Zückt die Kugelschreiber! Volksstimme Redaktion Orig. Foto: Emil . CC BY-SA 2.0 / Flickr
04 August

Zückt die Kugelschreiber!

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Unterstützungserklärungen – fad aber wichtig: Wie ein prinzipiell sinnvoller Passus der Wahlordnung zum Hemmschuh für die Demokratie wird.
Von Klemens Herzog, zitiert aus der Volksstimme No. 7-8 August 2017

Österreich wählt am 15. Oktober einen neuen Nationalrat und damit auch eine neue Regierung. Welche Parteien bundesweit am Stimmzettel stehen werden, ist noch nicht sicher. Zu Rot, Schwarz/Türkis, Blau, Grün und Pink gesellen sich aller Voraussicht nach KPÖ PLUS und die Liste Peter Pilz.

Fix ist jedenfalls, dass alle Parteien, die bundesweit am Stimmzettel stehen wollen, eine Art Qualifikationsrunde durchlaufen müssen, denn im zweiten Abschnitt des dritten Hauptstücks der Nationalratswahlordnung versteckt sich Bedenkliches. Paragraph 42 regelt die notwendige Unterstützung für Parteien um bundesweit bei einer Nationalratswahl antreten zu können. Das Gesetz sieht zwei Möglichkeiten vor: Der mühsame Weg über 2.600 Unterstützungserklärungen von wahlberechtigten ÖsterreicherInnen – anteilsmäßig auf alle Bundesländer verteilt. Oder die gemütliche Abkürzung über drei Unterschriften von amtierenden Nationalratsabgeordneten. Man kann sich das so vorstellen, als könnten die etablierten Parteien zu »Spielbeginn« einfach zehn Felder vorrücken. Denn das Aufbringen der 2.600 Unterstützungserklärungen ist ein personeller und organisatorischer Kraftakt. Vor allem für Parteien, die nicht auf bezahlte MitarbeiterInnen und eine Heerschar von FunktionärInnen zurückgreifen können.

Was ist eine Unterstützungserklärung?

2.600 Unterstützungserklärungen. Das hört sich zunächst nach wenig an. Doch eine Unterstützungserklärung ist nicht bloß nur eine Unterschrift. Sie kann auch nicht von zu Hause aus über Computer und Internet übermittelt werden. Sie muss persönlich vor dem zuständigen Gemeindeamt geleistet und anschließend der jeweiligen Partei übergeben werden.

Bei dieser Wahl kommt erschwerend hinzu, dass die kurze Frist zum Sammeln genau in die heißen Urlaubs- und Sommermonate fällt. Von 25. Juli bis 18. August, also 19 Werktage, haben die Parteien Zeit, die 2.600 Unterschriften aufzubringen. Die potenziellen UnterstützerInnen sind im Juli und August nicht gerade in Massen vor den Gemeindeämtern anzutreffen. Eher sind sie im Freibad, am Badesee, in Lignano – oder wie sonst auch: auf der Arbeit. Für die im Nationalrat vertretenen Parteien ist das kein Problem. Sie können auf drei Unterschriften ihrer Abgeordneten zählen und ungestört Wahlkampf betreiben.

2013 sparte sich so das Team Stronach die mühevolle Arbeit vor den Gemeindeämtern. 2017 wird die Liste Peter Pilz auf dem Fundament von drei Nationalrats-Unterschriften stehen.

Doch nicht nur die Parlamentsparteien greifen auf diese Möglichkeit zurück. Auch Partei-Neugründungen aus dem Parlament heraus profitieren davon. 2013 sparte sich so das Team Stronach die mühevolle Arbeit vor den Gemeindeämtern. 2017 wird die Liste Peter Pilz auf dem Fundament von drei Nationalrats-Unterschriften stehen. Pilz dürfte froh über diese Möglichkeit sein. Ob er ohne gewachsene Parteistrukturen in kürzester Zeit die notwendigen Unterstützungserklärungen aufbringen könnte, ist fraglich.

Sind Unterstützungserklärungen sinnvoll?

In der Theorie haben die notwendigen Unterstützungserklärungen einen nachvollziehbaren Sinn. Will man etwa mit der »Partei zur Förderung des Kleingartenvereins Unterobreichsdorf« oder mit der »Partei zur Senkung der Biersteuer« zur Nationalratswahl antreten, muss zuerst nachgewiesen werden, dass die Partei und ihre Themen genügend Menschen ansprechen.

Der Gedanke: Wenn 2.600 Wahlberechtigte eine Partei unterstützen, so ist das der Fall. Der Gesetzgeber hat sich auch gedacht: Parteien, die ohnehin schon im Nationalrat sind, können sich das Sammeln von Unterschriften sparen. Sie wurden durch die letzte Wahl legitimiert. So weit, so gut. Die konkrete Gesetzeslage in Verbindung mit dem konkreten Wahlverhalten der ÖsterreicherInnen bringt jedoch einen Sonderfall hervor: die KPÖ.

Nicht im Nationalrat und dennoch legitimiert: der Sonderfall KPÖ.

Es gibt eine Partei, die Zeit ihres Bestehens von WählerInnen legitimiert wurde und dennoch jede Wahl aufs Neue um Unterstützungserklärungen werben muss: die Kommunistische Partei Österreich (KPÖ). Wie jede andere Partei, die nicht im Nationalrat vertreten ist, braucht auch die KPÖ bzw. KPÖ PLUS 2.600 Unterstützungserklärungen. Gräbt man in den Archiven der vergangenen Wahlergebnisse, so lässt sich feststellen, dass die KPÖ jedes Mal aufs Neue von den WählerInnen bestätigt wurde. Zumindest in einem Ausmaß, das weit über die erforderliche Unterstützung von 2600 Wahlberechtigten hinausgeht.


Die KPÖ wird seit jeher durch Tausende WählerInnen legitimiert.

Seit den ersten Nationalratswahlen im Jahr 1920 erreichte die Partei jedes Mal deutlich über 2.600 Stimmen. Die historische Kontinuität wird nur durch das Verbot der KPÖ während des austrofaschistischen Ständestaates und der darauffolgenden Schreckensherrschaft der Nationalsozialisten unterbrochen. Am meisten Stimmen konnte die Partei bei der Nationalratswahl 1953 für sich gewinnen (228.159 Stimmen). Den Tiefpunkt stellte die Nationalratswahl 1994 mit 11.919 Stimmen dar. Bei der letzten Nationalratswahl im Jahr 2013 gaben 48.175 Menschen ihre Stimme der KPÖ. Ungefähr einer und eine von hundert Wählern und Wählerinnen. Also fast 20 Mal so viel, wie sich das der Gesetzgeber als Legitimation für ein bundesweites Antreten vorstellt.

Wenngleich die KPÖ heute oft als »1-Prozent-Partei« verunglimpft wird, hat sie eine unbestrittene gesellschaftliche Legitimation und Verankerung, um bundesweit bei Wahlen antreten zu dürfen.

Wenngleich die KPÖ heute oft als »1-Prozent-Partei« verunglimpft wird, hat sie eine unbestrittene gesellschaftliche Legitimation und Verankerung, um bundesweit bei Wahlen antreten zu dürfen. Um dies festzustellen, braucht es keine 2.600 Unterstützungserklärungen, sondern nur einen Blick auf das reale Wahlverhalten der ÖsterreicherInnen. Das Sammeln der Unterstützungserklärungen ist für die KommunistInnen und ihre oft unabhängigen UnterstützerInnen zu einer mühsamen Pro-Forma-Aufgabe geworden, die es zwar ermöglicht, mit WählerInnen ins Gespräch zu kommen; in erster Linie bindet das Sammeln jedoch Ressourcen, die andernorts wesentlich effektiver eingesetzt werden könnten.

Sollbruchstellen für »Klein«parteien

Nicht im Nationalrat vertretene Parteien haben mit demokratiepolitisch bedenklichen Rahmenbedingungen zu kämpfen: Die undemokratische 4-Prozent-Hürde für den Nationalrat lässt bei jeder Wahl zehntausende Stimmen ungehört zurück, der politische Wille der WählerInnen wird ungenügend im Nationalrat abgebildet. Das Parteienförderungsgesetz schanzt den etablierten Parteien jährlich Millionen an Steuergeldern zu. Die Medienlandschaft gibt den politischen Diskurs nur wahrnehmbar wieder, wenn er in rot, schwarz, blau, grün oder pink gekleidet ist.

Die konkrete Gesetzeslage bezüglich der Unterstützungserklärungen verschärft diese schwierigen Rahmenbedingungen für die »Kleinen« weiter. Es ist ein System, das auf größtmöglichen Machterhalt der Parlamentsparteien ausgelegt ist. Sobald eine Partei einmal Teil des Systems ist und von den genannten Abschottungsmechanismen selbst profitiert, wird kaum mehr ein Wort darüber verloren. Von den Grünen hört man diesbezüglich seit Jahren nichts. Ein Umstand, der sich jedoch schnell ändern kann, wie etwa NEOS-Chef Matthias Strolz vorführt: Wohl nicht ganz ohne eigennützige Hintergedanken forderte er im Mai eine Senkung der Sperrklausel bei Nationalratswahlen von 4 Prozent auf 3 Prozent.

Aus demokratiepolitischen Überlegungen gehören die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Unterstützungserklärungen längst angepasst. Zu überlegen wäre etwa eine Ausweitung des Zeitraumes, in dem Unterstützungserklärungen gesammelt werden können. 19 Werktage sind jedenfalls zu wenig. Der notwendige organisatorische, finanzielle und personelle Aufwand ist für die meisten nicht im Parlament vertretenen Parteien kaum zu bewältigen. Zu überlegen wäre weiters eine Digitalisierung der Unterstützungserklärungen: mittels Bürgerkarte oder Handysignatur, bequem von zu Hause aus ohne Gang aufs Amt.

Zückt die Kugelschreiber, ihr Demokraten.

Abgeordneten, denen die Demokratie am Herzen liegt, steht es natürlich schon bei dieser Wahl offen, tätig zu werden. Eine Unterstützung von drei amtierenden Nationalratsabgeordneten z. B. für KPÖ PLUS hebt die strukturelle Chancenungleichheit zwar nicht auf. Sie würde aber dazu führen, dass von WählerInnen legitimierte Parteien mehr Zeit und Ressourcen hätten, um die Menschen entsprechend zu informieren. Dort wo es wirklich zählt. Bei Hausbesuchen, an belebten Plätzen, in Einkaufsstraßen, vor Freibädern etc.

Im weiteren Sinne können sich alle Nationalratsabgeordneten angesprochen fühlen, die ein Interesse an lebendiger parlamentarischer Demokratie haben. Wer dieser Überzeugung ist, braucht sich nicht hinter hohlen Phrasen, leeren Floskeln und undemokratischen Hürden verstecken. Abgeordnete der NEOS könnten ihre Predigten über Wettbewerbsverzerrungen und Bürokratieabbau mit drei Unterschriften in die Tat umsetzen. Lassen wir doch am 15. Oktober einen möglichst unregulierten »Wettbewerb der Ideen« stattfinden. Linke innerhalb der SPÖ und der Grünen könnten einer Alternative gegen Sozialabbau und Neoliberalismus mit drei Unterschriften die nötige Starthilfe geben. Es hätte doch was, wenn sie auch im Parlament Unterstützung von der linken Flanke bekommen.

In diesem Sinne: Zückt eure Kugelschreiber!


Anm. d. Red.: Sie wollen eine Unterstützungserklärung für KPÖ PLUS abgeben? Hier finden Sie eine genaue Anleitung für alle nötigen Schritte.

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