten würde.

Niedrige Mieten sind nicht per se ein Schritt in Richtung einer egalitären Gesell­schaft, sondern können auch einen stabili­sierenden Effekt für eine kapitalistische Ökonomie haben, wie an Hand des histori­schen Beispiels des »Roten Wiens« sicht­bar wird. Daher müssen für eine Überwin­dung des kapitalistischen Wirtschafts- und Gesellschaftssystems sowohl der Wohn­raum als auch die Produktionsmittel ver­gesellschaftet werden.

Darüber wie Wohnraum sozialisiert wer­den könnte, gibt es in Wien keine im gesamtgesellschaftlichen Maße relevante Diskussion. Genossenschaften und gemein­nützige Wohngesellschaften haben den Nachteil, dass sie die ökonomisch Ärmsten in der Gesellschaft aufgrund fehlender Eigenmittelanteile praktisch ausschließen. Der Recht-auf-Stadt-Aktivist

Raphael Kiczka schlägt in einem Sam­melband der IG Kultur Wien zum Thema »Leerstand in Wien« vor, leerstehende Räumlichkeiten zu Commons/Gemeingü­ter zu machen. Dabei sollen diese nicht vom Staat, sondern von den Commoners, also den Nutzer*innen der Gemeingüter selbst verwaltet werden. Ein Vorteil dieses Ansatzes stellt die Möglichkeit dar, dass es sich dabei sowohl um Räume für das Woh­nen, als auch für das Wirtschaften und andere soziale Aktivitäten handeln könnte. Bleibt die Fokussierung auf leerstehende Gebäude beschränkt, handelt es sich dabei aber um eine Anomalie kapitalistischer Wohnungsmärkte und nicht um die Norm. Da leerstehender (Wohn)Raum zeigt, dass im Kapitalismus nicht die Bedürfnisbefrie­digung im Mittelpunkt steht, sondern Pro­fitmaximierung ist die Sozialisierung von Leerständen aber sicherlich ein praktika­bler Ansatzpunkt marktwirtschaftliche Logiken in Frage zu stellen.

»Rotes Wien«: Keine Rendite mit der Miete

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, wie schon im Roten Wien betrieben, kom­munalen Wohnbau im umfangreichen Aus­maß mit Steuergeldern zu finanzieren, für welche vor allem die wohlhabenderen Teile der Bevölkerung herangezogen wer­den. Dazu müssten linke Kräfte erst einmal die Mehrheit im Wiener Gemeinderat stel­len, oder die Stadtregierung durch außer­parlamentarische Interventionen massiv unter Druck setzen können.

Höchstmietzinse auf niedrigem Niveau würden die Verwertungsmöglichkeiten der privaten Vermieter*innen reduzieren, wodurch die Immobilienpreise fallen wür­den. Daraufhin könnte die Stadt Wien die entwerteten Wohnungen und Häuser ver­hältnismäßig günstig erwerben und so den Anteil des vergesellschafteten Wohnraums erhöhen. Die direkteste und konfronta­tivste Möglichkeit der Sozialisierung des Wohnungswesens würde schließlich die entschädigungslose Enteignung der priva­ten Eigentümer*innen darstellen.

Wie Raphael Kiczka und Sarah Kumnig in einer Schwerpunktbeilage des Augus­tins im April 2017 schreiben, gibt es aber nicht eine einzige, richtige Herangehens­weise an das Thema. Stattdessen sollten Vertreter*innen unterschiedlicher Ansätze sich nicht gegenseitig behindern bzw. gegeneinander ausspielen lassen, sondern sich ergänzen und einander bestärken.

Georg Šembera interessiert sich im politischen Kontext insbesondere für die Geschichte der Lin­ken, Entwicklungen des Städtischen, Linke Organi­sierungen und gesellschaftliche Utopien. Seine Diplomarbeit, mit dem Titel »Immobilienentwick­lung in Wien mit David Harvey lesen«, steht unter tinyurl.com/wiener-immobilienentwicklung zum Download bereit.

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