#trustwomen – Zur Aktualität der Abtreibungsfrage Barbara Steiner

#trustwomen – Zur Aktualität der Abtreibungsfrage

von

Im Fokus: Zur Aktualität der Abtreibungsfrage

Miriam Gertz beschäftigt sich in ihrer Masterarbeit mit den Erfahrungen von Frauen im Kontext von Schwangerschaftsabbrüchen und ist in feministischen Zusammenhängen aktiv. Sie schreibt, was wir schon immer zum Thema Schwangerschaftsabbruch wissen wollten.

Schwangerschaftsabbrüche sind in Österreich ein Tabu - und die Tabuisierung verschärft sich.

Seit die Frauenbewegung in den 70er Jahren zumindest den Kompromiss der Fristenlösung erkämpfte, hat die Politisierung und die Aufmerksamkeit für das Thema in Österreich (wie auch in Deutschland bis zur aktuellen Diskussion um den § 219a StGB) nachgelassen. Die meisten Menschen sind überzeugt, dass Schwangerschaftsabbrüche ohnehin legal sind, dass die, die es brauchen, problemlos zur Ärztin oder ins Spital gehen können, und die Lage also zufriedenstellend ist. Dem ist nicht so.

Die rechtliche Situation

Schwangerschaftsabbruch steht nach wie vor als Delikt im Strafgesetzbuch.

1975 wurde der seit 1803 bestehende § 144 StGB, der Kerkerstrafen für jegliche Abtreibungen vorsah, durch die §§ 96-97 StGB ersetzt.

In § 96 StGB ist geregelt, dass wer mit Einwilligung der Schwangeren deren Schwangerschaft abbricht, mit Geldstrafen oder bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe zu bestrafen ist und dass Frauen, die bei sich selbst eine Schwangerschaft abbrechen oder diesen Eingriff durch einen anderen vornehmen lassen, mit Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr zu bestrafen sind.

In § 97 StGB ist – im Sinne der Fristen- und Indikationenregelung – zwar festgehalten, dass die Tat unter bestimmten Voraussetzungen nicht strafbar ist, das ändert jedoch nichts daran, dass Abtreibung grundsätzlich als Straftat verhandelt wird. Schwangerschaftsabbrüche sind seit 1975 in Österreich somit nicht per se legal, sondern nur unter gewissen Bedingungen straffrei.

Zudem ist in § 97 festgehalten, dass Ärzt_innen und weiteres medizinisches Personal ihrem Gewissen nach selbst entscheiden können, ob sie an nicht notfallmedizinisch indizierten Abbrüchen mitwirken oder nicht.

Die Verweigerung aus Gewissensgründen ist ein menschenrechtliches Konzept aus dem vollkommen anderen, militärischen Kontext des Wehrdienstes. Die Übertragung auf den Bereich der medizinischen Versorgung bei ungewollten Schwangerschaften impliziert, dass es ein Menschenrecht auf die Verweigerung von kriegerischen Handlungen bzw. Gewaltausübung gegenüber anderen gibt, das 1) im Falle einer ungewollten Schwangerschaft auf den Embryo als »anderen« angewandt werden kann und 2) über dem Menschenrecht der Schwangeren auf sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung steht[1]. Ärzt_innen (einer patriarchal geprägten Medizin!) und Embryonen wird so mehr Subjektstatus zugeschrieben als schwangeren Frauen und Trans-Männern.

Die rechtliche Regelung ist also durch und durch ein Dokument gesellschaftlicher Ambivalenz, patriarchaler Hierarchie und wirkmächtiger katholischer Moral. Die Erkenntnis, dass sichere Rahmenbedingungen für Abtreibungen eine gesundheitspolitische Notwendigkeit darstellen, da sie de facto jederzeit gesellschaftliche Realität sind, hat sich zwar dank feministischer Kämpfe durchgesetzt. Es stimmt demnach Umfragen zufolge auch seit Jahrzehnten eine Mehrheit der österreichischen Bevölkerung für die Fristenregelung[2]. Auch realpolitisch orientierte Katholik_innen teilen diese Überzeugung; es ist schließlich nicht allzu lange her, dass in Österreich ungewollt Schwangere auf dem nicht nur sprichwörtlichen Küchentisch verblutet sind.

#trustwomen und die Folgen der Tabuisierung

Aber die Einsicht, dass unvermeidbare Abtreibungen sicher durchgeführt werden können müssen, bedeutet noch nicht, dass ungewollt Schwangeren tatsächlich vertraut wird. Vertraut werden sollte ihnen darin, selbst darüber entscheiden zu können, ob das Austragen einer Schwangerschaft zu diesem Zeitpunkt richtig oder absolut unpassend wäre; ihre Entscheidungen sollten als kompetente biographische Entscheidung wertgeschätzt werden.

Dafür braucht es jedoch nicht nur sicheren Zugang zu Abtreibung, sondern auch den Kampf für eine egalitäre Gesellschaft, in der Frauen sich ohne ökonomische Zwänge oder patriarchale Gewalt tatsächlich selbstbestimmt entscheiden können.

Wenn Abtreibung vollständig legalisiert wird, steigt die Abtreibungsrate jedenfalls nicht – das lässt sich am Beispiel Kanada belegen. Dort steht Schwangerschaftsabbruch seit 1988 nicht mehr im Strafgesetzbuch. Die Praxis hat sich dadurch nicht grundlegend verändert und die Zahlen verweisen im Vergleich zu den USA mit sehr restriktiver Gesetzgebung nur auf ein Drittel der Abbrüche pro Kopf[3].

Wer abtreiben will bzw. muss findet einen Weg, macht es aber auch nicht extra, nur weil es erlaubt ist.

Überhaupt sollte nicht Abtreibung als Problem gedacht werden, das behandelt werden muss – das liegt in der ungewollten Schwangerschaft, Abtreibung ist die Lösung.

Zur Senkung der Rate ungewollter Schwangerschaften wiederum bräuchte es mehr Prävention durch bessere flächendeckende Sexualpädagogik, kostenlose Verhütungsmittel, Bekämpfung patriarchaler Gewalt und wirksame Sozialpolitik.

Soweit ersichtlich wurde die letzte höchstgerichtliche Entscheidung zu § 96 StGB im Jahr 1983 gefällt – ein Hinweis darauf, dass der Paragraph seit den 80er Jahren kaum noch oder gar nicht zur Anwendung kommt. Dass er trotzdem erhalten wird, hat offensichtlich ideologisch-moralische Gründe.

So haben ungewollt Schwangere nun prinzipiell die Möglichkeit, einen Abbruch durchführen zu lassen – sie sind aber permanent mit der gesellschaftlichen Tabuisierung und moralischen Ablehnung dieser Entscheidung konfrontiert. Das daraus entstehende Schweigen über Schwangerschaftsabbruchserfahrungen, das gefühlte Misstrauen sowie die mangelhafte Versorgungslage sind als enorme Risikofaktoren für psychische Belastungen[4] zu verstehen.

Die konkrete Versorgungslage

Obwohl Schwangerschaftsabbrüche im Rahmen der Fristen- und Indikationenregelung in Österreich straffrei sind und es – anders als in Deutschland – kein Informationsverbot für die durchführenden Ärzt_innen gibt, sind die Versorgungslage und Transparenz unzureichend. Das liegt neben der erlaubten Verweigerung aus Gewissensgründen an fehlenden Durchführungsbestimmungen, sodass betroffene Frauen keinen Anspruch auf die tatsächliche Durchführung eines – insbesondere wohnort-nahen – Abbruchs haben[5]. Politisch wäre es durchaus möglich, jede gynäkologische Abteilung eines öffentlichen Spitals dazu zu verpflichten.

Die Verhältnisse sind vor allem außerhalb Wiens prekär und weisen eine große klassenspezifische Zugangsungerechtigkeit auf.

Da es im Gegensatz zur Situation vieler anderer europäischer Länder keine Kostenübernahme durch die Krankenkassen gibt, liegt die Finanzierung eines Abbruchs (und damit die Verantwortungsübernahme) bei den ungewollt Schwangeren selbst. In Wien ist die Lage folgende: Je nach Einkommen können die Frauen sich einen schnellen Termin in einem Ambulatorium mit Methodenwahl leisten oder müssen auf einen der wenigen Plätze in einem öffentlichen Spital hoffen.

Im zweiten Fall sind sie den verschärften Bedingungen ausgesetzt, dass derzeit nur zwei öffentliche Spitäler des Krankenanstaltenverbunds (KAV) in Wien regulär Termine für Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen – die Semmelweis Frauenklinik und das Wilhelminenspital. Im Hanusch-Krankenhaus und in der Krankenanstalt Rudolfstiftung werden ebenfalls ab und zu Schwangerschaftsabbrüche gemäß § 97 gemacht, jedoch ohne öffentliche Terminvergabe und völlig intransparent.

Die Spitäler haben die Möglichkeit, intern selbst festzulegen, bis zu welcher (legalen) Frist sie den Abbruch vornehmen, sodass die Grenze in der Semmelweisklinik auf das Ende der zehnten Schwangerschaftswoche (SSW) statt auf drei Monate nach Einnistung gelegt wurde. Obwohl also Abbrüche bis zur 14. SSW straffrei sind, werden sie in der Semmelweisklinik ab der elften verweigert. Im Wilhelminenspital werden die Eingriffe bis zur 12. SSW durchgeführt. Bei einer durchschnittlichen Wartezeit von vier Wochen (manchmal auch sechs!) muss das Wissen über die ungewollte Schwangerschaft und die Entscheidung zum Abbruch demnach sehr früh feststehen, um noch einen Termin in einem öffentlichen Spital in Wien zu bekommen. Zusätzlich erschwerend müssen die Frauen, obwohl das gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, vor Anmeldung erst einen Schein aus der Familienplanungsberatung bekommen, auf deren offene Sprechzeiten teilweise mehrere Tage gewartet werden muss.

Auf der Homepage des Wiener KAV geht nicht klar hervor, in welchen Spitälern zu welchen Bedingungen Abbrüche durchgeführt werden – jede ungewollt Schwangere muss aufwändig recherchieren; Informationen werden hauptsächlich im obligatorischen Beratungsgespräch in der Familienplanungsstelle weitergegeben[6].

Wenige Ärzt_innen außerhalb der Spitäler führen außerdem Abtreibungen zu Sozialpreisen durch; die Infos dazu gibt es allerdings nirgendwo öffentlich - von den einschlägigen Beratungsstellen werden sie wegen knapper Kapazitäten nur mit Bedacht weitergegeben.

In Wien sowie auch in anderen Bundesländern ist es immerhin möglich, dass bei geringen finanziellen Einkünften die Kosten der gynäkologischen Behandlung einmalig (!) vom Sozialamt übernommen werden. Diese Kostenübernahme ist jedoch mit einigem bürokratischem Aufwand, Zeitverlust und dem Hörensagen nach immer wieder auch mit Erfahrungen der Schikane und Abwertung verbunden.

In den anderen Bundesländern ist die Versorgungslage sehr viel schlechter; viele Frauen müssen deshalb weite Strecken fahren oder in privaten Ordinationen enorme Summen zahlen. In Salzburg setztedie Landeshauptfrau Burgstaller 2005 geringe Kapazitäten für Schwangerschaftsabbrüche am LKH – die Ärzt_innen vor Ort verweigerten sich jedoch kollektiv, sodass bis heute der Wiener Gynäkologe Christian Fiala (Gynmed) am Wochenende nach Salzburg pendelt. Weitere öffentliche Spitäler, die Abbrüche im Rahmen der Fristenregelung durchführen, finden sich nur in Korneuburg und Linz. In Vorarlberg ist die Situation besonders gravierend – es gibt nur eine Ordination und die auch nur, weil ein deutscher Frauenarzt einen Zweitsitz in Bregenz eröffnete[7].

Die gesamte Situation ist also von Intransparenz, gewollter Kapazitätenverknappung, Geschlechter- und Klassenungerechtigkeit geprägt.

Bedrohung durch die schwarz-blaue Regierung und fundamentalistischen Aktivismus

Und die aktuelle Bundesregierung? Tut kaum überraschend nichts zur Verbesserung der ohnehin schon prekären Lage. Stattdessen stellt sie eine massive Bedrohung der ohnehin schon prekären Ist-Situation dar.

Christlich-fundamentalistisch motivierte Gegner_innen des Rechts auf reproduktive und sexuelle Selbstbestimmung organisierten sich bereits seitdem für die Legalisierung von Abtreibungen gekämpft wird. 1975 realisierte die der Bischofskonferenz nahestehende Aktion Leben ein Volksbegehren gegen die Einführung der Fristenregelung und erreichte damals 895.665 Stimmen. 2014 startete Aktion Leben die Bürgerinitiative »Fakten helfen!« mit den Forderungen, die statistische Erfassung und Meldung von Schwangerschaftsabbrüchen für Ärzt_innen gesetzlich vorzuschreiben und regelmäßig die Gründe für Abtreibungen zu erforschen. Da Studien dieser Art bereits vorliegen und eine Statistik durch Übernahme der medizinischen Leistung durch die Krankenkassen automatisch erreicht werden würde, kann angenommen werden, dass in erster Linie Hürden für Ärzt_innen und Abschreckung von ungewollt Schwangeren angezielt wurden.

Unter Schwarz-Blau II bekommen die Anti-Choice-Aktivist_innen so kräftigen Rückenwind wie nie zuvor seit Inkrafttreten der Fristenlösung. Da sie sich auch in den Regierungsreihen selbst befinden, ist nicht verwunderlich, dass bereits das Regierungsprogramm einige Hinweise auf geplante Verschärfungen enthält:

Im Kapitel »Justiz« steht, dass geplante Maßnahmen Reformen im Strafrecht und dort u.a. die stärkere Gewichtung von negativen Auswirkungen »von Straftaten auf das Leben« betreffen sollen. Im Kapitel »Frauen« steht u.a., dass »Unterstützungsleistungen für Schwangere in Konflikt- oder Notsituationen durch Geld-, Sach- und Beratungsleistungen« forciert werden sollen. So wünschenswert eine tatkräftige Unterstützung von gewollt Schwangeren in materiellen Notsituationen ist ( - als Symptombekämpfung, denn eigentlich braucht es eine radikale, umverteilende Sozialpolitik - ), so sehr steht doch zu befürchten, dass es hier hauptsächlich darum geht, Schwangere dazu zu motivieren, sich im Konfliktfall nicht für einen Abbruch sondern für das Austragen der Schwangerschaft zu entscheiden. Der Verweis auf die Forcierung von Beratungsangeboten deutet darauf hin, dass eine verpflichtende Beratung mit gesetzlich verankerter Bedenkzeit wie in Deutschland angestrebt wird und die Beratung im Sinne des sogenannten »Schutzes des Ungeborenen« ausgerichtet sein soll. In Frankreich gab es sowohl Zwangsberatung als auch Bedenkzeit – beides wurde jedoch 2001 bzw. 2015 abgeschafft und also als nicht sinnvoll erkannt[8].

Familienplanungsberatungsstellen, Frauengesundheitszentren und sonstige psychosoziale Beratungsangebote, in denen freiwillig Klärungsgespräche im Konfliktfall in Anspruch genommen werden können, sind in Österreich bereits vorhanden – ihnen wurden jedoch zynischerweise Förderungen gekürzt. Wenn Beratungen also forciert werden sollen, geht es nicht um freiwillige, ergebnisoffene Angebote.

Weiterhin findet sich im Kapitel »Fairness und Gerechtigkeit« unter dem Punkt »Soziales und Konsumentenschutz« das Vorhaben, eine parlamentarische Enquete zum Thema der eugenischen Indikation und zur Verhinderung von Spätabtreibungen durchzuführen.

Dass diese Regierung umsetzt, was im Programm steht, hat sie bereits bewiesen. So ist anzunehmen, dass auch die das Recht auf sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung betreffenden Punkte nicht aus Jux vermerkt sind.

Aus Sicht der politisch aktiven Abtreibungsgegner_innen ist nun die Frage, wie sie das Thema geschickt in den Diskurs bekommen – für die Fristenregelung gibt es in der österreichischen Bevölkerung eine stabile Mehrheit und Frauen- bzw. Selbstbestimmungsrechte sind derzeit ein international viel diskutiertes und beachtetes Thema. An dieser Stelle kommt die im vorigen Jahr gestartete »Bürgerinitiative« #fairändern ins Spiel. Für die sehr professionell aufgezogene Kampagne wurden drei freundlich aussehende Frauen als repräsentative Gesichter gewählt. Das passt zur Tendenz der sogenannten »Lebensschutzbewegung«, junge Menschen und Frauen in den Vordergrund zu stellen und nach Möglichkeit – u.a. durch die Instrumentalisierung von Menschen mit Behinderungen – auf die Tränendrüse zu drücken. Impliziert wird, dass es nicht um patriarchale Einschränkungen im Recht auf Selbstbestimmung geht, sondern dass nächstenliebende Frauen sich für faire Bedingungen für Frauen bzw. werdende Mütter und ihre (behinderten) Kinder einsetzen wollen. Neben den Inhalten passt also auch das Framing hervorragend zum aktuellen Regierungsprogramm (siehe »Fairness und Gerechtigkeit«).

Die Vorsitzende ist Carina Eder, die als Sprecherin der »Jugend für das Leben« auch in Salzburg schon »Widerstand« gegen die Gynmed-Ambulanz anführte. (Nebenbei: auch in diesem Framing zeigt sich, wie Ärzt_innen, die den Eingriff als Gesundheitsdiensleistung anbieten, als Gewalttäter_innen dargestellt werden.) Die »Jugend für das Leben« organisiert regelmäßig die »Märsche für das Leben«, verbreitet auf ihrer Homepage u.a. Falschinformationen über psychische Folgen von Abtreibungen[9] und ist eng mit »Human Life International«, die Frauen vor Kliniken terrorisieren, vernetzt. Die 1. stellvertretende Vorsitzende von #fairändern, Petra Plonner, ist ebenfalls in diversen christlich-fundamentalistischen Organisationen aktiv und sogar Gründerin der evangelikalen LIFE Church in Leoben. Die 2. stellvertretende Vorsitze, Marie Louise Schütz, war Mitarbeiterin von Othmar Karas, der für die Volkspartei als Abgeordneter im Europaparlament sitzt und Mitglied verschiedener katholischer Männerbünde ist.

Auf der Homepage von #fairändern wird schnell deutlich: Einen seriösen psychosozialen, medizinischen oder wissenschaftlichen Background hat keine_r der öffentlichen Initiator_innen und Unterstützter_innen; ihre »Kompetenz« liegt ausschließlich in religiösen Einstellungen, die in der staatlichen Gesetzgebung keine Rolle spielen sollten. Unterstützt wird die Initiative dabei von machtvollen Kreisen: Abgeordneten der ÖVP und FPÖ sowie Vertretern der katholischen Kirche. Wie eine Recherche von fida zeigt, ist auch der Kartellverband (CV) als Unterstützer für die Kampagne nicht zu unterschätzen[10]. Aus den Regierungsparteien unterschrieben haben u.a. der Regierungskoordinator Norbert Hofer und der Familiensprecher des ÖVP-Klubs, Norbert Sieber. Letzterer hielt auch eine Rede beim »Marsch für das Leben« im November 2018 in Wien, wo er von der ebenfalls unterstützenden ÖVP-»Menschenrechts«sprecherin Gudrun Kugler begrüßt wurde. In seiner Rede freute er sich darüber, dass sich in der Politik etwas verändere und bereits »ein Paket« zum Thema verhandelt werde.

Rechte und Abtreibungsgegner_innen verbuchten den Marsch für das Leben 2018 als großen Sieg und bewerten die Situation als so gut zur politischen Umgestaltung wie nie seit Einführung der Straffreiheit; der Marsch hatte nach eigenen Angaben 1500, d.h. fast viermal so viele Teilnehmer_innen wie im Jahr zuvor. Das Unterschriften-Sammeln für #fairändern wurde bis Februar 2019 verlängert; über 55.000 konnten insgesamt erreicht werden. Eine Menge also, allerdings immer noch nur ein Bruchteil der Unterstützungsstimmen, die das Frauenvolksbegehren (FVB) erzielte (481.959), das u.a. die Kostenübernahme von Schwangerschaftsabbrüchen und Durchführung der Eingriffe in allen öffentlichen Krankenanstalten forderte. Wurde das FVB jedoch von der Regierung abgewürgt, hat #fairändern ganz anderen Rückhalt.

Die Forderungen von #fairändern sind die Erhebung einer Statistik und Motivforschung zu Schwangerschaftsabbrüchen in Österreich, die Hinweispflicht auf Alternativen, eine verpflichtende Bedenkzeit und die Abschaffung der »eugenischen Indikation[11]«.

Eine Statistik wäre bei Kostenübernahme durch die Krankenkassen automatisch erreicht, realistische Zahlenschätzungen liegen außerdem bereits vor. Studien sowie Expert_innenwissen aus der Praxis zu den Ursachen ungewollter Schwangerschaften und den Motiven für die Entscheidung zur Abtreibung gibt es ebenfalls zu genüge. Eine Zwangsberatung zu Alternativen würde implizieren, dass Schwangerschaftsabbruch per se die (moralisch) schlechtere Option ist und ist abzulehnen. 98% der Frauen suchen sowieso erst dann einen Arzt auf, wenn sie sich bereits entschieden haben[12]. Eine gesetzliche »Bedenkzeit« ist dementsprechend als restriktive, patriarchale Bevormundung zu bewerten, die im schlimmsten Fall sogar dazu führen kann, die Frist zu verpassen. Viele Schwangere leiden außerdem an starken körperlichen Beschwerden wie Übelkeit und Kreislaufproblemen, die bei gesetzlicher »Bedenkfrist« sinnlos zwangsverlängert würden.

Das Thema der embryopathischen Indikation ist ein höchst komplexes, dessen problematische Aspekte unbedingt aus feministischer und anti-ableistischer[13] Perspektive mit Fokus auf gesellschaftliche und medizinische Entwicklungen im Neoliberalismus diskutiert werden müssen – ohne jedoch schwangeren Individuen bzw. Familien in Krisensituationen, denen zuvor Pränataldiagnostik nahegelegt wurde, die Verantwortung oder sogar Schuld für gesamtgesellschaftliche Selektionsentwicklungen aufzuladen. Die Instrumentalisierung von Menschen mit Behinderungen durch Rechte und Abtreibungs-Gegner_innen ist scharf zurückzuweisen – erst recht so lang sich der vermeintliche »Lebensschutz« hauptsächlich auf Embryonen und Föten in Uteri und nicht auf würdige Existenzbedingungen für bereits lebende Frauen, Familien, Menschen mit Behinderungen etc. bezieht. Dem Thema sollte sich über Diskussion der Pränataldiagnostik, sensible und freiwillige Beratungsangebote, Unterstützung von Familien mit beeinträchtigten Kindern sowie gesamtgesellschaftliche Inklusion und nicht über das Strafrecht genähert werden.

Wie bereits ausgeführt, ist zur Abschaffung der »eugenischen Indikation« die Abhaltung einer Enquete auch im Regierungsprogramm vorgesehen – das hier tatsächlich angesetzt wird, ist also mehr als realistisch. Einfaches Spiel ohne Gegenwind werden ÖVP und FPÖ dabei jedoch nicht haben; dass der Petitionsausschuss die Bürgerinitiative #fairändern am 13.2.2019 vertagt hat und die Anträge der Opposition auf Stellungnahmen von Amnesty International und der Österreichischen Gesellschaft für Familienplanung angenommen wurden, ist ein sehr gutes Zeichen.

Nichtsdestotrotz machen einige hochkarätige Abgeordnete und auch die außerparlamentarische Rechte (wie die sog. »Identitären«) derzeit gegen das reproduktive Selbstbestimmungsrecht mobil, sodass Verschärfungen über die Schiene des »Schutzes von Kindern mit Behinderungen« und des »Schutzes von Frauen vor sich selbst« jedenfalls denkbar sind.

Was können wir tun?

Klar ist: wir brauchen auch in Österreich dringend einen breiten Kampf für das Recht auf reproduktive Selbstbestimmung und eine emanzipatorische Debatte über die aktuelle Lage!

Dabei haben wir als feministische Bewegung zwei Aufgaben: Erstens müssen wir die politischen Entwicklungen im Blick haben, Verschlechterungen möglichst abwehren und notfalls direkt für Aufmerksamkeit und Widerstand sorgen.

Zweitens dürfen wir nicht vergessen, dass der Kampf nicht die Wahrung, sondern die Überwindung des Status Quo als Ziel hat, der ein einziger, suboptimaler Kompromiss ist.

Dabei hilft es, im eigenen sozialen Umfeld persönlich und politisch über das Thema zu sprechen, vor manipulativen Homepages im Internet zu warnen und sich über Beratungsstellen zu informieren, bei Hashtag-Aktionen mitzumachen, zu Demos zu gehen, Aktionen zu organisieren, sich bei feministischen Organisationen nach Proteststrukturen zu erkundigen, wissenschaftlich zum Thema zu arbeiten u.v.m. Es muss jedenfalls darum gehen, das Tabu zu brechen und die prekäre Versorgungslage zu skandalisieren! Unter Schwarz-Blau werden Verbesserungen kaum durchzusetzen sein – hier heißt es, Rückschritte zu bekämpfen. Gleichzeitig müssen wir aber jetzt schon Bündnisse schmieden und darüber aufklären und diskutieren, was zur Erreichung tatsächlicher Selbstbestimmung fehlt!

Denn die (Haupt-)Forderungen bleiben:

-        Schwangerschaftsabbruch ist keine Straftat, sondern eine Gesundheitsleistung – darum RAUS AUS DEM STRAFGESETZBUCH!

-        Verbesserung der Versorgungslage; Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen in jeder öffentlichen Krankenanstalt und Aufhebung der Gewissensklausel! Schluss mit der ideologisch motivierten Kapazitätenverknappung!

-        Kostenübernahme durch alle Krankenkassen!

Zum Weiterlesen:

-        Seriöse Informationen für den österreichischen Kontext gibt es auf http://abtreibung.at

-        Ulrike Busch, Daphne Hahn (Hrsg.): Abtreibung. Diskurse und Tendenzen

-        Sarah Diehl (Hrsg.): Deproduktion

-        Elfie Mayer, Elsbeth Meyer & Marina Knopf: Traurig und befreit zugleich: psychische Folgen des Schwangerschaftsabbruchs.

-        Kirsten Achtelik: Selbstbestimmte Norm: Feminismus, Pränataldiagnostik, Abtreibung

-        Eike Sanders, Kirsten Achtelik & Ulli Jentsch: Kulturkampf und Gewissen. Medizinethische Strategien der >>Lebensschutz<<-Bewegung


[1] Zu den Auswirkungen und Hintergründen der Verweigerung aus Gewissensgründen ist der Film „Abandoned (Im Stich gelassen)“ sehr zu empfehlen (https://abandoned.film).

[2]Vgl. Tazi-Preve, I.M. & Kytir, J. (2001). Schwangerschaftsabbruch – gesellschaftspolitische Aspekte und empirische Befunde. SWS-Rundschau, 41(4), 435-458.

[3] Siehe http://de.muvs.org/topic/kanada-zeigt-es-vor-weniger-abbrueche-geringere-muettersterblichkeit/

[4] Zu psychischen Risikofaktoren s. z.B. Elfie Mayer, Elsbeth Meyer & Marina Knopf (1995). Traurig und befreit zugleich: psychische Folgen des Schwangerschaftsabbruchs. Reinbek: Rowohlt oder Rocca, C. et al. (2015). Decision Rightness and Emotional Responses to Abortion in the United States: A Longitudinal Study. In: PLOS ONE. DOI: 10.1371.

[5] Vgl. http://abtreibung.at/fur-fachkrafte/hintergrundinformationen/abbruch-in-osterreich/

[6]vgl. http://www.wienkav.at/kav/wil/ZeigeText.asp?ID=50610

[7] siehe http://abtreibung.at/fur-fachkrafte/hintergrundinformationen/abbruch-in-osterreich/ und https://vorarlberg.orf.at/news/stories/2693300/

[8] Vgl. https://www.svss-uspda.ch/frankreich/

[9] Es ist wissenschaftlich nicht belegt oder anerkannt, dass es ein sog. „Post Abortion Syndrom“ gäbe, wie von der Jugend für das Leben propagiert wird: https://jugendfuerdasleben.at/fakten-infos/das-leid-nach-abtreibung/symptome/. Siehe z.B. https://de.wikipedia.org/wiki/Post-Abortion-Syndrom und u.a. folgende Studie: Rocca, C. et al. (2015). Decision Rightness and Emotional Responses to Abortion in the United States: A Longitudinal Study. In: PLOS ONE. DOI: 10.1371.

[10] fida-blog.info – Feministische Informations- und Dokumentations-Arbeit

[11] Dieser Begriff kommt so nicht im Gesetzestext vor und ist daher manipulativ gewählt.

[12] Zu diesem Punkt und der Bürgerinitiative „Fairändern“ im Allgemeinen s. auch diese Stellungnahme von DDr. Ch. Fiala und Mag.a P. Schweiger: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/SBI/SBI_00075/imfname_736987.pdf

[13] Ableismus = Diskriminierung von Personen, die körperliche oder geistige Behinderungen haben bzw. denen Behinderungen oder Beeinträchtigungen zugeschrieben werden.

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Gelesen 8341 mal Letzte Änderung am Donnerstag, 21 März 2019 10:52
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