ASYL IN NOT: Unrecht hat Namen und Adresse

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Asyl in Not machte Anfang dieses Jahres einen Bescheid öf­fentlich, mit dem ein Referent des Bundesamts für Frem­denwesen und Aysl (BFA) einen Asylwerber grundlos ins Ab­schiebelager in Fieberbrunn versetzen wollte. Da dieser Be­scheid vor Falschangaben nur so strotzte, erhoben wir dagegen eine Vorstellung (eine Art Beschwerde), worauf der in unseren Augen rechtswidrige Bescheid, die so genannte »Wohnsitzauf­lage«, außer Kraft gesetzt wurde. Als Grund für die Rechtswid­rigkeit des Bescheids kamen unserer Meinung nach zwei Fakto­ren in Frage: entweder Schlamperei oder volle Absicht.

Demgemäß äußerten wir in einer Presseaussendung fol­gende Kritik: »Der Referent trägt den Titel eines Magisters (FH). Man sollte also annehmen, dass er des Lesens und Schreibens mächtig ist. Somit wird es also ein Versehen gewesen sein, dass er einen Mandatsbescheid verfasst hat, der – voller Unwahrheiten – unseren Klienten in Angst und Schrecken versetzt hat. Ein Schelm wer denkt, Hr. XXX sei ein bösartiger Rassist, der einem afrikani­schen Asylwerber kurz vor Weihnachten zeigen wollte, was alles geht.« Aufgrund dieser Kritik klagte uns der Referent wegen übler Nachrede und forderte 20.000 Euro Entschädigung. Am 16. Juli wurde Asyl in Not zu einer Zahlung von 1.500 Euro und Begleichung der Prozesskosten verurteilt, wogegen wir – nicht zuletzt aus generalpräventiven Gründen – Berufung eingelegt haben. Wenn wir einmal hinnehmen, dass BFA-Beamte uns mit Klagen eindecken, um uns den Mund zu verbieten und uns finanziell zu schaden, dann werden immer neue Angriffe auf die Meinungs- und Medienfreiheit folgen.

Ein wichtiger Leitspruch von »Asyl in Not« lautet: »Unrecht hat Namen und Adresse.« Wir beschränken uns nicht auf die kompetente und professionelle Rechtsvertretung von Geflüch­teten in Österreich, sondern wir zeigen auch die Missstände in diesem Staat auf. Wir machen sichtbar, wer für diese verant­wortlich ist, und nennen die Namen derer, die Menschen­rechtsverletzungen begehen. Dies muss durch die Rede- und Meinungsfreiheit gedeckt sein, denn das Interesse der Öffent­lichkeit an den Zuständen in der österreichischen Beamten­schaft ist größer als das Interesse einzelner, ihre Tätigkeit zu verheimlichen. Auch die Frage, ob ein Referent in voller Absicht oder schlampig gearbeitet hat, ist und bleibt legitim.

Dazu passt die jüngste Nachricht eines renommierten Grazer Fremdenrechtsanwalts in Graz, seine Kanzlei schließen zu wol­len, »weil zu viele Gespräche mit Blicken voller Verzweiflung geendet haben«. Dies entspricht auch unseren Erfahrungen seit dem Antritt der schwarzblauen Regierung. Nicht die Gesetze sind schlimmer geworden, denn diese sind schon mit Rot-Schwarz am unteren Ende des Erträglichen angelangt, sondern die Beamtinnen und Beamten agieren immer selbst­bewusster – zu Ungunsten der AsylwerberInnen.

Kübra Atasoy ist Geschäftsführerin von Asyl in Not

www.asyl-in-not.org

Spenden: IBAN: AT29 3200 0000 0594 3139

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Gelesen 5927 mal Letzte Änderung am Donnerstag, 29 August 2019 16:55
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