Hunger ist kein Schicksal – Hunger wird gemacht

von

Angelina Reif über FIAN

Der Hunger weltweit ist seit 2015 zum ersten Mal wieder drastisch gestiegen. Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) berichtet, dass die Zahl unterernährter Menschen wieder den Stand von vor zehn Jahren erreichte. Ein dramatischer Rückschritt. Fast eine Milliarde Menschen leidet tagtäglich an chronischem Hunger, obwohl weltweit genügend Nahrung vorhanden ist.

Menschen, die Hunger leiden, haben nicht einfach zu wenig Nahrung. Sie haben keine Kontrolle über grundlegende Ressourcen wie Land, Wasser oder Einkommen. Sie sind politisch machtlos und haben keinen Zugang zum Recht. Meist geht der Hunger mit einer Verletzung des Rechts auf Nahrung einher – eines der Menschenrechte, die am häufigsten verletzt werden.

Das FoodFirst Information and Action Network – FIAN International, gegründet 1986, war die erste Menschenrechtsorganisation, die Verletzungen des Rechtes auf Nahrung systematisch dokumentierte und damit eine Vorreiterrolle unter jenen NGOs übernommen hat, die sich mit wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechten beschäftigen.

Die von FIAN aufgegriffenen Verletzungen und betreuten Fälle sind mannigfaltig. Menschen werden von ihrem Ackerland vertrieben, weil internationale Investor*innen darauf Exportprodukte industriell produzieren wollen, der Zugang zu einer sicheren Wasserquelle wird verwehrt, weil riesige Stauprojekt ganze Regionen austrocknen, es gibt weltweit Versäumnisse von Regierungen, Programme zur sozialen Sicherung umzusetzen oder Gesetze zur Verhinderung von Landraub in Kraft zu setzen. Viele dieser Menschenrechtsverletzungen sind Auswirkungen von strukturell bedingtem Unrecht, das durch ungerechte Land-, Handels- oder Investitionspolitik ermöglicht und aufrechterhalten wird.

Die Fallarbeit von FIAN zeigt auch, dass diejenigen, die besonders von Hunger und Unterernährung betroffen sind, meist auch die sozial Schwächsten sind. Aufgrund von ethnischer Zugehörigkeit, Gesundheitszustand, Geschlecht oder Alter stehen sie am Rand der Gesellschaft und sind einem hohen Risiko ausgesetzt, Opfer von Menschenrechtverletzungen zu werden.

Eigentlich können die Verantwortlichen für diese Menschenrechtsverletzungen –nationale Regierungen im globalen Norden und Süden, zwischenstaatliche Organisationen einschließlich der Weltbank sowie private Konzerne – klar identifiziert werden. Ob sie auch zur Rechenschaft gezogen werden können, hängt davon ab, ob geeignete (rechtliche) Rahmenbedingungen und ein förderliches (zivilgesellschaftliches) Umfeld vorliegen. Dafür kämpft FIAN.

Fallbeispiele

FIAN legt Wert darauf, die wahren Sachverhalte und Zusammenhänge zu recherchieren und bekanntzumachen, um auf Regierungen und Entscheidungsträger*innen Einfluss zu nehmen, bestenfalls um den Hunger bereits im Vorfeld zu vermeiden und begünstigende Bedingungen für bessere Lebensbedingungen zu schaffen. Denn das Ziel ist nicht nur eine Welt, die frei von Hunger ist, sondern eine Welt, in der jede Person Zugang zu natürlichen oder finanziellen Ressourcen hat, die ihr ein Leben in Würde ermöglichen.

Schließlich ist das Recht auf Nahrung erst dann verwirklicht, wenn alle Menschen frei von Hunger leben und sich ausreichend und in Würde selbst ernähren können. FIAN arbeitet seit seiner Gründung weltweit und vernetzt. Es gibt in vielen Staaten nationale Sektionen. FIAN Österreich wurde vor genau 30 Jahren gegründet.[1] In den Anfängen setzte man in Österreich auf Eilaktionen und Protestbriefe, wovon sich die politisch Verantwortlichen damals durchaus beeindrucken ließen. Es folgten Projekte, wie das »Flower Label Programm«, die Filmtage »Hunger.Macht.Profite«, die Restaurantaktion »Mir isst es Recht«, das »Armutszeugnis 2005«, der Aufbau der Nyéléni-Bewegung für Ernährungssouveränität, und die Unterstützung von Kampagnen gegen TTIP und andere Freihandelsabkommen.

FIAN ist federführend bei der Erstellung der Parallelberichte zu den periodischen Staatenberichten an den UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialausschuss) beteiligt. In jüngster Zeit wurde vermehrt Augenmerk auf die menschenrechtliche Situation in Europa gelegt, weswegen FIAN Österreich Mitglied der Armutskonferenz ist und unter anderem das Projekt SozialRechtsNetz mitinitiiert hat.

Zusammen mit anderen Nichtregierungsorganisationen und sozialen Bewegungen beobachtet und begleitet FIAN privatwirtschaftliche, nationale und internationale Entscheidungsprozesse, die Auswirkungen auf die Verwirklichung des Menschenrechts auf Nahrung haben. Aktuelle Themen sind unter anderem die ansteigende Produktion von Agrotreibstoffen, die Zunahme von Landraub und die Steuerung des Welternährungssystems.

Menschenrechtspaket

In seiner Arbeit stützt sich FIAN auf internationale Rechtsdokumente, die das Recht auf Nahrung enthalten und weiterentwickelt haben. Das allererste Mal wurde das Recht auf Nahrung in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 verankert. Dabei handelt es sich aber – trotz der besonderen symbolischen Bedeutung für das weltweite Menschenrechtssystem – um eine Deklaration, die an sich nicht rechtsverbindlich ist.

Deswegen wollten einige Staaten innerhalb der UNO ein zweites, verbindliches Instrument schaffen – einen Menschenrechtspakt. Zur Umsetzung dieses Plans kam es allerdings erst zwei Jahrzehnte später, als bereits der Kalte Krieg herrschte und die Welt ideologisch gespalten war: Auf der einen Seite der »Westen«, der die zivilen und politischen Rechte – wie das Recht auf Meinungsfreiheit, das Recht auf Religionsfreiheit oder das Folterverbot – hoch hielt und auf der anderen Seite der »Osten« und der »Globale Süden«, die sich für wirtschaftliche und soziale Rechte einsetzten – hierzu gehören das Recht auf Wohnen, das Recht auf Arbeit und auch das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, das das Recht auf Nahrung umfasst.

Da sich die beiden Pole nicht auf ein gemeinsames verbindliches Dokument einigen konnten, hat man sich dazu entschlossen, zwei getrennte Pakte zu erstellen: einen »Zivilpakt« und einen »Sozialpakt«. In letzterem wurde das Recht auf Nahrung konkretisiert und weiterentwickelt.

Es wurde lediglich der Zivilpakt mit einem Individualbeschwerdeverfahren ausgestattet, der es Betroffenen ermöglicht, sich auf internationaler Ebene bei den Vereinten Nationen zu beschweren. Ein Beschwerdeverfahren für den Sozialpakt nach Vorbild des Zivilpaktes bekam damals keine Mehrheit. Nicht zuletzt aufgrund dieser Diskrepanz tendieren westliche Staaten dazu, wirtschaftliche und soziale Rechte nur als Absichtserklärungen zu verstehen, aus denen sich keine individuellen Rechtsansprüche ableiten lassen. So auch Österreich, das für seine ablehnende Haltung zur gerichtlichen Absicherung von sozialen Rechten mehrfach kritisiert wurde.

Der UN-Sozialausschuss drückt diesbezüglich in seinen Abschließenden Bemerkungen zum vierten Parallelbericht Österreichs sein Bedauern aus, »dass kein Fortschritt dabei erzielt wurde, die Bestimmungen des Paktes systematisch in der nationalen Rechtsordnung des Vertragsstaates zu verankern« (E/C.12/AUT/CO/4, 2013: para 5).

Nach seiner Gründung 1986 war FIAN stets maßgeblich an der Weiterentwicklung des Rechts auf Nahrung beteiligt und es wird daher weiterhin die Aufgabe von FIAN sein, durch politischen und medialen Druck auf Entscheidungsträger*innen die generelle Umsetzung und die individuelle Durchsetzbarkeit des Rechts auf Nahrung voranzutreiben. Soziale Gerechtigkeit kann es nämlich nur geben, wenn soziale Menschenrechte auch als Recht verstanden werden, und nicht als milde Gaben nach Gutdünken.

Die Geschichte von FIAN

1993 Auf der Weltmenschenrechtskonferenz 1993 in Wien wurde die Unteilbarkeit, die Unveräußerlichkeit und die Universalität der Menschenrechte bestätigt. Unteilbarkeit bedeutet, dass Menschenrechte stets nur in ihrer Gesamtheit verwirklicht werden können und somit jedes einzelne Recht den anderen gleichwertig gegenübersteht. Unveräußerlichkeit bedeutet, dass Menschenrechte absolut gelten und kein Mensch darauf für sich oder andere verzichten kann. Universalität bedeutet, dass Menschenrechte immer, überall und für alle Menschen gelten. FIAN setzte sich während der Konferenz für die Einklagbarkeit der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte ein. Dass die Forderung danach in die Schlusserklärung der Wiener Weltmenschenrechtskonferenz kam, war ein großer Erfolg, auch wenn es bis zum Beschluss dieser Forderung erst fünfzehn Jahre später kommen sollte.

1996 Es geht auf eine Initiative von FIAN zurück, dass der Welternährungsgipfel 1996 das Recht auf Nahrung an den Anfang der Abschlusserklärung von Rom setzte und die Mitglieder der FAO zwischen 2002 und 2004 Leitlinien zur Umsetzung des Rechts auf Nahrung erarbeitet haben.

1999 Auf Basis der sorgfältigen Fallarbeit von FIAN wurde vom UN-Sozialausschuss zum Recht auf Nahrung ein eigener Rechtskommentar (General Comment) veröffentlicht, der seither die bestimmende juristische Interpretation des Rechts auf Nahrung ist. Das Recht auf Nahrung war damit das erste Recht, zu dem ein eigener General Comment erging. Der UN-Sozialausschuss hat darin dargelegt, dass die Ursachen des Hungers im mangelnden Zugang großer Teiler der Weltbevölkerung zur verfügbaren Nahrung liegen.

2004 2008 FIAN spielte eine Schlüsselrolle bei der Erarbeitung und Verabschiedung der Freiwilligen Leitlinien zum Recht auf Nahrung von 2004, die das Recht auf Nahrung detailliert definieren, sowie bei der Annahme des Fakultativprotokolls zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte 2008. Dieses Fakultativprotokoll sieht erstmals ein internationales Beschwerdeverfahren sowie ein Untersuchungsverfahren an Ort und Stelle vor. Es ermöglicht Einzelpersonen, sich nach Ausschöpfung des nationalen Instanzenzuges beim UN-Sozialausschuss über Verstöße gegen wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte zu beschweren. Dieses Instrument der internationalen Durchsetzbarkeit stellt einen Meilenstein im internationalen Menschenrechtsschutz dar und manifestiert die Gleichrangigkeit sozialer Menschenrechte. Der Wermutstropfen: Der Weg zum UN-Sozialausschuss steht nur Personen offen, deren Staaten das Fakultativprotokoll ratifiziert haben. Bis dato haben dies 22 Vertragsstaaten getan. Österreich gehört nicht dazu.

[1] Am 28. und 29. Nov. feiert FIAN Österreich 30 Jahre Einsatz für das Recht auf Nahrung. Details unter: https://fian.at/de/termine/30jahre/

Angelina Reif forscht an der University of Connecticut zu wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten, arbeitet in einer Rechtsanwaltskooperation, ist Vorstandsvorsitzende bei FIAN und engagiert sich im SozialRechtsNetz der Armutskonferenz.

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Gelesen 6668 mal Letzte Änderung am Samstag, 19 Oktober 2019 10:36
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