AUSSCHLIESSUNGEN: Effizienz und Anreiz statt »Durchschummelei«

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Was die Arbeitsmarktpolitik betrifft, sind ÖVP und FPÖ ohne gröbere Probleme zusammen. Das verwundert aus linker Perspektive nicht, interessant ist jedoch das »Wie?«. Für die Volksstimme analysiert der Soziologe ROLAND ATZMÜLLER von der Johannes Kepler Univer­sität Linz, wie die Umgestaltung der Arbeitsmarktpoli­tik unter Türkis-Blau funktioniert.

… was zusammengehört

»Die Wirtschaft kann die immer zahlreiche­ren offenen Stellen nicht aus dem im Inland vorhandenen Arbeitskräftepotenzial beset­zen«, so die Diagnose im türkis-blauen Regierungsprogramm zur jüngsten Ent­wicklung am österreichischen Arbeits­markt. Diese ist seit 2017 von einem Auf­schwung geprägt, der gegenwärtig zu einer Reduktion der Arbeitslosigkeit führt. Die Regierung betont aber, dass sich der Auf­schwung bislang nicht im gleichen Maß auf die Arbeitslosenquote ausgewirkt hat, er also noch nicht vollständig bei der Bevölke­rung angekommen sei. Für Tükis-Blau ist klar, dass dies nicht daran liegt, dass das Kapital die Flexibilitäten der österrei­chischen Arbeitsverhältnisse ausnutzt (zum Beispiel durch Ausdehnung der Mehrarbeit und Überstunden), oder die fortgesetzte Sparpolitik auf Kosten der Beschäftigung geht. Vielmehr sieht sie die Ursache darin, dass »noch immer Arbeitskräfte aus Ost­mitteleuropa in den Arbeitsmarkt drän­gen«. Der eingangs zitierte Satz hat es also in sich. Macht er doch deutlich, dass auch in der Arbeitsmarktpolitik die so genannte Wirtschaftspartei ÖVP und die selbst ernannte »soziale Heimatpartei« FPÖ ohne gröbere Probleme zusammenkommen. Das sollte aus linker Perspektive zwar nicht weiter verwundern – das tut es nur bei libe­ralen KommentatorInnen in den bürgerli­chen Medien – interessant ist aber das »Wie?«.

Sicherstellung passförmiger Arbeitskräfte für das Kapital

Einerseits übernimmt das Regierungspro­gramm die FPÖ-Position, wonach an der gestiegenen Arbeitslosigkeit die Öffnung der Arbeitsmärkte in der EU und die in das Sozialsystem drängenden Geflüchteten schuld seien. Andererseits liegt der Teufel im Detail der Feststellung, dass die Wirt­schaft die offenen Stellen nicht mit Arbeits­suchenden aus dem Inland besetzen kann.

Damit macht die Regierung die bisherige Regulierung der Arbeitsmärkte und Beschäftigungsverhältnisse zum Ziel ihrer Politik – bei der Durchsetzung des 12-Stun­den-Tages hat sie ja bereits gezeigt, woher der Wind weht. Sie nimmt daher die Sozial­versicherung und insbesondere die Arbeits­losenversicherung und damit auch das AMS ins Visier. Die Kosten für diese Systeme (Arbeitslosenversicherung, Kranken- und Pensionsversicherung), die den Arbeits­kräften immer noch einen gewissen Schutz vor der kapitalistischen Konkurrenz bieten, müssen aus Sicht der Regierung runter – einerseits. Andererseits sollen sie so umge­baut werden, dass die Verfügbarkeit von passförmigen Arbeitskräften für das Kapital sichergestellt wird.

Denn dass die Wirtschaft die offenen Stel­len angeblich gegenwärtig nicht mit Arbeitskräften aus dem Inland besetzen kann, liegt nach Ansicht von ÖVP und FPÖ auch an den ineffizienten Management­strukturen des AMS. Das österreichische System der Sozialleistungen aus der Arbeitslosenversicherung würde außerdem Missbrauch ermöglichen und zu wenige Anreize setzen, dass Arbeitslose Beschäfti­gungsangebote auch annehmen, wie das im Jargon moderner Arbeitsmarktpolitik heißt.

Arbeitslosenversicherung und Klassenkampf

Die neue Regierung hat also genau erkannt, dass die Arbeitsmarktpolitik ein zentrales Feld des Klassenkampfes ist. Vereinfacht gesprochen wird durch die Sozialversiche­rung ein Teil des Lohnes vergesellschaftet, was übrigens nicht vom Staat, sondern der frühen ArbeiterInnenbewegung erfunden wurde und heute als Lohnnebenkosten ideologisch vernebelt wird. Durch die Insti­tutionalisierung von Solidarität setzte sich der Kollektivarbeiter gegen den individua­lisierten Produktionsfaktor Arbeit, wie er in der liberalen Ökonomie vorgesehen ist, durch. Dieser rang dem Kapital und dem Staat die finanzielle Absicherung bestimm­ter Formen der zumindest zeitweiligen Nichtteilnahme an Lohnarbeit ab.

Karl Marx zeigte im Kapital, dass die ArbeiterInnenklasse mit dem Lohn jene Güter finanzieren muss, die für ihr Überle­ben notwendig sind. Dieses Überleben gilt es aber auch bei Arbeitslosigkeit, Krank­heit, Alter usw. zu sichern. Das gelingt durch die Vergesellschaftung eines Teils des Lohnes, was zugleich aus Arbeitslosen, Kranken und Alten (institutionell) Lohnab­hängige machte. Der Kampf um höhere Löhne wurde daher zu einem Kampf um die Höhe der Mittel für Sozialleistungen, sodass hier eine Vereinigung verschiedener Interessen möglich wurde. So werden bis heute Arbeitslosengeld- und Notstandshil­febezieherInnen in Österreich Versiche­rungszeiten für die Pension angerechnet.

Zentrales Kampffeld: Arbeitsmärkte

Doch dieser Erfolg der ArbeiterInnenklasse war immer auch widersprüchlich, da er aus Perspektive des Kapitals eine Rationalisie­rung der Arbeitsmärkte und der Vermitt­lung von Arbeitskräften erforderte. Staat und Kapital konnten nicht akzeptieren, dass die Gewerkschaften und ArbeiterIn­nenbewegung die Vermittlung von Arbeits­kräften und den Zugang zu Berufen oder Branchen kontrollierten, sodass es zur Ein­führung staatlicher Arbeitsvermittlungen kam. Damit wurde die Frage der Passför­migkeit der ArbeiterInnen und wie diese hergestellt oder aufrecht erhalten werden kann, zum Gegenstand des Klassenkampfes.

Es geht dabei etwa darum, die Arbeitsdis­ziplin durch Sanktionen für »Arbeitsunwil­lige« zu erhalten; darum, mögliche Beschäftigte ausreichend zu qualifizieren; aber auch darum, Arbeitskräfte aufgrund gewisser als natürlich angenommener Eigenschaften in bestimmte Tätigkeiten (zum Beispiel so genannte »Frauenberufe«) zu kanalisieren. Außerdem geht es darum, Personen, die als dauerhaft nicht integrier­bar in den Arbeitsmarkt gelten, aus diesem und dem Sozialsystem zu verdrängen. Diese Tendenzen lassen sich daher mit sexisti­schen und rassistischen Vorstellungen leicht verbinden. Die Vermittlung passför­miger Arbeitskräfte wird daher nicht allein über die Höhe die Arbeitslosengeldansprü­che gesteuert, sondern auch über die Fähig­keiten und Einstellungen der Arbeitskräfte wie jüngst durch »Aktivierung« und »Workfare« in den Vordergrund trat.

Die letztgenannten Aufgaben werden aus Perspektive der Regierung vom AMS aber nicht ausreichend erfüllt – und zwar, weil dem die Reste der von der ArbeiterInnen­klasse durchgesetzten Einschränkung des Kapitals entgegenstehen. Drei Dimensionen der geplanten Veränderungen lassen sich daher gegenwärtig unterscheiden. Diese betreffen erstens die Organisationsstruktur des AMS, zweitens die Erhöhung des Drucks auf die Arbeitslosen und drittens die insti­tutionelle Verfestigung einer Segmentie­rung der Arbeitslosen, die Teile letzterer aktiv vom Eintritt in eine Lohnarbeit in Österreich ausschließen will.

Erstens: Umbau der AMS-Struktur

Die türkis-blaue Regierung will unter dem Vorwand mangelnder Effizienz und inadä­quater Managementstrukturen das AMS umkrempeln. Wie ist noch nicht klar, es scheint aber naheliegend, dass der Einfluss der Sozialpartner, also vor allem der Gewerkschaften zurückgedrängt werden soll. VertreterInnen von Gewerkschaften und Arbeiterkammer verfügen gegenwärtig über ein Drittel Stimmanteile im Verwal­tungsrat des AMS. Die Pläne werden einer­seits in der Manier neoliberaler Bürokratie­kritik formuliert. Die Aktivitäten des AMS werden als wenig effizient und schwerfällig dargestellt. Dies verbindet sich einerseits mit Angriffen auf den angeblich zu ver­ständnisvollen Umgang mit Langzeitar­beitslosen, die aus öffentlichen Mittel durchgetragen würden. Andererseits wer­den Geflüchtete und andere Zuwanderer – insbesondere muslimischer Religion – und der Umgang mit diesen Gruppen als Pro­blem inadäquater Abläufe im AMS darge­stellt.

Zweitens: Steigender Druck auf Arbeitslose

Zweitens plant die Regierung, den Druck auf Arbeitslose zu erhöhen. Dazu gehört erstens eine forcierte Anwendung der gesetzlich möglichen Sanktionen, zu der die Dienststellen des AMS bereits angewie­sen wurden. Insbesondere soll der §10 des ALVG, der einen Verlust des Arbeitslosen­geldes von mindestens sechs Wochen vor­sieht und die Verweigerung oder Vereite­lung einer Arbeitsaufnahme sanktioniert, möglichst rigoros angewendet werden. Es ist zu erwarten, dass die Regierung spätes­tens im nächsten Jahr, wenn die diesjähri­gen Zahlen mit den Jahren davor vergli­chen werden können, den Anstieg der Sper­ren für ihre Agenda breittreten wird. Man kann sich die Argumente leicht vorstellen. Endlich werde im AMS mit dem nachsichti­gen Umgang mit Arbeitslosen aufgeräumt. Oder: Die Zunahme an Sanktionen aufgrund von Arbeitsverweigerung zeige, dass unter den Zuwanderern viele arbeitsscheue Per­sonen zu finden sind. Die Vorhersehbarkeit dieser Argumente wäre zum Lachen, stellte es für die betroffenen Personen keine exis­tenzielle Bedrohung dar.

Weitere Umbauaktivitäten, die im Regie­rungsprogramm angekündigt wurden, müssen zwar erst in Gesetzesform gegossen werden. Doch es ist nichts Gutes zu erwar­ten. So soll das »Arbeitslosengeld neu« in Zukunft degressiv gestaffelt werden. Die Begründung dafür ist, dass sich die Arbeits­aufnahmen, wenn Arbeitslose in eine andere Stufe im Transferleistungssystem eintreten, erhöhen würden. Zu erwarten ist, dass in den ersten Monaten der Arbeits­losigkeit damit sogar eine leichte Erhöhung der Nettoersatzrate für das Arbeitslosen­geld, das im internationalen Vergleich sehr niedrig ist, verknüpft sein wird. Da eine derartige Maßnahme aber zumindest kos­tenneutral ausfallen muss, sind massive Einschnitte bei längerfristig arbeitslosen Personen zu erwarten.

Das degressive Arbeitslosengeld ist näm­lich mit der geplanten Abschaffung der Notstandshilfe, die als Versicherungsleis­tung gegenwärtig theoretisch unbegrenzt lange ausbezahlt werden kann, und der Zusammenführung dieser Leistung mit der Mindestsicherung verbunden. Da bei der Mindestsicherung eine Bindung an das Ver­mögen der BezieherInnen gegeben ist, ist die Nähe dieser Reformen zu Hartz IV mehr als offensichtlich. Auch wenn noch zur Diskussion steht, inwiefern Langzeitar­beitslose hier erfasst werden sollen. Zwar erreichen gegenwärtig etwa zwei Drittel der NotstandshilfebezieherInnen ein Leis­tungsniveau, das unter der Mindestsiche­rung liegt, sodass sie auf diese aufstocken könn(t)en. Doch die geplanten Verände­rungen bei der Mindestsicherung (Decke­lung und Kürzung der Leistungen) zeigen, dass für Langzeitarbeitslose insgesamt massive Kürzungen zu erwarten sind.

Drittens: Weitere Segmentierung der Arbeitslosen

Hier zeigt sich, wie breit der Konsens zwi­schen Wirtschaftspartei und »sozialer Hei­matpartei« ist. Diese Maßnahmen sollen verhindern, dass »Durchschummler« nicht mehr von der Gesellschaft »durchgetra­gen« würden und der Anreiz, eine Beschäf­tigung aufzunehmen, wie regierungsnahe Experten wie Wolfgang Mazal argumentie­ren, erhöht wird. Gleichzeitig soll der Zuwanderung in die Sozialsysteme durch Geflüchtete aber auch von Personen aus dem EU-Ausland, die erst nach fünf Jahren Erwerbstätigkeit in Österreich Zugang zu diesen Leistungen bekommen sollen, ein Riegel vorgeschoben werden.

Dass die neoliberale und konservative Arbeitsmarktpolitik in ihrer Koalition mit der äußeren Rechten ihren universalisti­schen Anspruch aufgibt, alle in das Markt­geschehen zu zwingen, wird auch in den Kürzungen der aktiven/aktivierenden Arbeitsmarkt- und Integrationspolitik sichtbar. So wird von der neuen Regierung die Aktion 20.000, die über 50-jährigen Langzeitarbeitslosen eine dauerhafte Beschäftigung auf dem sogenannten 2. Arbeitsmarkt ermöglichen sollte, abge­schafft. Außerdem werden ab 2019 die Sprachkurse und das Integrationsjahr für Geflüchtete gekürzt und können Unter­nehmen bei der Einstellung von Asylbe­rechtigten nicht mehr die Eingliederungs­beihilfe, durch die das AMS einen Teil der Lohnkosten übernimmt, lukrieren. Die Kürzungen der Lehrlingsentschädigung in den Überbetrieblichen Lehrwerkstätten forciert die Spaltung zwischen Jugendli­chen.

Kritik an AMS verbindet sich mit Angriff auf »Integrationsindustrie«

Die Kritik an der ineffizienten Organisati­onsstruktur des AMS verbindet sich daher mit dem Angriff auf die so genannte Inte­grationsindustrie, die als Spielwiese rot-grüner Gutmenschen angesehen wird, die die Betreuung von Arbeitslosen mit Sinn­loskursen – was von rechter Seite was anderes bedeutet, als die linke Kritik damit jemals gemeint hat – zum Selbstzweck wer­den lässt, um für sich und das eigene Milieu Jobs zu schaffen. Das passt gut zu den Inte­ressen der ÖVP nahen Wirtschaftsvertreter, die schon immer gegen experimentelle Arbeitsmarktpolitik und die Finanzierung von zivilgesellschaftlichen und gemeinnüt­zigen oder gar politisch-widerständigen Vereinen auftraten.

Da die arbeitsmarktpolitischen Aktivitä­ten schon lange nicht mehr experimentell sind, sondern den neoliberalen Zielsetzun­gen unterworfen und professionalisiert wurden, wird hier schwer Widerstand orga­nisierbar sein, da wohl von den betroffenen Arbeitslosen aufgrund ihrer Erfahrungen mit der gegenwärtigen Situation wenig Mobilisierungsbereitschaft zu erwarten ist.

Bleibt als Fazit

Die neoliberale Kürzung von Leistungen und die Disziplinierung der Arbeitslosen verbinden sich im Programm der Regie­rung mit der rassistischen und auch sexisti­schen Strukturierung der Arbeitsmarktpo­litik und der aktiven Abdrängung und Ver­drängung bestimmter Gruppen von Arbeitslosen in die Mindestsicherung oder überhaupt aus Österreich hinaus. Die Seg­mentierung der Arbeitslosen und die aktive Schaffung einer »unproduktiven« Schicht, bindet die Teilhabe an dieser Gesellschaft an Leistungsbereitschaft und kultureller und sozialer Konformität. Sozialpolitik wird renationalisiert, ihre Bedeutung für die Solidarität der ArbeiterInnenklasse wird weiter unterhöhlt. Der Eintritt der FPÖ in die Regierung zeigt die Konsequenz der neoliberalen Individualisierung der Arbeitsmarktpolitik durch Aktivierung und Workfare, die in Ethnisierung und Kultura­lisierung umschlägt, – was ihre wechselsei­tige Legitimation steigert.

Gelesen 5933 mal Letzte Änderung am Mittwoch, 19 Juni 2019 13:43
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