Die 24-Stunden-Betreuung – Das neue Prekariat

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Die »Lex-Schüssel«: Im Jahr 2007 wurden durch die Einführung des Hausbetreu­ungsgesetzes und der Änderung der Gewer­beordnung die Grundlagen für die Legali­sierung der 24-Stunden-Betreuung geschaf­fen. Auslöser war der mediale Skandal um die »illegale Pflegerin« im elterlichen Haus­halt des damaligen Bundeskanzlers Wolf­gang Schüssel.

Der/die 24-Stunden-BetreuerIn zwischen Professionalität und Laientum

24-Stunden-BetreuerInnen wohnen wäh­rend ihres Turnus in den Häuslichkeiten ihrer KundInnen und leben deren Alltag mit. Im Idealfall wird ihnen ein eigenes Zimmer zur Verfügung gestellt, im worst case verbringen sie die Nacht auf der Wohnzimmercouch oder auf Klappbetten neben den Betten ihrer KundInnen. Sie ste­hen tatsächliche 24 Stunden täglich unter dem Erwartungsdruck, ihre Tätigkeit mit der Aufopferung und Hingabe eines Famili­enmitgliedes zu verrichten. Die Möglichkei­ten des Rückzugs und der Distanzierung sind begrenzt, die ständige Verfügbarkeit gilt als berufliche und menschliche Selbst­verständlichkeit. Wenngleich die Tätigkeit der 24-Stunden-Betreuung offiziell als »Lai­entätigkeit« gilt und hierfür keinerlei Aus­bildungserfordernisse bestehen, wird von BetreuerInnen oftmals gefordert, komplexe Betreuungssituationen qualitativ auf dem Niveau eines/einer diplomierten Gesund­heits- und KrankenpflegerIn zu meistern. Das führt dazu, dass BetreuerInnen im Arbeitsalltag oft überfordert sind, ihnen pflegerische Fehler unterlaufen oder sie psychisch an ihre Grenzen stoßen. 24-Stun­den-BetreuerInnen sind de facto jedoch weder Familienmitglieder oder »Laien« noch professionelle »Diplomierte«, sondern ein eigener Berufsstand im Sozialbereich, welcher dringend einer umfassenden Pro­fessionalisierung und genauen arbeits­rechtlichen Regulierung bedarf. Nur so kann ein ausreichender Schutz aller betei­ligten Personen gewährleistet werden.

In Abhängigkeit der Vermittlungsagenturen

Derzeit existieren in Österreich knapp 800 Vermittlungsagenturen, deren Aufgabe es ist, Betreuungspersonal im Ausland zu organisieren und dieses an österreichische Haushalte zu vermitteln. Hierfür werden sowohl den betreuungsbedürftigen KundIn­nen als auch den 24-Stunden-BetreuerIn­nen Provisionen in Rechnung gestellt. Im Idealfall übernimmt die Vermittlungsagen­tur alle bürokratischen Angelegenheiten für den/die BetreuerIn und fungiert als Ansprechperson für sämtliche Fragen und Anliegen, in realiter befinden sich Betreue­rInnen jedoch oft in einem wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnis zur Vermittlungs­agentur und versprochene Unterstützungs­leistungen bleiben aus. Aus der gewerbe­rechtlichen Selbstständigkeit wird eine Scheinselbstständigkeit: Details zur Tätig­keitsverrichtung werden vorgegeben, BetreuerInnen werden zur Nutzung des hauseigenen Taxidienstes zu überteuerten Preisen verpflichtet und Vorschriften zur Pausengestaltung und Vertretungsmodali­täten werden gemacht. Im Gegenzug wird von unkorrekt durchgeführten Ab- und Anmeldungen zur Sozialversicherung, feh­lender telefonischer Erreichbarkeit in Not­fällen und mangelnder Unterstützung bei ausartenden Konflikten in den vermittelten Haushalten berichtet – stets unter der Berufung auf die (gewerberechtliche) »Selbstständigkeit« der BetreuerInnen und der damit einhergehenden »Unzuständig­keit« der Vermittlungsagenturen.

Medial und politisch wird das System der 24-Stunden-Betreuung bereits seit lan­ger Zeit kritisiert, verändert hat sich bis dato jedoch nichts. Nur wenige Betreue­rInnen hatten bisher den Mut, mit konkre­ten Missständen an die Öffentlichkeit zu gehen. Die Angst vor rechtlichen Konse­quenzen ist groß, das Geld für anwaltliche Vertretung knapp. Was bleibt ist das Ver­harren in prekären Arbeitsverhältnissen unter der Herrschaft der Vermittlungs­agenturen.

Nicht jedes Kind ist gleich viel wert – die Indexierung der Familienbeihilfe

Im Oktober wurde im Nationalrat die gesetzliche Grundlage für die Indexierung der Familienbeihilfe im EU- und EWR-Aus­land beschlossen, wonach sich ab 2019 die Höhe der ausbezahlten Familienbeihilfe nach der Kaufkraft im jeweiligen Land richtet. Betroffen sein werden davon knapp 125.000 osteuropäische Kinder, ein bulgarisches Volksschulkind erhält ab sofort eine Kürzung von ca. 121 Euro auf knapp 55 Euro monatlich, ein rumänisches Volksschulkind auf knapp 60 Euro monat­lich. Fakt ist, dass von der Indexierung der Familienbeihilfe zahlreiche 24-Stunden-BetreuerInnen betroffen sind. Für diese bedeutet die Kürzung der Familienbeihilfe einen deutlich spürbaren finanziellen Ver­lust im Gesamteinkommen. Für nicht wenige von Ihnen war die Auszahlung der Familienbeihilfe ausschlaggebendes Krite­rium dafür, einen Job anzunehmen, in wel­chem sie für die finanzielle Sicherheit ihrer Kinder den hohen Preis bezahlen müssen, wochenlang von ihnen getrennt zu sein.

Das Signal, welches mit dieser Maß­nahme gesendet wird, ist vor allem für 24-Stunden-BetreuerInnen aus den süd-ost-europäischen EU-Staaten eines, welches bei genauerer Betrachtung ad absurdum führt: Während sie auf Grund des Pflege­notstandes in Österreich dringend gebraucht werden, um eine Versorgungs­lücke in der österreichischen Pflegeland­schaft zu schließen und deshalb unter arbeitsrechtlich höchst fragwürdigen Bedingungen ihre Tätigkeit verrichten, wird ihnen im gleichen Atemzug ein Teil ihres »Gesamteinkommens« mit der Begründung gekürzt, ihre Kinder würden in Summe auch weniger kosten.

Was durch die Indexierung bewirkt wird, ist die gesellschaftliche Spaltung der Arbei­terInnen in Österreich nach dem Kriterium ihrer Herkunft. Pflegende und betreuende ArbeiterInnen aus den EU-Oststaaten wer­den dadurch zu ArbeiterInnen zweiter Klasse, ihre Kinder zu Kindern, welche weniger wert sind als österreichische Kin­der.

Der Pflegenotstand als gesamteuropäisches Problem

Eine weitere Problematik, die sich durch den Zukauf von Pflege- und Betreuungstä­tigkeiten aus den südost-europäischen Län­dern ergibt, ist jene der fehlenden »Next Generation« in den jeweiligen Ländern, oder in anderen Worten: »Wer kümmert sich in den Heimatländern der 24-Stunden-BetreuerInnen um die alternde Genera­tion?« Während in Österreich der beste­hende Pflegenotstand dadurch umgangen wird, dass österreichische Pflege- und Betreuungsbedürftige die notwendigen Dienstleistungen billig aus dem Ausland beziehen, leiden die süd-ost-europäischen Länder stark unter der Auswanderung jun­ger Menschen, denn diese fehlen wiederum in der Altersversorgung vor Ort. Der Pflege­notstand wird somit nicht dort bekämpft, wo er existiert, sondern durch Arbeitsmi­gration in Länder mit niedrigerer Kaufkraft verlagert. Das Wohlstandsgefälle wird dadurch immer größer, die Kluft zwischen Arm und Reich im europäischen Raum steigt. Im europäischen Diskurs wird die Problematik des übergreifenden Pflegenot­standes jedoch vollkommen ausgeklam­mert und der gesamteuropäische politische Wille nach Lösungen fehlt gänzlich.

Manuela Juric hat im Rahmen ihres Jus-Studiums den Schwerpunkt »Legal Gender Studies, Antidiskri­minierungsrecht & Diversity« absolviert und arbei­tet und forscht im Bereich des Pflege- und Medizin­rechts und der Grund- und Menschenrechte im Alten-, Behinderten-, Kinder- und Jugendbereich.

Gelesen 7281 mal Letzte Änderung am Donnerstag, 21 März 2019 10:51
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