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Asyl in Not machte Anfang dieses Jahres einen Bescheid öffentlich, mit dem ein Referent des Bundesamts für Fremdenwesen und Aysl (BFA) einen Asylwerber grundlos ins Abschiebelager in Fieberbrunn versetzen wollte. Da dieser Bescheid vor Falschangaben nur so strotzte, erhoben wir dagegen eine Vorstellung (eine Art Beschwerde), worauf der in unseren Augen rechtswidrige Bescheid, die so genannte »Wohnsitzauflage«, außer Kraft gesetzt wurde. Als Grund für die Rechtswidrigkeit des Bescheids kamen unserer Meinung nach zwei Faktoren in Frage: entweder Schlamperei oder volle Absicht.
Demgemäß äußerten wir in einer Presseaussendung folgende Kritik: »Der Referent trägt den Titel eines Magisters (FH). Man sollte also annehmen, dass er des Lesens und Schreibens mächtig ist. Somit wird es also ein Versehen gewesen sein, dass er einen Mandatsbescheid verfasst hat, der – voller Unwahrheiten – unseren Klienten in Angst und Schrecken versetzt hat. Ein Schelm wer denkt, Hr. XXX sei ein bösartiger Rassist, der einem afrikanischen Asylwerber kurz vor Weihnachten zeigen wollte, was alles geht.« Aufgrund dieser Kritik klagte uns der Referent wegen übler Nachrede und forderte 20.000 Euro Entschädigung. Am 16. Juli wurde Asyl in Not zu einer Zahlung von 1.500 Euro und Begleichung der Prozesskosten verurteilt, wogegen wir – nicht zuletzt aus generalpräventiven Gründen – Berufung eingelegt haben. Wenn wir einmal hinnehmen, dass BFA-Beamte uns mit Klagen eindecken, um uns den Mund zu verbieten und uns finanziell zu schaden, dann werden immer neue Angriffe auf die Meinungs- und Medienfreiheit folgen.
Ein wichtiger Leitspruch von »Asyl in Not« lautet: »Unrecht hat Namen und Adresse.« Wir beschränken uns nicht auf die kompetente und professionelle Rechtsvertretung von Geflüchteten in Österreich, sondern wir zeigen auch die Missstände in diesem Staat auf. Wir machen sichtbar, wer für diese verantwortlich ist, und nennen die Namen derer, die Menschenrechtsverletzungen begehen. Dies muss durch die Rede- und Meinungsfreiheit gedeckt sein, denn das Interesse der Öffentlichkeit an den Zuständen in der österreichischen Beamtenschaft ist größer als das Interesse einzelner, ihre Tätigkeit zu verheimlichen. Auch die Frage, ob ein Referent in voller Absicht oder schlampig gearbeitet hat, ist und bleibt legitim.
Dazu passt die jüngste Nachricht eines renommierten Grazer Fremdenrechtsanwalts in Graz, seine Kanzlei schließen zu wollen, »weil zu viele Gespräche mit Blicken voller Verzweiflung geendet haben«. Dies entspricht auch unseren Erfahrungen seit dem Antritt der schwarzblauen Regierung. Nicht die Gesetze sind schlimmer geworden, denn diese sind schon mit Rot-Schwarz am unteren Ende des Erträglichen angelangt, sondern die Beamtinnen und Beamten agieren immer selbstbewusster – zu Ungunsten der AsylwerberInnen.
Kübra Atasoy ist Geschäftsführerin von Asyl in Not
Spenden: IBAN: AT29 3200 0000 0594 3139
1. Grund: Das Prestige der NEOS. Selbst in linken Kreisen gelten die NEOS als bürgerlich korrekte, nicht rassistische Partei. Sie kommen modern und weltoffen rüber. Ihre Oppositionspolitik wird von den Medien als sachlich und konstruktiv beschrieben. Und hat ihre Jugendorganisation nicht mit der Legalisierung von Cannabis geliebäugelt? Wohl wird ihre neoliberale Orientierung klar erkannt. Aber gegenüber den rassistischen Grauslichkeiten der FPÖ erscheinen sie doch als das kleinere, vor allem harmlosere Übel.
2. Grund: Ihre politische Kompaktheit. Die NEOS ist die Partei der Gewinner Innen des Neoliberalismus. Sie schwimmen mit dem Strom der neoliberalen Umwälzungen und profitieren in jeder Hinsicht davon. Daher strotzen ihre Mitglieder und FunktionärInnen auch vor Selbstbewusstsein. Ohne Rücksicht auf divergierende parteiinterne Interessen nehmen zu müssen, eint sie ein simples Programm: noch mehr Neoliberalismus. Kaum eine Partei kann daher so geschlossen und kompakt auftreten wie die NEOS.
3. Grund: Sie profitieren von der weltweiten Ideologieproduktion des Neoliberalismus. Die NEOS müssen keine eigenständige Programmatik entwickeln, sie können aus dem Vollen schöpfen. Die neoliberale Ideologie ist längst an Universitäten, Forschungsinstituten und Think Tanks hegemonial. Sie wird an den Wirtschaftsuniversitäten gelehrt und abgeprüft, sie wird in
den großen Medien popularisiert und dominiert die Talk Shows. Die NEOS müssen sie nur auf die österreichischen Verhältnisse anwenden.
4. Grund: Sie meinen es verdammt ernst. Obwohl die NEOS oft recht geschickt gefällige und wenig kontroverse Themen präsentieren, halten sie mit ihrem Programm nicht hinter dem Berg: Studiengebühren und Eliteschulen, Anhebung des Pensionsantrittsalters mit dem Ziel, einen Lebensabend ohne Zwang zur Lohnarbeit überhaupt zu beseitigen, schrankenlose Privatisierung, Abschaffung des Sozialstaates, keinerlei Mietzinsregelungen mehr, keine Auflagen für UnternehmerInnen, Abschaffung von Arbeitszeitbestimmungen, militärische Aufrüstung der EU und verstärkte imperialistische Außenpolitik. Das soll ohne Rücksichten umgesetzt werden.
5. Grund: Sie sind Elite und wissen das auch. Die NEOS sind keine Massenpartei. Sie sind die soziale Elite des Neoliberalismus und halten sich für die wirklich innovativen Kräfte der Gesellschaft. Noch sind sie auf ein Bündnis mit den alten herrschenden Klassen angewiesen. Daher ist derzeit die ÖVP ihr logischer Partner.
6. Grund: Jede emanzipatorische Alternative zum Neoliberalismus gefährdet die Interessen ihrer Mitglieder. Die NEOS müssen jeden Schritt in Richtung einer egalitären und solidarischen Gesellschaft als Bedrohung wahrnehmen, was sich auch an der Nichtunterstützung des Frauenvolksbegehrens gezeigt hat. Wir sollten ihre Entschlossenheit, sich nicht von »Versagern« und sozial Schwachen den Erfolg stehlen zu lassen, bitter ernst nehmen.
7. Grund: Viele Linke unterschätzen die NEOS massiv. Die Gefährlichkeit der NEOS wird leider nur von einem Teil der Linken erkannt, der andere starrt wie das Kaninchen vor der Schlange auf die FPÖ. Nach dem Rechtsruck in der ÖVP hat sich mit den NEOS eine weitere, hoch aggressive reaktionäre politische Kraft auf der politischen Bühne etabliert. Sehen wir dieser Tatsache ins Auge.
Nach dem Ende ihrer Regierung setzten ÖVP und FPÖ im Parlament noch im Juli 2019 die geplante Reform des WGG (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes) durch. Die Reform steht im Zeichen des Paradigmas »Eigentum zuerst«.
BERNHARD WERNITZNIG schreibt darüber, was die Reform noch bringt und welche Rolle die »Gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen« spielen.
Die Lage am Wohnungsmarkt hat sich zugespitzt. Langfristige und für die breite Mehrheit leistbare Mieten im privaten Sektor gehören der Vergangenheit an. Der kommunale Wohnungsneubau wurde in ganz Österreich aufgegeben und damit sinkt der Anteil der Gemeindebauten am Wohnungsangebot drastisch. Frei finanzierte Eigentumswohnungen sind für breite Teile der Bevölkerung unleistbar. Damit bleibt für viele nur die Miete einer »Genossenschaftswohnung«. Die zumeist gefördert errichteten Wohnungen erfordern den Einsatz eines Eigenmittelanteils der Mieter* in/des Mieters an den Bau- und Grundkosten. Diese Wohnungen werden von Gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen (GBVs) errichtet, die nur beschränkt Gewinn machen und ausschütten dürfen. Das Eigenkapital ist zweckgebunden und muss im Wohnungsbau reinvestiert werden, solange die Wohnbauvereinigung gemeinnützig bleibt. Dafür genießt die GBV entsprechende steuerrechtliche Vorteile. Die Zweckbindung und die dauerhafte Beschränkung der Miethöhe nach dem Prinzip »Einmal WGG, immer WGG« ist grundsätzlich ein erfolgreiches Modell sozialen Wohnbaus, was sich in ihrem hohen Anteil am Wohnungsbestand und an der Neubauleistung zeigt.
Der massive Anstieg von Investitionen in Immobilien bringt aber auch im »gemeinnützigen« Sektor große Probleme mit sich. In den großen Städten und ihrem Umland kam es zu einem massiven Anstieg der Bodenpreise. Damit steigen auch die Mieten und Eigenmittelanteile für Mieter*innen in Neubauprojekten. Mittlerweile müssen etwa in Wien beim Einzug in eine neue Genossenschaftswohnung, je nach Größe und Projekt, 30.000 bis 50.000 Euro eingelegt werden. Durch die hohe Eigenmittelleistung bleibt für immer mehr Menschen mit geringen Einkommen der Zugang zu dieser Form sozial geförderten Wohnens verwehrt.
Viele der »Gemeinnützigen« bauen mittlerweile nicht mehr ausschließlich geförderte Sozialwohnungen. Sie passen sich an die neoliberalen Mitbewerber*innen an und errichten immer mehr frei finanzierte Objekte zu Marktpreisen. Sie begründen dies mit den hohen Bodenpreisen, die über den Förderkriterien liegen. Sie schaffen damit zum Teil eine Querfinanzierung zur Unterstützung der Bodenpreise, andererseits agieren sie dabei auch immer mehr wie gewöhnliche private Akteur*innen am Immobilienmarkt – die erlaubte Eigenmittelverzinsung kann sich angesichts niedriger Marktzinsen auch sehen lassen.
Im Folgenden werden einige Punkte der WGG-Reform beleuchtet:
Eigentumsförderung
In ihrem Programm belehrte uns die Ibiza-Regierung, dass Eigentum »langfristig […] die angestrebte und günstigste Form des Wohnens« sei. Wenn wir uns die Mieten nicht mehr leisten können – dann sollen wir also die Wohnungen einfach kaufen. Das soll auch im Gemeinnützigen-Bereich forciert werden. Mit der WGG-Novelle muss die GBV den Mieter*innen drei Mal den Kauf der von ihnen bewohnten Wohnung ermöglichen. Es ist zwar vorgesehen, dass diese Wohnungen danach nicht sofort zum profitablen Geschäft werden können. Für nunmehr 15 Jahre (bisher 10) soll ein profitabler Weiterverkauf oder eine marktkonforme teure Weitervermietung verhindert werden. Das ändert jedoch nichts daran, dass die so verkauften Wohnungen nach Ablauf der so genannten »Spekulationsfrist« dennoch freie Marktpreise und Mieten erzielen können. Die Wohnung fällt so aus dem Prinzip der Kostenbeschränkung heraus. Die ersten 15 Jahre ist bei Weitervermietung der erworbenen Wohnung eine Mietobergrenze – in der Höhe des mietrechtlichen »Richtwerts« zu berücksichtigen. Warum das Prinzip »einmal WGG, immer WGG« mit ihrer langwährenden sozialen Zweckbindung hier trotz Einsatz von Fördermitteln am Ende nicht mehr gilt, ist nicht nachvollziehbar und entzieht dem Wohnungsmarkt langfristig leistbaren Wohnraum.
Erhöhung von Altmieten und Kurzzeitvermietungen
Für Mieter*innen in alten, bereits abbezahlten Genossenschaftswohnungen könnte das Wohnen teurer werden. Bisher musste der Mietzins nach Abzahlung der Baukosten (die so genannte »Auslaufannuität«) am Ende auf ein niedriges Niveau abgesenkt werden, was sehr günstigste Monatsmieten bedeutete. Mit der Novelle darf in Zukunft nach Bezahlung der Errichtungskosten ein höheres Entgelt verlangt werden, wenn Sanierungsbedarf besteht, der nicht über den »Erhaltungs-und Verbesserungsbeitrag« abgedeckt werden kann. Ein Sanierungsbedarf ist für die Mieter*innen nicht wirklich überprüfbar, und es ist zu befürchten, dass die GBVs und privatisierte, ehemalige Gemeinnützige gerne davon Gebrauch machen werden, um Wohnungen auf Mieter*innenkosten zu modernisieren.
Weiters wird im Gesetz erstmals in be stimmten Fällen die Kurzzeitvermietung erlaubt. Kurzzeitverträge sollen etwa bei anstehenden Sanierungen, bei besonderen »beruflichen Erfordernissen« (etwa Pflegeberufen) oder »prekären Familienumständen« zur Anwendung kommen. Menschen sollen mit diesen Kurzzeitverträgen also in diesen prekären, unsicheren Umständen gehalten werden, anstatt für sie eine unbefristete Wohnmöglichkeit zu schaffen.
Exklusion von Drittstaatsangehörigen
Die Wohnungsvergabe an Drittstaatsangehörige wird in Zukunft mit der Bedingung eines über fünfjährigen legalen Aufenthalts und einer Integrationsprüfung verknüpft. Derartige Bestimmungen, also Zugangshürden für Migrant*innen wurden bisher in einigen Landesgesetzen zur Wohnbauförderung und dementsprechend unterschiedlich geregelt. Die Wohnungssuchenden treffen nun unabhängig vom Bundesland weitere Diskriminierungen: Es soll eine Integrationsprüfung vorgelegt werden, und der über fünfjährige Aufenthalt muss nachgewiesen werden. Wohnungsverwaltungen der Genoss*innenschaften sollen so zum weiteren Stolperstein im Migrationsregime und ein verlängerter Arm der Fremdenpolizei werden. Das Menschenrecht auf Wohnen wird durch diskriminierende Bestimmungen ausgehebelt – die Betroffenen dürfen über ihre Lohnsteuern sehr wohl die Wohnbauförderung und andere staatliche Leistungen finanzieren, aber bekommen keinen Zugang zu den damit errichteten Gebäuden.
Bauwut statt Mitbestimmung
Die Gemeinnützigen sind auf Bauland, Baubewilligungen und Wohnbauförderungen angewiesen, die (Lokal)Politik auf ein Angebot halbwegs leistbarer Wohnungen für die Mittelschicht. Die Existenzgrundlage und Macht der Gemeinnützigen baut auf ihrem großen Bauvolumen auf: Sie wollen in erster Linie bauen – ob dies auch für alle leistbar bleibt, ist nebensächlich geworden – wenn es kein günstiges Bauland gibt, wird eben für die obere Mittelschicht gebaut.
Um wieder für die unteren Einkommensgruppen zugänglich zu werden, müssten die Bodenpreise reguliert werden. Es gäbe einige Vorschläge, wie das erreicht werden kann, die von Baurechtsmodellen, Widmungskategorien bis hin zur Enteignung von Bauland im öffentlichen Interesse reichen. Es fehlt dafür aber jegliches politisches Interesse.
Zwischen Gemeinnützige und Politik passt kein Blatt Papier: Sie werden von den etablierten Parteien direkt – in der Geschäftsführung, den Vorständen und Aufsichtsräten, oder indirekt beeinflusst. Dieser Machtblock zeigt sich auch in der Eigentümer*innenstruktur: Während die »echten« Genoss*innenschaften normal im Eigentum ihrer Mitglieder stehen, werden die Geschäfte von parteinahen Personen gemanagt. Viele der anderen großen GBVs sind als GesmbHs oder Aktiengesellschaften organisiert und gehören Versicherungen, Kirchen, Banken, Kammern oder Gewerkschaften. Einige GBVs haben mittlerweile Konzern-Strukturen herausgebildet und verfügen über Tochterunternehmungen für kommerzielle Wohn- und Gewerbeprojekte. Im Lauf der Jahrzehnte wurden viele kleinere gemeinnützige Bauvereinigungen von den Großen übernommen oder haben die Gebäudeverwaltung an diese abgegeben.
Angesichts dieser engen Verzahnung mit dem politischen System verwundert es nicht, wenn der »Verband der Gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen« die aktuelle WGG-Reform nur begrüßt. Ein Wort der Kritik sucht man in ihrer Presseaussendung zur Novelle vergeblich.
Radikale Neuausrichtung der GBVS nötig
Korruptionsskandale bzw. »Unregelmäßigkeiten« bei Privatisierungen von GBVs gehören leider zur Tagesordnung und führen zur Gefahr der Diskreditierung des Sozialen Wohnbaus als solchem. Buwog, Buntes Wohnen, Gesfö, Riedenhof, GBV- GÖD sind zu viele Einzelfälle, um über strukturelle Probleme hinweg zu sehen. Anstatt diese Probleme wirksam zu bekämpfen, haben FPÖ und ÖVP nun die bisher im WGG festgelegten Gehaltsobergrenzen für Vorstand und Geschäftsführung ganz gestrichen. Danach darf die FPÖ wieder über die hohen Gagen der roten Parteibonzen wettern, die sie soeben ermöglicht hat.
Die »Gemeinnützigen« sind wirtschaftlich untereinander derart verzahnt, dass die verbandsinterne Kontrollinstanz – der Revisionsverband – dabei offenbar wenig ausrichten kann. Die Branche kontrolliert sich selbst, und das anscheinend sehr wohlwollend. Eine Reform der Gemeinnützigen Wohnungswirtschaft wäre auch dahingehend dringend nötig.
Eine Demokratisierung und Entflechtung von Immobilienkapital und Politik, neue Entscheidungs- und Eigentumsstrukturen wären gefragt. Klare, effektive Gremien, die gewöhnliche Mieter* innen in Entscheidungen einbinden, aber auch fachlich kompetente unabhängige Kontrollorgane wären notwendige Elemente einer echten Reform. Am wichtigsten wäre aber zunächst, dass in der Wohnungsproduktion eine Rückbesinnung auf das Kerngeschäft folgt – die geförderte Mietwohnung – was die Versorgung mit leistbaren Grundstücken voraussetzt.
Wie geht’s wohnpolitisch weiter?
Zusammenfassend muss gesagt werden: Die WGG Reform hat für die einzelnen derzeitigen und künftigen Mieter*innen eigentlich nur Verschlechterungen und Risiken gebracht. Die letzte ÖVP/FPÖ-Regierung hat grobe Einschnitte ins Mietrecht dank Ibiza nicht mehr umsetzen können – aber auch hier sind Reformen zu erwarten, die massiv gegen Mieter*inneninteressen laufen. Sollten die Parteien der Immowirtschaft im September eine stabile Mehrheit erhalten, wie derzeit zu erwarten, wird Wohn- und Mietenproblematik ein zentrales Feld der sozialen Auseinandersetzung bleiben. Gruppen, die sich um das Recht auf Wohnen und Mieter*innenrechte organisieren, werden also Verstärkung brauchen.
Bernhard Wernitznig arbeitet als Sozial arbeiter bei der Straßenzeitung Augustin und engagiert sich bei der Mieter* innen-Initiative (MI) in Wien
»Leistbares Wohnen« – eine unendlich verlogene Geschichte! Von JOSEF IRASCHKO
Die Stadt Wien verwaltet rund 220.000 Gemeindewohnungen, die demokratisch gewählten Bürgermeister stellt seit 100 Jahren die SPÖ, ihre Mietervereinigung hat 70.000 Mitglieder. Sämtliche gesetzlichen Regelungen auf Bundes- wie auf Landesebene wurden in den letzten Jahrzehnten zu Lasten der MieterInnen getroffen. Die Stadtverwaltung setzt selbst auf offen diskriminierende Politik (»Wien-Bonus«).
Das Regierungsprogramm der neuen wie alten Bundesregierung spart zum Thema »Leistbares Wohnen« nicht an Allgemeinplätzen. Sollen doch die Interessen und Ängste eines Großteils der Bevölkerung an leistbarem, zeitgemäßem, sicherem und ökologisch nachhaltigem Wohnen zumindest rhetorisch aufgegriffen werden. Andererseits sollen die Interessen einer gehätschelten kleinen Minderheit, die sich am Grundbedürfnis Wohnen eine goldene Nase verdienen will, nicht allzu sehr vergrämt werden.
Das Problem der überhöhten Mieten hat sich in den letzten zwanzig Jahren derart verschärft, dass Regierungs-Ignoranz allein nicht ausreicht. Zwar werden weder die Ursachen (Bodenspekulation, private Investorengruppen, befristete Mietverträge, das preistreibende Richtwertsystem etc.) untersucht, benannt oder gar geändert. Trotzdem wird im Wahlkampf Lösbarkeit vorgespielt.
SPÖ und ihre Mietervereinigung (MV) von Reform zur Kapitulation
Dass die SPÖ in ihrer Oppositionsrolle über reine parteipolitisch motivierte Wadlbeißerei nicht hinauskommt, hat in erster Linie damit zu tun, dass sie keine glaubwürdige, geschweige denn radikalere Alternativen anzubieten hat, ist sie doch Teil des neoliberalen Systems.
Die Mietervereinigung (MV), Teil der sozialdemokratischen Bewegung, damals eine rebellische, sozialkritische und mobilisierende Kraft, wurde 1911 gegründet mit dem Ziel, politischen Druck auszuüben, um das damals für heutige Verhältnisse unvorstellbare Wohnungselend zu beenden und die Wohnsituation der Menschen zu verbessern. Bis zu 100.000 Menschen wurden in den 1920er Jahren mobilisiert, so dass es schließlich 1922 zu einem richtungsweisendenMietengesetz (MG – vor allem Kündigungs- und Preisschutz) kam. 1919 errang die Sozialdemokratie in Wien bei den Wahlen eine absolute Mehrheit, 1922 wurde Wien ein eigenes Bundesland mit Steuerhoheit. Anfang 1923 wurde eine zweckgebundene Wohnbausteuer beschlossen, die vor allem über Luxusabgaben die nötigen Finanzen für den nun beginnenden gemeindeeigenen Wohnungsbau lukrierte. Viele Hausbesitzer verschleuderten ihre Immobilien, weil sie keine Profite mit dem Wohnungselend mehr machen konnten. Der private Wohnungsbau kam gänzlich – auch als Druckmittel gegen die Wohnungspolitik des „Roten Wien“ – zum Erliegen. In der Konsequenz musste die Gemeinde Wien den kommunalen Wohnungsbau beginnen. Bis 1933 entstanden dadurch 64.000 neue Gemeindewohnungen.
Das Mietengesetz wurde 1982 durch ein neues Mietrechtsgesetz (das heutige MRG) abgelöst, das noch immer starke Schutzfunktionen für die MieterInnen garantierte (Alleinregierung SPÖ unter Kreisky). Es folgten verschiedene „Reformen“, die allesamt Angebote an die private Bau- bzw. Immobilienwirtschaft zu Ungunsten der MieterInnen waren. Das private Kapital wurde vermehrt über für die Immobilienwirtschaft günstige „Reformen“ im MRG eingeladen, sich um die Wohnungsproduktion und Vermietung zu kümmern. Das ging so weit, dass ab 2004 die Gemeinde Wien den kommunalen Wohnungsbau insgesamt einstellte.
1994: Ende des Mieterschutzes mit Zustimmung der SPÖ
Der eigentliche Sündenfall war aber das im Jahr 1994 unter SPÖ-Führung mit der ÖVP ausgehandelte 3. Wohnrechtsänderungsgesetz (3.WAG), mit dem faktisch der noch in Grundzügen vorhandene Preis- und Kündigungsschutz aufgehoben wurde. Wichtig dabei zu erwähnen, dass die Interessensvertretung auf Seiten der MieterInnen, die entpolitisierte Mietervereinigung, unter Leitung der damaligen Obfrau Ruth Becher (derzeit SPÖ-Wohnbausprecherin im Bauausschuss des Parlaments) diesen gravierenden Rückfall in die Zeit vor 1920 mitverhandelte und zustimmte. Die Befristungen von Mietverträgen und das sogenannte Richtwertsystem, das schon damals eine Verdoppelung der bestehenden Kategoriemieten bedeutete, wurden gesetzlich zwischen den Koalitionsparteien akkordiert. Heute stehen wir vor dem Scherbenhaufen der damals eingeleiteten Liberalisierung des Mietrechts.
SPÖ-Wohnungs- und Mietenpolitik: quo vadis?
Die kolportierte beeindruckende Zahl von rund 70.000 Mitgliedern in der MV und die rund 220.000 gemeindeeigene Wohnungen lassen die Frage angebracht erscheinen, warum mit einer derart geballten politischen und ökonomischen Kraft nicht auch wohnpolitische Erfolge erzielt werden können. So wichtig Servicearbeit in Sachen MieterInnen-Schutz auch ist, so wurden doch alle Verschlechterungen im Mietrecht seit 1983 mit Zustimmung der SPÖ akkordiert. So gab es bis März 2006 neun weitere Gesetzesänderungen. Der Schwerpunkt der vier größeren Novellen der vergangenen Jahre (WRN 1997, WRN 1999, WRN 2000, MRN 2001) lag auf der Regelung bezüglich Befristung von Mietverträgen. Die bisher letzte Novelle 2006 brachte eine weitere Liberalisierung.
Alle diese Verschlechterungen auf dem Mietensektor wurden von SPÖ und MV ohne Mobilisierung der Mitglieder hingenommen. Und immer dann, wenn die SPÖ regierte, gab es nicht einmal verbalen Widerstand. Diese andauernde Gängelband- und Beschwichtigungspolitik in Sachen Wohnungsbau und Mieten hat der Mobilisierungsfähigkeit gegenüber den Mitgliedern sehr geschadet. Hier wäre eine Besinnung zur eigenen Entstehungsgeschichte sehr hilfreich. Es musste erst die ÖVP/FPÖ-Regierung Schüssel I im Jahr 2000 kommen, damit sich die SPÖ und ihre MV nach langer Zeit wieder zu einer zumindest verbal-radikalen Oppositionsrolle bekannten.
Gerade die SPÖ in Wien, mehr oder minder in Alleinregierung seit fast 100 Jahren, könnte in der Frage »leistbares Wohnen« mit dem hohen ökonomischen und politischen Potenzial eine wesentlich andere Wohnungspolitik durchsetzen. So lehnte beispielsweise die SPÖ-Wien unter dem damaligen Wohnbaustadtrat Michael Ludwig bereits zweimal die Forderungen von MieterInnen-Organisationen ab, die jeweils anstehenden Indexanpassungen in den gemeindeeigenen Wohnungen nicht durchzuführen. Die Ablehnung wurde vehement mit der notwendigen wirtschaftlichen Verantwortung begründet. Seit 2013 hat übrigens auch die Gemeinde Wien das Richtwertsystem bei Neuvermietungen von Gemeindewohnungen eingeführt, was eine beinahe Verdoppelung der bis dahin geltenden Kategoriemieten brachte. Die Betriebskosten in den Gemeindebauten sind um einiges höher als im privaten Wohnungsbau.
Die (objektive?) Bürokratisierung (Verwaltung) eines derart hohen Wohnungsbestandes bringt es zusammen mit der Preispolitik mit sich, dass der Verwaltungsapparat völlig abgehoben und willkürlich auf MieterInnen-Probleme reagiert. Gerade die Gemeindebauten sind zu Quotenbringern für die FPÖ geworden. Hier versucht zwar die Gemeinde mit verschiedenen Aktionen gegenzusteuern, aber da sie sich nun einmal in erster Linie als Hausherr in einer neoliberalen Wirtschaftsumgebung versteht, sind das vielleicht bemühte, aber unglaubwürdige Aktivitäten.
SPÖ-Stadtregierung in Wien betreibt Diskriminierung
Selbst Diskriminierung bis hin zu offenem Rassismus sind heute Bestandteil der Wohnungsvergabe-Politik der Gemeinde. Während es beispielsweise in der Regierungs-Novelle zum WGG (2019 – Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz) im § 8, Abs. 4 offen rassistisch heißt: »(4) Sämtliche Tätigkeiten einer gemeinnützigen Bauvereinigung sind vorrangig zugunsten einer Wohnversorgung von österreichischen Staatsbürgern auszurichten, gemäß Abs. 5 gleichgestellten Personen sowie Ausländern, die sich seit mehr als fünf Jahren ununterbrochen und legal in Österreich aufhalten sowie ein Prüfungszeugnis des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) oder einer vom ÖIF zertifizierten Prüfungseinrichtung über die erfolgreiche Absolvierung einer Integrationsprüfung vorlegen.«, geht die Gemeinde Wien nicht so offen-diskriminierende Wege.
Im Jahr 2015 hat der jetzige Bürgermeister Michael Ludwig als Wohnbaustadtrat den Zugang zum Gemeindebau eingeschränkt – der »Wien-Bonus« wurde eingeführt: Länger in Wien Ansässige werden gegenüber später Zugezogenen bei der Wohnungsvergabe vorgereiht. »Personen, die bereits länger in Wien wohnhaft sind, können einen Bonus von bis zu 9 Monaten in der Reihung der Angebotslegung erhalten. Für jeweils volle 5 Jahre, für die eine Person ihren Lebensmittelpunkt in Wien nachweist, werden 3 Monate gutgeschrieben. Es werden maximal 15 Jahre angerechnet.« (wien.gv.at)
Aber nicht nur Geflüchtete und bereits länger in Wien Wohnende Nicht-StaatsbürgerInnen, sondern auch für viele junge WienerInnen wurde es mit der Reform 2015 unmöglich, Zugang zu einer Gemeindewohnung zu erhalten: »Geklärte Familienverhältnisse«: EhepartnerInnen und Personen, die in einer aufrechten eingetragenen Partnerschaft leben, können nur gemeinsam ein Wiener Wohn-Ticket beantragen. Damit werden Zugewanderte sowie junge Menschen in schwierigen Familiensituationen oder in Wohnformen wie WGs lebend massiv benachteiligt.
In den Stellungnahmen zur obigen WGG-Novelle haben weder die Stadt Wien noch die Mietervereinigung zum offenen Rassismus etwas zu sagen. Wohltuend hingegen die Stellungnahmen der Bundes AK, die sehr wohl von einer unsachlichen Diskriminierung spricht und klarstellt: »Entsprechend der geplanten Neuregelung müssten gemeinnützige Bauvereinigungen bestimmte Personengruppen, die sich rechtmäßig in Österreich aufhalten und hier Steuern, Abgaben und Wohnbauförderungsbeitrag zahlen, bei der Wohnungsvergabe ausschließen.«
Ausweg?
Wenn wir Linken uns die Frage nach leistbarem Wohnen stellen, dann stehen unter anderem folgende zentrale Forderungen auf dem Programm:
•Weg mit den befristeten Mietverträgen
•Keine Spekulation mit Grund und Boden (Warum nicht enteignen?)
•Die Mieten senken auf höchstens 5,00 €/m2 (Kat. A) für alle Gebäude, die älter als 20 Jahre sind.
•Abschaffung von Indexanpassungen auf die Mieten = Mietenstopp
•Alle Wohnungen in ein reformiertes, demokratisches Mietrecht
— und schließlich:
•Privatkapital raus aus dem Wohnungssektor!
— Statt dessen:
•Kommunaler Wohnungsbau unter demokratischer Kontrolle
Josef Iraschko ist Bezirksrat für Wien Anders, KPÖ und PolDi in der Wiener Leopoldstadt, MieterInnenberater und Mietrechtsexperte beim Mieterselbsthilfezentrum der KPÖ.
Jung, studierend, Wohnung suchend – Gespräch mit Katharina, Studentin der Musikwissenschaft, und ihrem Freund Alex, der Orchesterdirigieren studiert, notiert von BÄRBEL DANNEBERG.
Ihr spielt ja auch Instrumente. Da ist es sicher schwierig aufgrund der Lautstärke, eine Wohnung zu finden. Oder gebt ihr das gar nicht erst an?
ALEX: Es kommt drauf an, es gibt in Städten wie Wien Vermieter, die das gernhaben, wenn jemand Musik macht, aber natürlich auch viele, die sagen, sie wollen keine Störungen.
KATHARINA: Angeben tun wir das nicht wirklich. Wir erkundigen uns vorsichtig, wie das mit Musikmachen ist … Aber wir sind noch nicht wirklich so weit gekommen, dass uns eine Wohnung zugesagt hätte.
Und warum nicht? Mangelt es am Geld?
KATHARINA: Auch.
Ihr sucht übers Netz? Wie sind denn so die Bedingungen, die genannt werden?
KATHARINA: Wir versuchen, über die Familie Kontakte zu bekommen, weil die oft jemanden kennen, der ›privat‹ ohne Provision oder Makler etwas vermietet, und das ist schon mal ein Vorteil, weil die Provision teuer ist.
Welche Erfahrungen habt ihr da gemacht?
ALEX: Es kommt darauf an, um welche Immobilie es geht, ob es etwas Höherwertiges ist. Fast generell wird ein Einkommensnachweis verlangt, je nach Objekt fällt der höher oder niedriger aus. Ich habe erst jetzt erlebt, dass ein Einkommensnachweis über längere Zeit in Höhe von 2.100 Euro monatlich verlangt wurde. Das ist kaum zu schaffen …
KATHARINA: … vor allem nicht für junge Leute, die noch studieren.
ALEX: Dort gab es zwar die Möglichkeit, es über einen Bürgen zu machen...
KATHARINA: … aber den muss man erst einmal finden. Wer verdient denn mal so schnell 2.100 Euro!
Für meine Enkeltochter habe ich für eine auf drei Jahre befristet vermietete Wohnung mein Pensionskonto inklusive PVA-Bestätigung offenlegen müssen, plus Provision und Kaution.
KATHARINA: Ich verstehe, dass ein Vermieter Sicherheit haben möchte, dass die Miete regelmäßig gezahlt wird, aber es ist auch schwierig, einen Bürgen zu haben. Nicht jeder hat eine Familie, die das macht.
Wie wohnt ihr denn jetzt?
KATHARINA: Bei meiner Mutter, alle beide, so eine Art Mama-WG. Nicht die beste Lösung.
Und was habt ihr für Vorstellungen von einer »Traumwohnung«?
KATHARINA: (lacht) Naja, so eine gewisse Größe wäre schon angenehm.
ALEX: So um die 50 Quadratmeter. Unser Traum wäre ein schöner Altbau mit hohen Wänden, großen Räumen …
KATHARINA: … im Grünen, aber trotzdem gut angebunden, sonnig. Unsere Traumvorstellung ist nicht schnell mal zu bekommen, das ist uns klar. Wir wollen aber auch nicht das Erstbeste nehmen, sondern auch einige Zeit dortbleiben. Es ist schwierig, die alten Mietverträge gibt’s nicht mehr, es wird alles teurer, es wird viel saniert, das ist dann noch teurer, vor allem bei einem Erstbezug, nachdem saniert wurde. Kaution und Provision von zwei bis drei Monatsmieten ist fast immer üblich. Und manchmal Ablöse für Sachen.
Kategorie-D-Wohnungen, die man sich selbst herrichtet, gibt es gar nicht mehr?
ALEX: Kaum, so etwas findet man nicht wirklich.
KATHARINA: Wenn jetzt jemand auszieht, saniert der Hausbesitzer die Wohnung selbst und vermietet sie teurer. In Wien haben wir eh noch Glück, es gibt Städte, da ist Wohnen absolut nicht mehr leistbar...
ALEX: Ich komme aus Stuttgart, da steigen die Preise unglaublich, das ist ein Kapitalanlagenmarkt. Aber auch in Wien habe sich die Preise in den letzten zehn Jahren verdoppelt. Und wir haben auch hier schon die tollsten Sachen erlebt. Eine Wohnung zum Beispiel hat topfit ausgeschaut, aber da waren nur dünne Gipswände eingezogen. Das ist auch ein Thema: Wir sind sehr unerfahren und hatten zum Glück eine Vertrauensperson dabei. Wenn man sich nicht auskennt, wird man schnell übers Ohr gehauen.
Und Wohngemeinschaft wollt ihr eher nicht? Oder eine Gemeindewohnung?
KATHARINA: Wenn es Leute sind, mit denen es funktioniert, kann ich mir das vorstellen. Dadurch, dass wir ein Pärchen sind, ist es nicht so einfach, zu zweit etwas zu finden. Wir haben überlegt, uns für eine Gemeindewohnung anzumelden. Früher hat man ja ewig lang warten müssen, mittlerweile gibt es die Möglichkeit, dass sie auch privat weitergegeben werden, und da kann man Glück haben, eine Superwohnung zu bekommen.
Und wie ist es damit: ein Haus oder eine Wohnung zu besetzen? Es gibt doch viele leerstehende …
KATHARINA: (lacht) Daran hab’ ich bis jetzt noch nicht gedacht. Da gibt es sicher ein paar Leute, die sich anschließen würden.
Ein Gespräch zwischen Gabu Heindl und Andrej Holm über die Besonderheiten des Wohnungsmarktes und seiner Kritiker*innen in Wien und Berlin. Für die Volksstimme fragten HEIDE HAMMER und HOLGER VAN DORDRECHT.
Was macht Berlin so attraktiv für Immobilien-Kapital und somit auch so schwierig für arme Leute?
ANDREJ HOLM: Konflikte um Mietsteigerungen und Verdrängung sind in Berlin seit Anfang der 90er Jahre ein Dauerthema. Geändert haben sich aber die geografischen, politischen und ökonomischen Kontexte der Wohnungsfrage. Seit knapp zehn Jahren macht eine Gentrification-Analyse kaum noch Sinn, denn die Dynamik der inzwischen finanzmarktgetriebenen Ertragserwartungsspekulation hat Miet steigerungen und Verdrängungsdruck in fast allen Bezirken zur Folge. Der angespannte Wohnungsmarkt ist dabei nicht einfach nur ein Reflex auf demographische Veränderungen und Bevölkerungswachstum, wie es die Baulobby gerne erklärt, sondern geht ganz wesentlich auf eine veränderte Eigentümer*innenstruktur und eine über viele Jahre neoliberale Wohnungspolitik zurück. Mit der Privatisierung von mehr als 220.000 öffentlichen Wohnungen wurde nicht nur der Bestand der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften fast halbiert, sondern institutionellen Anlegern Tür und Tor geöffnet. Mit der Deutschen Wohnen, Vonovia und anderen Firmen werden inzwischen knapp 250.000 Wohnungen von privaten und zum Teil börsennotierten Großkonzernen verwaltet. Angetrieben durch die hohen Kaufpreise steigt zudem der Anteil von Immobilienfonds und Kapitalgesellschaften, die Bestände von Einzelpersonen oder aus dem Familienbesitz übernehmen. Das Wohnen in Berlin hat sich so zu einer Anlagestrategie für finanzwirtschaftliche Investments entwickelt. Die Ertragserwartungen sind dabei deutlich gestiegen und werden direkt an die Mieter*innen weitergegeben. Die schnellsten Wege zu hohen Erträgen sind Neuvermietungen und der Verkauf als Eigentumswohnungen – in beiden Fällen wird die Verdrängung der bisherigen Bewohner*innenschaft zum Geschäftsmodell. Verschärft wird die Situation durch das dramatische Abschmelzen des Sozialwohnungsbestandes, weil in der (west) deutschen Fördersystematik des Sozialen Wohnungsbaus Mietpreis- und Belegungsbindungen immer nur als soziale Zwischennutzung angelegt waren. Seit der Abschaffung der Wohnungsgemeinnützigkeit gelten am Ende der Förderphase für die ehemaligen Sozialwohnungen die üblichen Marktbedingungen. Daher sind viele Auseinandersetzungen mit den Eigentümer* um das Recht auf Wohnen. innen und Hausverwaltungen existenzielle Kämpfe
Läuft in Wien einfach alles langsamer und Berlin zeigt uns nur ein mögliches Zukunftsszenario, oder sind die Verhältnisse doch gänzlich andere?
GABU HEINDL: Auf Basis der sozialdemokratischen Umverteilungspolitik des Roten Wien und der anhaltenden Aktivität Wiens im Sozialen Wohnbau wurde eine einzigartige Situation geschaffen – und doch ist es nötig, den Finger auf all das zu legen, was für immer mehr Leute in Wien nicht funktioniert. Kurz gesagt, ist ein großer Teil der Bevölkerung noch relativ gut mit Wohnraum versorgt, aber ein prozentuell dazu steigender anderer Teil lebt in derselben Unsicherheit, Verdrängungsgefahr, Wohnungsnot, Unleistbarkeit wie etwa in Berlin. Generell steigt der Anteil des Einkommens, den Leute fürs Wohnen aufwenden müssen. (Im Schnitt werden private Neubauwohnungen heute um über zwölf Euro/m2 vermietet, 70 Prozent davon sind befristet.)
Andrej hat die Massenprivatisierung ehemals kommunaler Wohnungen angesprochen: Leider gibt es diese Tendenz in langsameren, unsichtbareren Schritten auch in Wien: Schon 1994 hat die SPÖ-ÖVP-Koalition die Mietkaufoption bei Gemeinnützigen eingeführt, übrigens neben der Befristungsmöglichkeit und dem Lagezuschlag, auch die gab es davor nicht; und jetzt, kurz nach Ende der nationalkonservativen Regierung, wurde eine Novelle umgesetzt, die noch von dieser vorbereitet wurde, der zufolge Mietkaufoption für geförderte Wohnungen verpflichtend bereits nach fünf Jahren gilt. Dieselbe Novelle wurde von ihren Autor* innen dafür gelobt, dass sie gemeinnützige Wohnbauvereinigungen besser davor schützt, an Investor*innen ausverkauft zu werden (was in den letzten Jahren mehrfach passiert ist). Ein eklatanter Widerspruch. Kritik ist hier dringend nötig. Kritik auch an den Anfängen im Roten Wien, etwa an dessen Ausschlusskriterien: Wie heute erhielten schon damals Wiener* innen mehr Zugangspunkte. Auch den Paternalismus ist das Wiener System nie losgeworden.
Tastet der wiedergefundene Begriff der »Enteignung« die Eigentumsverhältnisse an?
GABU HEINDL: Die neue Wiener Widmungskategorie »Geförderter Wohnbau« ist eine Maßnahme, die einige Grundstücksbesitzende hierzulande auch »Quasi-Enteignung« nennen, weil sie durch sie um einen großen Teil des bereits vor-spekulierten Widmungsgewinns umfallen würden. Wenn so gewidmet wird, muss ein »überwiegender Teil« des Grundstücks (im Regelfall 75 Prozent) als geförderter Wohnbau ausgewiesen werden, d. h. Grundstückskosten sind hierfür begrenzt mit bis zu einem Zehntel dessen, was derzeit im Verkauf von städtischem Grund und Boden lukriert wird. Ab sofort sollten alle Umwidmungen oder größere Widmungsänderungen in diese Kategorie fallen. Das hieße, dass in Neubaugebieten im Schnitt 75 Prozent geförderter Wohnbau entstehen würde. Allerdings hängt alles davon ab, ob diese neue Bauordnung auch tatsächlich umgesetzt wird – und das sieht derzeit nicht so aus. Christoph Chorherr (bis 2018 grüner Planungssprecher) hat gleich beim ersten Fall – Umwidmung für ein Hochhaus, Kreuzung Wagramer Straße/Donaustadtstraße – eine Ausnahme gemacht: Dort werden 0 Prozent geförderte Wohnungen entstehen.
Im Grunde gibt es in Wien keine breite politische Diskussion über Enteignung, außer die erwähnte in Form der neuen Widmungskategorie. Es gibt aber auch noch keine ähnlich großen und identifizierbaren Gegner wie Deutsche Wohnen & Co (vielleicht füllt ein Tojner oder ein Benko hierzulande diese Stelle), obwohl natürlich auch stets vonseiten des Kapitals enteignet wird – oft mit Unterstützung der Politik.
Enteignung besteht als mögliches Instrument nicht nur in Wien, sondern auch in den anderen Bundesländern, wird allerdings fast nur für Infrastrukturmaßnah men (Straßenbau) angewandt. Durch das Bodenbeschaffungsgesetz und die Wiener Bauordnung könnte Grund und Boden enteignet werden, das wird aber nicht gemacht. An sich wäre Enteignung durch besonderes öffentliches Interesse begründet. Derzeit ist es beim Menschenrecht auf Wohnen offensichtlich nicht gegeben. Woran wir also gemeinsam arbeiten müssen, ist dieses öffentliche Interesse, Vergesellschaftung, Enteignung für eine breite Öffentlichkeit denkbar zu machen, also nicht nur in der Blase.
ANDREJ HOLM: Da unterscheiden sich die Enteignungsdiskussionen in Berlin deutlich. Bei der Initiative für das Volksbegehren »Deutsche Wohnen & Co enteignen« geht es nicht einfach nur um den kommunalen Erwerb von einzelnen Grundstücken oder Häusern. Mit Verweis auf Artikel 15 des Grundgesetzes wird die Vergesellschaftung der Wohnungsbestände großer Immobilienkonzerne gefordert. Es geht um eine Enteignung zum Zwecke der Sozialisierung. Da der Zweck der Sozialisierung in der dauerhaften Bereitstellung von leistbaren Wohnungen liegt, kann die Entschädigung nicht zum Marktpreis erfolgen. Das Grundgesetz sieht da ganz explizit einen Ausgleich zwischen Entschädigungsansprüchen und Sozialisierungszwecken vor. Die Immobilienlobby und die sie unterstützenden Parteien versuchen den Volksentscheid mit Marktpreisargumenten zu schwächen, da es tatsächlich unrealistisch wäre, dass Berlin die ehemals privatisierten Bestände für über 30 Mrd. Euro zurückkauft. Aber auch die meisten Rechtsgutachten sind da eindeutig, wenn das Volksbegehren erfolgreich sein sollte, wird es auf einen politischen Entschädigungspreis hinauslaufen, der deutlich unter den aktuellen Marktwerten liegt. Dass die aktuellen Diskussionen über Enteignung und Mietendeckel in Berlin durchaus ernst genommen werden, zeigt ja auch der Absturz der Börsenwerte der Deutschen Wohnen.
Neben vielfältigen Kämpfen um ein »Recht auf Wohnen« gibt es diverse Projekte, die kollektives und partizipatives Wohnen realisieren. Wie können diese Konzepte auch von Leuten mit weniger Ressourcen an Zeit und Geld (Bsp. SchloR oder Wohnprojekt Wien) genutzt werden?
GABU HEINDL: SchloR ist ein selbstinitiiertes Betriebs-, Kultur- und Wohngelände in Simmering, das als Mitglied zugleich am Aufbau von der Syndikatsstruktur habiTAT beteiligt ist (Anm.: habiTAT ist die österreichische Schwester des deutschen Miets häusersyndikats). Ihr Ziel ist selbstbestimmtes kollektives Leben, zugleich ein Bruch mit kapitalistischen Logiken von Immobilien- und Wohnungs»markt«: Durch Crowdfunding sind sie unabhängig von Eigenkapital und Förderungen, und Grundstück wie Gebäude sind dauerhaft dem Markt entzogen. Das Wohnprojekt Wien ist ein Baugruppenprojekt in einem geförderten Wohnbau – die zwei Projekte spannen schon eine Bandbreite an Möglichkeiten auf. SchloR zeigt, dass auch ohne Förderung die Ressource Geld kein Hinderungsgrund ist, Zeit und Wissen aber sehr wohl – und dort liegt auch der Haken Richtung Breitenwirksamkeit. Als Architektin von SchloR sehe ich direkt, wieviel Zeit die Gruppe in die Projektentwicklung steckt. Zeitgleich schreibe ich grad eine Studie über die Wohnverhältnisse prekarisierter Frauen in Wien, und da kommt die Frage nach der selbstbestimmten Gestaltung ihrer Lebensumgebungen immer am Ende und wird als ein Luxus abgetan für Frauen, die sich doch schon das ganz normale Wohnen nicht leisten können. Genau deshalb arbeiten wir an einem prototypischen Projekt, das beides ermöglichen soll. Solange aber Menschen Tag und Nacht arbeiten müssen für ein Auslangen, also in ihrer prekären Situation kaum freie Minuten für sich selbst haben, wird das Arbeiten an einer kollektiven Wohnungszukunft Luxus für diejenigen bleiben, die Zeit haben.
ANDREJ HOLM: Zum einen erinnern uns einige selbstorganisierte Hausprojekte daran, dass es beim Wohnen um mehr geht als den Mietpreis und zeigen gerade in ihren gemeinschaftlichen Formen das Bauen und Zusammenleben, dass es eine Stadt jenseits von Markt und Staat geben kann. Auf der anderen Seite stehen die Beschränkungen auf ein relativ überschaubares Milieu. Mit tollen Ideen, die nur für wenige passen, kannst du aber die Realität in den Städten nicht verändern.
Es gibt zwei Wege, aus diesem Dilemma herauszukommen. Zum einen die be wusste Öffnung von Hausprojekten für Leute, die eben nicht schon sowieso dazugehören. Das ps wedding-Projekt in Berlin geht diesen Weg und entwickelt das Projekt mit der Selbstverpflichtung, in der künftigen Bewohner*innenschaft die Sozialstruktur der Nachbarschaft zu spiegeln. Ein anderer Weg ist die Adaption von Prinzipien der Kollektivität in bestehende Kontexte. Unter dem Stichwort »kommunal & selbstverwaltet« haben Aktive aus verschiedenen Hausgemeinschaften verschiedene Modelle der Mitbestimmung vom Mieter*innenrat bis zur kompletten Selbstverwaltung entwickelt, die nun mit den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften diskutiert werden. Die Vorschläge stoßen bisher auf wenig Gegenliebe. Aber in einem Fall – am Neuen Kreuzberger Zentrum (NKZ) – wurde als Pilotprojekt zumindest eine Kooperationsvereinbarung zwischen Wohnungsbaugesellschaft und Mieter*innenrat abgeschlossen.
GABU HEINDL: »Kommunal und selbstverwaltet« ist ein gutes Stichwort für Wien. Besser gesagt, es sind fast zwei Antipoden bei dem Ausmaß an paternalistischem Regieren, das es im Wiener Gemeindebau und seiner Top-Down- Verwaltung gibt. Galt die Gemeindewohnung historisch doch immer eher als Geschenk quasi direkt vom Bürgermeister, nicht als kommunale Errungenschaft, für die es kollektiven Anspruch ebenso wie Care-Arbeit gäbe, in Form von teilweiser Selbstverwaltung, Hausmeister-Neu-Konzepten, Besiedelungsmanagement seitens der Bewohner*innen selbst, etc.
Was wären eure kühnen Utopien für ein gutes Wohnen für alle?
ANDREJ HOLM: Peter Marcuse und David Madden beschreiben in ihrem Buch »In Defense of Housing« den unter kapitalistischen Bedingungen unauflösbaren Widerspruch zwischen dem »Wohnen als Immobilie« und dem »Wohnen als Zuhause«. Ein soziales Wohnen setzt ganz sicher voraus, dass Wohnen von den Gebrauchswerten her geplant, gestaltet und genutzt wird. Das wird sich nur jenseits der gegenwärtigen Marktbedingungen durchsetzen lassen und setzt – wenn wir gerade keine sozialistische Revolution anzetteln wollen – die öffentliche Verantwortung voraus, Wohnen als soziale Infrastruktur zu organisieren. Zugleich wird das Wohnen auch in der Zukunft eine private Angelegenheit bleiben und es wird eine Vervielfältigung an Wohnwünschen und Lebensformen geben, die mit starren Planungsvorgaben und paternalistischen Verwaltungsapparaten nicht zu erfüllen sind. Hier sind Beteiligungsmodelle gefragt. Kurz auf den Punkt gebracht geht meine Utopie wohl in Richtung des Dreiklangs: Vergesellschaftung des Bodens, gemeinwirtschaftliche Bauträger und Mieter*innenselbstverwaltung. Wie jede Utopie ist sie für ein Realmodell viel zu abstrakt, aber sie kann uns als Kompass dienen.
GABU HEINDL: Ich kann mich dem gut anschließen. Auch im Sinn von Ernst Bloch, der Utopie als ein Aufscheinen von entstehenden Möglichkeiten versteht, nämlich Aufscheinen in historischen Konstellationen, also auch als Hoffnung auf menschliches Glück: aber nicht verträumt, sondern in Opposition zu analysierten realen Verhältnissen. So eine Utopie lautet bedingungsloses Recht auf guten Wohnraum für jede*n. Dazu gehört auch das Konzept Freiheit, etwa in Form von Wahlfreiheit für alle: eine Auswahl zu haben, wo und wie Menschen wohnen, besser noch: wie sie leben möchten – eben nicht in Form der modernistischen Trennung von Wohnen, Arbeiten und Freizeit. Aber auch Sicherheit muss Teil des Rechts auf Freiheit sein, nämlich sicher zu sein vor Wohnungsnot, Diskriminierung und Ausbeutung.
Die Langfassung dieses Gesprächs finden Sie auf www.volksstimme.at
Gabu Heindl arbeitet als selbständige Architektin, Stadtplanerin und Stadtforscherin in Wien und unterrichtet an der Akademie der Bildenden Künste in Wien sowie als Visiting Professor an der Sheffield University, UK. Ihre Architekturschwerpunkte sind radikaldemokratische Stadtplanungs- und Wohnbaupolitik, Öffentlicher Raum und Geschichtspolitik.
Andrej Holm arbeitet als Sozialwissenschaftler an der Humboldt-Universität zu Berlin. Seine Themen sind die Stadt- und Wohnungspolitik sowie die damit verbundenen gesellschaftlichen Konflikte. Daneben engagiert er sich seit über 25 Jahren in Stadtteilinitiativen und Mieterorganisationen und setzt sich aktiv für das Recht auf Wohnen ein.
Es bedarf guter Argumente, die Mythen der Immobilienbranche zu entlarven. Mit ihrer Studie haben Andrej Holm und Claus Schreer uns eine ganze Menge in die Hand gegeben – nutzen wir sie, meint KARL REITTER.
Der folgende Artikel beruht auf der umfangreichen und sorgfältig recherchierten Studie Mietpreis-Explosion und Wohnungsnotstand von Andrej Holm und Claus Schreer.1 Ihre Untersuchung basiert auf den Verhältnissen in Deutschland, ihre grundlegenden Erkenntnisse gelten grundsätzlich auch hierzulande. Ihre Ergebnisse zeigen, dass viele Behauptungen der Immobilienwirtschaft bloße Mythen darstellen. Kommen wir sogleich zur Sache:
Mythos: Hohe Grundstückspreise führen notwendig zu hohen Baukosten und hohen Mieten
Wahr ist hingegen das Gegenteil. Nicht hohe Grundstückspreise führen zu hohen Mieten, sondern hohe Mieten führen zu hohen Grundstückspreisen. Der bloße Grund und Boden, die Oberfläche der Erde hat marxistisch gesprochen gar keinen Wert, wohl aber einen Preis und oft einen sehr hohen. Wert kommt nur Arbeitsprodukten zu und die Erdoberfläche ist kein Produkt der Arbeit. Wie kommt nur der Boden zu seinem fiktiven Wert, gibt es da ökonomische Gesetzmäßigkeiten? Ja, die gibt es sehr wohl. Um sie zu erkennen, müssen wir die Sichtweise der Verwertung von Eigentum einnehmen. Im gemeinen Alltagsverstand werden periodische Einkünfte aus einer »Sache« als »Ertrag« bezeichnet. Woher nun dieser Ertrag kommen mag, ob aus produktiver Tätigkeit, Vermietung und Verpachtung, aus Aktienbesitz oder Börsengeschäften, aus Handelsgewinnen oder aus Bankguthaben, ist für den kapitalistischen Hausverstand einerlei. Ertrag ist Ertrag, nur möglichst hoch soll er sein.
Nichts interessiert den »Hirnkasten« (Marx) der Kapitaleigner mehr, als die Frage, wo und unter welchen Bedingungen die meiste Rendite zu bekommen sei. Stets wird die zu investierende Summe mit dem Gewinn prozentual in Verbindung gebracht, anders gesagt, die Frage, um wie viel Prozent vermehrt sich mein Geld, ist die entscheidende. Und so kommt auch der fiktive Wert für Grundstücke zustande. Wenn ich ein Grundstück um 20 Millionen erwerben kann und es mir pro Jahr eine Million einbringt, dann vermehrt sich mein Geld jedes Jahr um 5 Prozent. Eine solide Rendite insbesondere in Zeiten ökonomischer Flaute. Daher gilt: Der Kaufpreis für das Grundstück wird durch die Rendite bestimmt, nicht umgekehrt. Je höher die Mieten, je höher der jährliche Gewinn aus der Vermietung, desto höher auch der Preis für das Grundstück. Wir haben es mit einer Spirale zu tun: jede Erhöhung der Mieten führt zur Preissteigerung des Bodens, in Folge zu weiteren Preiserhöhungen der Miete und der Wohnkosten.
Spekulation kommt dann ins Spiel, wenn massive Gewinnsteigerungen erwartet werden. Wenn angenommen der »Ertrag« eines Grundstückes von einer auf drei Millionen gesteigert werden könnte, etwa durch Abriss des alten Hauses und der Errichtung von Luxuswohnungen auf diesem Grundstück, dann wird man für dieses Grundstück bei gleichbleibender 5-Prozent-Rendite statt 20 schon 60 Millionen hinblättern müssen. Das erklärt auch das scheinbar seltsame Phänomen, dass unbebaute Grundstücke in zentralen Lagen mehr »wert« sind als bebaute. »Überall dort, wo die aktuelle Rendite deutlich unter der potentiell möglichen liegt, besteht aus der Eigentümerperspektive ein erheblicher ökonomischer Anreiz für die Verdrängung der BestandsbewohnerInnen« so Holm und Schreer. Die Bestandsfreimachung, also die Vertreibung der eingesessenen MieterInnen, zählt zu den abscheulichsten Praxen der Immobilienwirtschaft.
Mythos: freie Mietvereinbarungen führen zu einem marktgerechten Angebot an Wohnraum
Was bedeutet eigentlich marktgerecht? Bei normalen Waren bedeutet marktgerecht schlichtweg, dass der übliche Profit beim Warenverkauf realisiert werden kann. Das gilt auch für den Wohnbau. Ein Wohnhaus ist erstmals eine Ware wie jede andere. Produziert durch Lohnarbeit bringt sie dem investierten Kapital Profit. Dieser soll möglichst hoch sein, aber wie Marx im Kapital zeigt, pendelt sich die Profitrate durch Konkurrenz und das Spiel der Marktkräfte auf einen Durchschnittsprofit ein, der von marxistischen Ökonom Innen auch berechnet werden kann. Beim Verkauf oder der Vermietung von Wohnungen bezahlten die KonsumentInnen wie bei jeder Ware auch diesen Durchschnittsprofit. Beim Immobiliensektor kommt aber noch ein weiterer Preisanteil hinzu: die Grundrente. Wohnraum ist an Grund und Boden gebunden, dieser unterscheidet sich jedoch durch seine Lage und Position. Einfach gesagt: Eine völlig vergleichbare Wohnung (Größe, Ausstattung, Komfort usw.) wird im Zentrum einer Großstadt oder in besonders schönen Lagen weitaus höhere Preise erzielen, als haargenau dieselbe Wohnung in einer niedergehenden Provinz mit Dreck und Armut.
Es ist also die Lage selbst, die kein Bauherr produzieren oder verändern kann, die es aber dem Grundbesitzer erlaubt, einen mehr oder minder hohen zusätzlichen Tribut zu verrechnen, der auf die MieterInnen abgewälzt wird. Marx nennt dies die Differentialrente, die die GrundbesitzerInnen kassieren. Differentialrente deshalb, weil sie durch die Differenzen, den Unterschieden des Bodens und seiner Lage, bestimmt wird. Dieser Zuschlag, die Grundrente, hat mit den Kosten für Errichtung und Erhaltung von Gebäuden absolut nichts zu tun. Zum üblichen Profit tritt also eine mehr oder minder hohe Grundrente, die die MieterInnen und KäuferInnen von Eigentumswohnungen zusätzlich zu bezahlen haben. Am Preiszettel selbst scheint sie eben so wenig auf wie der Profit. Nur eine marxistische ökonomische Analyse kann sie entschlüsseln. Diese Grundrente resultiert ausschließlich aus dem Eigentumstitel selbst, keine BesitzerIn von Grund und Boden muss dafür eine einzige Arbeitsstunde leisten oder in Auftrag geben. »Ein Teil der Gesellschaft verlangt hier von den andern einen Tribut für das Recht, die Erde bewohnen zu dürfen, wie überhaupt im Grundeigentum das Recht der Eigentümer eingeschlossen ist, den Erdkörper, die Eingeweide der Erde, die Luft und damit die Erhaltung und Entwicklung des Lebens zu exploitieren.« (Marx, Kapital Bd. III, S. 782) Es ist also das bloße Eigentum an sich, das ohne jede Arbeitsleistung zur Quelle des Einkommens wird und je nach Lage Wohnraum massiv verteuert.
Marktgerechte Mieten bedeuten also im Klartext: zu den üblichen Profiterwartungen addiert sich die Grundrente. In besonders angesagten Städten explodieren daher die Wohnkosten, Berlin (+ 104 %) und München (+ 61 %) weisen in Deutschland die höchsten Mietpreissteigerungen der letzten zehn Jahre auf. Zudem kommt: Das Kapital hat auf der Suche nach profitablen Anlagesphären längst das Geschäft mit Boden und Immobilien entdeckt. Inzwischen agieren milliardenschwere Investoren aus der Finanzwelt in diesem Wirtschaftssektor. »In Berlin hat sich das Volumen der Immobilienverkäufe zwischen 2009 (6,5 Milliarden Euro) und 2017 (18,1 Milliarden Euro) fast verdreifacht.« Interessen von MieterInnen sind da nur lästig. Mietpreisbeschränkungen und unkündbare Mietverträge führen daher zu kaum verhüllten Wutausbrüchen der Immobilienwirtschaft, sind sie doch ein Hemmnis für Spekulation und Preiserhöhungen. Gibt es keinen politischen Widerstand oder gesetzliche Beschränkungen, sitzen die besitzenden Klassen auf dem längeren Hebel. Aus der Sicht der Lohnabhängigen sind zwei Märkte besonders prekär. Der Arbeitsmarkt – die eigene Arbeitskraft muss verkauft werden, koste es was es wolle; und der Wohnungsmarkt – wir alle benötigen eine Behausung, wollen wir dem Schicksal der Obdachlosigkeit entgehen. Was ein entfesselter freier Wohnungsmarkt bewirkt, zeigen unter anderem die Verhältnisse in den USA. Jeder 90. in den USA lebende Mensch wohnt auf der Straße2, darunter 2,5 Millionen Kinder.3 Bei kaum einem andren Konsumgut sind die Menschen so erpressbar wie beim Wohnraum. Weltweit zeigen alle Erfahrungen, dass ein entfesselter Immobilienmarkt zu exorbitanten Steigerungen der Wohnkosten führt – aber was schert die Geschäftemacher mit dem Wohnen die Existenzsituation der Menschen.
Steuerbegünstigung für den Wohnbau und Mietbeihilfen sind keine Lösungen
Holm und Schreer weisen anhand der Fakten überzeugend auf, dass Steuerbegünstigungen und Wohnbeihilfen letztlich nur der Immobilienwirtschaft zugutekommen. Nach deutschem Steuerrecht bringt ein im Jahre 1950 errichtetes Wohnhaus den Besitzerinnen bis zum Jahre 2019 eine Steuerersparnis bis zum »Fünffachen der ursprünglichen Baukosten«. Auch in Österreich existieren zahlreiche steuerliche Begünstigungen für den Wohnbau. Nicht zu unterschätzen sind auch die Transfergelder durch die Mietzinsbeihilfen durch Hartz IV in Deutschland und die Mietzinsbeihilfe (Finanzamt) und die Wohnbeihilfe (in Wien Magistratsabteilung 40) in Österreich. Letztlich profitiert nur die Immobilienwirtschaft: »Je höher der Staat die teuren Mieten subventioniert, umso größer ist der Spielraum für noch höhere Mietforderungen – was wiederum noch höhere Mietforderungen zur Folge hätte.«
Mietzinsgrenzen, sozialer Wohnbau und Grund und Boden in gesellschaftliches Eigentum
Die Autoren der Studie schlagen gegen den grassierenden Wohnungsnotstand drei Maßnahmen vor:
1.Sofortiger Mietstopp und Mietpreis begrenzung, ohne diese Maßnahme sei »das Problem der immer höher steigenden Mieten auf Dauer nicht zu lösen«.
2.Sozialer Wohnbau mit dauerhaft bezahlbaren Mieten.
3.Grund und Boden in gesellschaftliches Eigentum. »Grund und Boden müssen der privaten Verfügungsgewalt und der Profispekulation entzogen und in demokratisch kontrolliertes gesellschaftliches Eigentum überführt werden.« Klarerweise müssen die Besitzer Innen von Eigenheimen und Eigentumswohnungen davon ausgenommen werden. »Diese bekommen die Nutzung des Grundstückes in Form von Erbbaurechtsverträgen garantiert.«
Um diese Forderungen durchzusetzen, bedarf es auch guter Argumente, Holm und Schreer haben uns eine ganze Menge in die Hand gegeben – nutzen wir sie.
1 Diese Studie ist als isw-report Nr. 116/117 erschienen und kann gegen eine Schutzgebühr von 5,– Euro unter www.isw-muenchen.de angefordert werden.
2 Quelle: https://www.suedwind-magazin.at/obdachlosigkeit-zahlen-und-fakten
3 Quelle: https://www.tt.com/panorama/gesellschaft/9280297/2-5-millionen-obdachlose-kinder-in-usa
Schon 2018 muss das AMS mit weniger Geld auskommen. Die Regierung plant für 2019 erneut, das AMS-Budget um weitere 350 Millionen Euro zu kürzen. Es wäre sachlich die Frage zu stellen, was dies für die weitere Gebarung des AMS bedeutet und wer Nachteile in welchem Ausmaß zu erwarten hat. Zudem wäre ein kritischer Blick auf die bisherige Praxis des AMS angebracht.
VON KARL REITTER
Die im Parlament vertretenen linken Parteien, konkret die SPÖ und die Liste Pilz, kritisieren diese Kürzungen und ergehen sich gleichzeitig mit Lobesreden auf das AMS. Kathrin Glösel behauptet auf dem SPÖ nahen Blog kontrast.at, dass fehlende Kurse die Menschen deswegen in Billiglohnsektoren abdrängen würden. Die Sozialsprecherin der Liste Pilz, Daniela Holzinger spricht von »arbeitsmarktpolitischer Untätigkeit« und behauptet, Kürzungen im AMS Budget würden sogar »Arbeitslosigkeit produzieren«. Die seit Jahren, ja Jahrzehnten geäußerte massive Kritik von Erwerbsloseninitiativen am AMS wird mit keinem Sterbenswörtchen erwähnt. Dass beim AMS einiges schieflaufen könnte, davon kein Wort. Stattdessen wird die Illusion verstärkt, adäquate Arbeitsmarktpolitik könne wie durch Zauberhand Arbeitsplätze schaffen. Tatsächlich wäre die öffentliche Debatte um das AMS eine gute Gelegenheit, auf einige hoch problematische Praktiken hinzuweisen, unter denen die Erwerbsarbeitslosen leiden.
Statt Bescheide auszustellen versendet das AMS Mitteilungen
Die Novelle des ALVG (Arbeitslosenversicherungsgesetz) aus dem Jahre 2007 erlaubt es dem AMS ihre Entscheidungen, etwa die Einstellung des Arbeitslosenbezuges, bloß per Mitteilung zu verkünden. Der Unterschied zwischen Bescheid und Mitteilung ist juristisch gesehen gewaltig. Ein Bescheid muss rechtskonform argumentiert sein und eine Rechtsmittelbelehrung beinhalten. Das heißt, der betreffenden Person muss mitgeteilt werden, in welchem Zeitraum und in welcher Form sie das Recht hat, gegen den Inhalt des Bescheides zu berufen. Eine Mitteilung ist hingegen bloß ein Blatt Papier. Das ermöglicht dem AMS sich in rechtlichen Graubereichen zu bewegen. Wer die oftmals recht willkürlichen Entscheidungen des AMS anfechten möchte, muss erstmals innerhalb von drei Monaten einen Bescheid verlangen. Erst dann kann dagegen berufen werden. Das kostet Zeit, Geld und Nerven. Wir empfehlen trotzdem, keine Mitteilungen des AMS zu akzeptieren, sondern stets einen Bescheid zu verlangen. Dazu findet ihr anbei im Kasten einen Musterbrief. Wäre es also zu viel verlangt, wenn die parlamentarische Opposition die Rede von der Rechtsstaatlichkeit, mit der die Regierung die grausamsten Maßnahmen legitimiert, auch für das AMS einklagen würde und obligatorisch Bescheide fordert?
Zwangszuweisungen zu Kursen, Reform des § 9 und § 10 des ALVG
Seit 2007 gilt auch als arbeitsunwillig, wer sich weigert »einem Auftrag zur Nach(Um) schulung zu entsprechen oder durch ihr Verschulden den Erfolg der Nach(Um)schulung vereitelt, oder ohne wichtigen Grund die Teilnahme an einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt verweigert oder den Erfolg der Maßnahme vereitelt« (ALVG § 10, Abs. 1) Ebenso kann das AMS Personen verpflichten, »im Rahmen eines sozialökonomischen Betriebes (SÖB) oder eines gemeinnützigen Beschäftigungsprojektes (GBP)« (ALVG § 9, Abs. 7) tätig zu werden. Im Klartext: Schulungsmaßnahmen und Teilnahme an den berüchtigten »Sozialökonomischen Betreiben«, das sind zweifelhafte Konstruktionen, die offiziell als Leiharbeitsunternehmen agieren, können nicht abgelehnt werden. Niemand wird sinnvolle Qualifikationsangebote ablehnen. In der gesellschaftskritischen Literatur zur Entwicklung des Sozialstaates werden diese Kurse als das erkannt, was sie mehrheitlich sind: Mittel und Methoden zur Disziplinierung der Erwerbsarbeitslosen um freudig jeden Job, sei er noch so schlecht bezahlt, anzunehmen. Nicht fehlende Kurse zwingen Menschen in Niedriglohnsektoren, sondern die Schikanen des AMS.
Sanktionen wegen Terminversäumnissen und Ablehnung von Beschäftigungs- und Schulungsangeboten (§ 10 ALVG)
Der Geschäftsbericht des AMS für 2017 weist insgesamt 111.451 sechsmonatige Bezugssperren auf. Wegen Arbeitsunwilligkeit wurden gerade 237 Sperren ausgesprochen! Der Großteil wird mit »Ablehnung von Beschäftigungs- und Schulungsangeboten« (25.404 Fälle) und »Versäumen der Kontrollmeldung« (55.227 Fälle) begründet. Jedes Jahr sind es über 900.000 Personen, die zumindest kurzfristig mit dem AMS Bekanntschaft machen. Das heißt, über 10 % wurden durch Sperren sanktioniert. Dieser existenzbedrohende Terror muss aufhören. Seit Jahren fordern Erwerbsloseninitiativen, diese Praxis zu beenden.
Mittäter
Aber warum kein Sterbenswort der Kritik an der Gebarung des AMS? Ein Blick auf die Organisation des AMS beantwortet diese Frage. Gewerkschaft und Sozialdemokratie sind bestens in die Verwaltung integriert. Das Präsidium besteht aus: Dr. Stefan Potmesil (Sozialministerium), Rudolf Kaske (ÖGB), Dr. Wolfgang Tritremmel (Industrieellenvereinigung). Im Vorstand agieren Dr. Herbert Buchinger (SPÖ) und Dr. Johannes Kopf (ÖVP) einträchtig miteinander. Im Verwaltungsrat sind unter anderem vertreten: Ing. Alexander Prischl (ÖGB), Willibald Steinkellner (ÖGB), Dr. Gernot Mitter (AK). Auch in den diversen Ausschüssen (Ausländer-, Förder-, Strategie- und Kontrollausschuss) sind Gewerkschaft und Arbeiterkammer paritätisch vertreten. Gewerkschaft, Arbeiterkammer und Sozialdemokratie gestalten seit Jahren die Politik und Maßnahmen des AMS aktiv mit. Kritik, Opposition? Fehlanzeige.
In seiner kürzlich erschienen Diplomarbeit »Immobilienentwicklung in Wien mit David Harvey lesen« beschäftigt sich Georg Šembera mit der Analyse des einflussreichen marxistischen Geografen. David Harvey hat in den letzten Jahren mit Büchern wie »Rebellische Städte« wichtige Impulse für Recht-auf-Stadt-Aktivist*innen auf der ganzen Welt gegeben. Für die Volksstimme stellt Šembera zentrale Ansatzpunkte von Harveys Analyse dar. Und wie diese die exorbitanten Preissteigerungen am Immobilienmarkt in Wien als Klassen politik von oben erklären kann.
David Harvey beschäftigt sich seit den 1960ern mit der Bedeutung des Immobilienwesens für kapitalistische Entwicklungen aus marxistischer Perspektive. Seine Theorien wurden bislang aber nur selten auf praktische Beispiele angewendet. Dies aber wollte ich in meiner Diplomarbeit in Bezug auf Wien ausprobieren.
Nach David Harvey kommt es im Kapitalismus immer wieder zu Krisen, welche aufgrund von Überproduktion und Über akkumulation entstehen. Dabei trifft eine im Prinzip unbegrenzte Produktion auf eine begrenzte zahlungsfähige Nachfrage. Tritt dieser Fall ein bedeutet das auch eine Krise für die Mehrheit der Unternehmer* innen, welche dadurch finanzielle Verluste erleiden würden. Dies versuchen sie daher zu vermeiden.
Hier kommt die Theorie der Kapitalkreisläufe von David Harvey ins Spiel. Nach ihm gibt es drei Kapitalkreisläufe. Der erste besteht aus Investitionen in Gewerbe und der Industrie, der zweite primär aus dem Handel mit Immobilien und der dritte aus Investitionen in physische und soziale Infrastruktur.
Der Überschuss an Kapital und Arbeit, welcher nicht im ersten Kapitalkreislauf verwertet werden kann, kann durch eine Verlagerung in den zweiten und dritten Kapitalkreislauf temporär gebunden und eine Überakkumulationskrise verzögert bzw. abgeschwächt werden. Im Gegensatz zum zirkulierenden Kapital (u. a. Arbeitskraft und Rohstoffe), bei dem deren Wert im Produktionsprozess unmittelbar auf die produzierte Ware übergeht, geschieht dies bei fixem Kapital (Immobilien aller Art, Infrastrukturen und Maschinen) nur allmählich. Überschüssiges Kapital, welches also gerade nicht für den unmittelbaren Produktionsprozess in Konsumgüter investiert werden kann, weil die zahlungskräftige Nachfrage danach fehlt, kann in Krisenzeiten auf diese Weise temporär in diesen Bereichen »geparkt« werden. Nach David Harvey wird dadurch eine Krise aber nicht verhindert, sondern nur zeitlich oder räumlich verlagert.
Das Wiener Immobilienwesens in der Krise
Auch an Wien ist die Krise 2008 ff nicht spurlos vorbeigezogen. Anstatt des Ausbaus der eigenen Kapazitäten, oder Investitionen in andere Unternehmen scheinen viele Konzerne seit der letzten Wirtschaftskrise auf sogenanntes »Betongold« zu setzen. Ebenso hat es den Anschein, dass Privat personen seit der Wirtschaftskrise ihr Geld lieber in Immobilien investieren, als in Investmentfonds. Dies treibt die Immobilienpreise in die Höhe und in Folge auch die Mieten. Höhere Mietzinse »müssen« verlangt werden, weil sich die Investitionen sonst nicht lohnen würden. Ein weiterer Grund für steigende Mieten in Wien ist auch das Wachstum der Bevölkerung bei gleichzeitig unzureichender Neubau leistung. Im Jahr 2014 wuchs die Wohn bevölkerung um 33.000 Menschen. Im selben Jahr wurden nach Angaben der Stadt Wien jedoch nur 7.273 neue Wohnungen errichtet.
Zu wenig Immobilien oder zu viel Spekulation?
Eine Frage die sich stellt ist, gibt es zu wenig Immobilien oder sind die Preissteigerungen auf Spekulation zurückzuführen? Zur Ermittlung, ob die hohen Immobilien- und Mietpreise primär aufgrund einer Verknappung des Gutes »Immobilien« herrühren, oder aufgrund spekulativer Investitionen, kann der sogenannte Fundamentalpreisindikator der Österreichischen Nationalbank (OeNB) herangezogen werden. Dieser Indikator gibt in einem Zahlenwert die Abweichung der Immobilienpreise von einem sogenannten Fundamentalpreis an, den die OeNB berechnet. Berücksichtigt werden dabei u.a. demographische Entwicklungen, das gesellschaftlich durchschnittliche Wohlstandsniveau, oder die Verfügbarkeit von Grund und Boden. Nicht enthalten sind im Indikator jedoch Spekulationen auf fallende oder steigende Preise. Wenn es über einen längeren Zeitraum zu einer Abweichung der Immobilienpreise vom Fundamentalpreis der OeNB kommt, kann also von einer Überhitzung oder gar einer Blase gesprochen werden.
Die Graphik (Abb. 1 unten) zeigt eindeutig, dass die Wiener Immobilien seit Ausbruch der Wirtschaftskrise 2008/2009 eine starke Überbewertung erfahren haben. Waren sie im Jahr 2008 gegenüber dem langfristigen Trend noch um 5 % unterbewertet, sind sie der OeNB nach im Jahr 2016 um 21 % überbewertet.
Kann die Immobilienblase in Wien platzen?
Ob der Immobiliensektor als Auslöser für eine Wirtschaftskrise in Frage kommt oder nicht, hängt von einer Reihe spezieller Voraussetzungen ab. Dazu zählen neben demographischen auch wirtschaftspsychologische Faktoren, wie das Vertrauen bzw. Misstrauen in die gesamtwirtschaftliche Entwicklung und die Aktienmärkte, wirtschaftspolitische, wie die Höhe des Leitzinses, oder politische Rahmenbedingungen wie Mieter*innenschutz und Ausmaß und Zugang zum kommunalen Wohnbau. Dabei handelt es sich nicht um einen rein automatisch ablaufenden ökonomischen Prozess, in denen der Immobiliensektor integriert wird, sondern um einen ökonomischen, politischen und gesellschaftlichen Prozess, der von unterschiedlichen Akteur*innen, maßgeblich beeinflusst werden kann.
Immobilien- und Wohnpolitik als Klassenpolitik von oben
Die Vermarktwirtschaftlichung des Immobilienwesens und der Wohnungspolitik hat sich in Wien über Jahrzehnte hingezogen und wurde von der kapitalistischen Klasse und ihren politischen Vertreter*innen mit viel Mühe und langer Ausdauer vorangetrieben. Dieser Prozess ist aber keineswegs abgeschlossen. So beklagen Philipp Geymüller und Michael Christl von der Agenda Austria in ihrem 2014 erschienen Pamphlet »Teurer Wohnen. Wie Politik und Mietrecht den Wohnungsmarkt außer Kraft setzen.«, dass der Wiener Wohnungsmarkt dermaßen überreguliert sei, sodass hier erst gar nicht von einem Wohnungsmarkt gesprochen werden kann. Wohnungen im kommunalen Besitz, gemeinnützige und genossenschaftliche Wohnbauvereinigungen und Mieter*innenschutzbestimmungen würden den Markt verzerren. Die Autoren der Agenda Austria schlagen vor, ein Vergleichsmietensystem als Übergang zu einem freien Wohnungsmarkt zu etablieren. Dies soll Vermieter*innen, deren Wohnungen dem Kategorie- oder dem Richtwertsystem unterworfen sind ermöglichen bestehende niedrige Mieten an die Durchschnittsmieten anzupassen. Ebenso sollen dadurch Mieterhöhungen in bestehenden Verträgen leichter ermöglicht werden.
Anstatt einer Ausrichtung der Wohnungspolitik im Interesse der Mehrheit der Bevölkerung können Philipp Geymüller und Michael Christl als Lobbyisten der Vermieter*innen betrachtet werden. Dies zeigt sich darin, dass ihre Forderungen sich mit jenen der Vermieter*innen decken. So fordert der Verband der institutionalisierten Immobilieninvestoren (VII), welcher sich als Unterstützer der Wohnungsbesitzer* innen sieht, dass die Wiener Politik aufhören solle die Entwicklung eines freien Wohnungsmarktes zu behindern. Ausreichende Renditen für Wohnungsinvestor*innen dürften nicht durch Mietgesetze verhindert werden. Die Politik müsse sich klar gegen Mietzinsbegrenzungen, Leerstandsabgaben und gegen eine Einschränkung befristeter Mietverhältnisse positionieren, wie es in Presseunterlagen des Verbandes heißt. So wie auch von den Lobbyisten der Agenda Austria vorgeschlagen, sollen auch laut dem Verband Altmietverträge schrittweise an das Marktniveau angepasst werden. Ihre politischen Bündnispartnerinnen sieht die VII wenig überraschend in den neoliberalen Parteien ÖVP und NEOS.
Widerstand von Unten: Sozialisierung, Vergesellschaftung, Commons?
Was wären Lösungsansätze von links? Kapitalist*innen als gesellschaftlicher Klasse sollte die Möglichkeit entzogen werden, den Arbeiter*innen und Angestellten einen Teil des von ihnen erwirtschafteten Mehrwerts durch Mieten zu entziehen. Dadurch würden nicht nur finanzielle Freiräume und ein Machtzuwachs für die Lohnabhängigen entstehen, weil sie ihre Abhängigkeit gegenüber den Unternehmer*innen reduzieren würden. Außerdem würde eine Sozialisierung des Immobilien sektors dem kapitalistischen Verwertungsprozess eine Akkumulationsmöglichkeit entziehen, wodurch dieser nach David Harvey in verstärktem Ausmaß in Krisen geraten würde.
Niedrige Mieten sind nicht per se ein Schritt in Richtung einer egalitären Gesellschaft, sondern können auch einen stabilisierenden Effekt für eine kapitalistische Ökonomie haben, wie an Hand des historischen Beispiels des »Roten Wiens« sichtbar wird. Daher müssen für eine Überwindung des kapitalistischen Wirtschafts- und Gesellschaftssystems sowohl der Wohnraum als auch die Produktionsmittel vergesellschaftet werden.
Darüber wie Wohnraum sozialisiert werden könnte, gibt es in Wien keine im gesamtgesellschaftlichen Maße relevante Diskussion. Genossenschaften und gemeinnützige Wohngesellschaften haben den Nachteil, dass sie die ökonomisch Ärmsten in der Gesellschaft aufgrund fehlender Eigenmittelanteile praktisch ausschließen. Der Recht-auf-Stadt-Aktivist
Raphael Kiczka schlägt in einem Sammelband der IG Kultur Wien zum Thema »Leerstand in Wien« vor, leerstehende Räumlichkeiten zu Commons/Gemeingüter zu machen. Dabei sollen diese nicht vom Staat, sondern von den Commoners, also den Nutzer*innen der Gemeingüter selbst verwaltet werden. Ein Vorteil dieses Ansatzes stellt die Möglichkeit dar, dass es sich dabei sowohl um Räume für das Wohnen, als auch für das Wirtschaften und andere soziale Aktivitäten handeln könnte. Bleibt die Fokussierung auf leerstehende Gebäude beschränkt, handelt es sich dabei aber um eine Anomalie kapitalistischer Wohnungsmärkte und nicht um die Norm. Da leerstehender (Wohn)Raum zeigt, dass im Kapitalismus nicht die Bedürfnisbefriedigung im Mittelpunkt steht, sondern Profitmaximierung ist die Sozialisierung von Leerständen aber sicherlich ein praktikabler Ansatzpunkt marktwirtschaftliche Logiken in Frage zu stellen.
»Rotes Wien«: Keine Rendite mit der Miete
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, wie schon im Roten Wien betrieben, kommunalen Wohnbau im umfangreichen Ausmaß mit Steuergeldern zu finanzieren, für welche vor allem die wohlhabenderen Teile der Bevölkerung herangezogen werden. Dazu müssten linke Kräfte erst einmal die Mehrheit im Wiener Gemeinderat stellen, oder die Stadtregierung durch außerparlamentarische Interventionen massiv unter Druck setzen können.
Höchstmietzinse auf niedrigem Niveau würden die Verwertungsmöglichkeiten der privaten Vermieter*innen reduzieren, wodurch die Immobilienpreise fallen würden. Daraufhin könnte die Stadt Wien die entwerteten Wohnungen und Häuser verhältnismäßig günstig erwerben und so den Anteil des vergesellschafteten Wohnraums erhöhen. Die direkteste und konfrontativste Möglichkeit der Sozialisierung des Wohnungswesens würde schließlich die entschädigungslose Enteignung der privaten Eigentümer*innen darstellen.
Wie Raphael Kiczka und Sarah Kumnig in einer Schwerpunktbeilage des Augustins im April 2017 schreiben, gibt es aber nicht eine einzige, richtige Herangehensweise an das Thema. Stattdessen sollten Vertreter*innen unterschiedlicher Ansätze sich nicht gegenseitig behindern bzw. gegeneinander ausspielen lassen, sondern sich ergänzen und einander bestärken.
Georg Šembera interessiert sich im politischen Kontext insbesondere für die Geschichte der Linken, Entwicklungen des Städtischen, Linke Organisierungen und gesellschaftliche Utopien. Seine Diplomarbeit, mit dem Titel »Immobilienentwicklung in Wien mit David Harvey lesen«, steht unter tinyurl.com/wiener-immobilienentwicklung zum Download bereit.