Kurzfristige Programmänderung hagerhard Orig. Foto: SPÖ Presse und Kommunikation CC BY-SA 2.0 / Flickr
02 Februar

Kurzfristige Programmänderung

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»Für Österreich!« Klingt vertraut? Wie wäre es z. B. mit »Britain first!« oder »Make America great again!«? Dieser Vergleich zeigt, welche Richtung das neue #Regierungsprogramm vorgibt. Wenn dann noch Lob von den Idiotären kommt oder die AfD jubelt: »Burkaverbot und Strafen für bockige Asylanten – Österreich, du hast es gut!«, dann ist ganz klar: Das neue Regierungsprogramm ist reaktionär, fremdenfeindlich, protektionistisch, neoliberal und paternalistisch!

Menschen kommen hauptsächlich als Verdächtige oder Wirtschaftsfaktor vor. Der Bereich Sicherheit und Integration (4) strotzt nur so von auch rechtlich mehr als zweifelhaften Maßnahmen. Beispielhaft dafür sind »Internierungslager« für abgelehnte Asylwerber*innen oder die geplanten Maßnahmen im Bereich Überwachung (mehr dazu hier und hier). Auffallendste Maßnahme im Bereich Umwelt (3) ist die Halbierung der Flugticketsteuer (siehe Beitrag von Martin Birkner im Volksstimme-Blog). Und bei Bildung und Innovation (2) wird en passant der freie Hochschulzugang gekappt.

Besonderes Augenmerk soll in diesem Beitrag aber auf Punkt 1 »Zukunft der Arbeit, Zukunft des Standorts« liegen. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Von Lohn und Nebenkosten

Davor aber noch ein Blick auf die Struktur der österreichischen Wirtschaft. Diese ist geprägt von KMUs und EPUs. Von insgesamt 317.369 Betrieben haben nur 888 mehr als 249 Mitarbeiter. Das sind etwas mehr als 0,2 (Null-Komma-Zwei) Prozent! Von Interesse ist das, weil im Gesamtprogramm offensichtlich der Schwerpunkt der Förderungen auf Großbetriebe gelegt wird.

Gleich der Punkt 1.1. »Beschäftigungsbonus«, die Senkung der Lohnnebenkosten im Ausmaß von einer Milliarde Euro, wird vollmundig als wesentliche Beschäftigungsmaßnahme gepriesen.

Aber wer wird von dieser Maßnahme wirklich profitieren? Jene Unternehmen, die auch über die harten Krisenjahre ihren Beschäftigungsstand hochgehalten haben und nun mit ihren altbewährten Kräften vor der Situation stehen, dass Konkurrenzbetriebe mit einem beinharten Hire-and-Fire-Beschäftigungsprogramm durch die Halbierung der Lohnnebenkosten für neue Mitarbeiter einen deutlichen Wettbewerbsvorteil generieren? Der Installateur/Greissler/Tischler, der sich seiner Verantwortung gegenüber den Mitarbeiter*innen bewusst war wird jedenfalls ganz sicher im Regen stehen gelassen. Eine deutliche Wettbewerbsverzerrung und ein herber Rückschlag für jene, die versuchen, ihr Unternehmen mit einem sozialen Gewissen zu vereinbaren.

Über diesen Bonus freuen sich aber auch Personalverleiher und den erhöhten bürokratischen Aufwand muss man ebenfalls zur Sprache bringen. Aber vielleicht war und ist diese Maßnahme ja ohnehin als Arbeitsbeschaffung für Beamte gedacht.

Großbetriebe bevorzugt

Im Punkt 1.2 heißt es:

Ausländische Konzerne, insbesondere im Onlinebereich, die erfolgreich in Österreich tätig sind, aber aufgrund ihrer Struktur keine oder geringe Steuern in Österreich zahlen und Wertschöpfung aus Österreich abziehen, sollen in Zukunft effizienter besteuert werden.

Dass der Finanzminister dann gegen eine Regelung zur Offenlegung von Steuerberichten internationaler Konzerne votiert und damit eine dementsprechende EU-Regelung blockiert, lässt sich mit diesem Ziel kaum vereinbaren.

Explizit ausgewiesen wird die Bevorzugung großer Betriebe in Punkt 1.7. Die Möglichkeit der vorzeitigen Abschreibung für Investitionen gilt nur für Betriebe mit einer Mitarbeiter*innenanzahl ab 250 Personen. Die Erhöhung der Forschungsprämie auf 14 % zielt mit Sicherheit auch nicht auf den Wirten ums Eck, die Hotellerie oder die kleine Nahversorgerin.

Was in diesem »Programm für Österreich« aber zu finden ist, sind deutliche Nachteile für Arbeitnehmer*innen und der Rückbau sozialer Errungenschaften. Die Ausweitung der täglichen Arbeitszeit auf 12 Stunden wird als »Arbeitszeitflexibilisierung« (Punkt 1.9) behübscht und deren Ausgestaltung an die Sozialpartner ausgelagert. Der Arbeitnehmerschutz (1.10) und die Funktion des Arbeitsinspektorats soll begrenzt werden. Wörtlich heisst es:

Weitere Verhandlungen zu Gesetzen und Verordnungen des technischen ArbeitnehmerInnenschutzrechtes werden im Anschluss daran unmittelbar aufgenommen, mit dem Ziel bis Ende 2018 eine praxistaugliche Entlastung für alle Stakeholder, im Besonderen für Unternehmen, zu erreichen.

Deutlicher und unverblümter kann die Bevorzugung von Unternehmen gegenüber den Rechten von Arbeitnehmer*innen nicht dargestellt werden. Dass auch noch die Zumutbarkeitsbestimmungen verschärft werden oder der Kündigungsschutz für Arbeitnehmer*innen über 50 aufgeweicht wird, ist ein weiterer Mosaikstein im Gesamtbild.

Das alte Eisen

Besondere Beachtung verdient auch Punkt 1.18 – Beschäftigungsaktion 20.000. Diese Arbeitsplätze für Langzeitarbeitslose über 50 bedeuten nichts anderes als staatlich geförderte Zwangsarbeit, getarnt als gemeinnützige Tätigkeiten. Es darf darauf gewettet werden, dass es keinen KV und natürlich auch keinen Mindestlohn für diese Tätigkeiten geben wird. Und der Wettbewerbsdruck auf Unternehmen, die bisher diese erforderlichen Tätigkeiten durchgeführt haben – meist KMUs oder EPUs – steigt auch in diesem Fall. Kritik kommt zu diesem Punkt auch von anderer Seite und eine Auswertung bisher erfolgter ähnlicher Massnahmen zeigt folgendes Zitat aus der Presse:

»Wie schwer es ist, Jobs für ältere Arbeitslose nach Auslaufen der staatlichen Förderung zu finden, zeigen Erfahrungen aus Niederösterreich. Dort haben das Arbeitsmarktservice und das Land Niederösterreich Mitte 2014 die Aktion „gemA 50plus“ gestartet. Dabei wird älteren Arbeitslosen befristet eine Beschäftigung in Gemeinden oder gemeinnützigen Einrichtungen angeboten. Doch die Ergebnisse sind ernüchternd. Bis September 2016 wurden im Rahmen der Aktion 609 ältere Arbeitslose unterstützt. Davon haben 459 Personen an dem Projekt (ein Job wurde vier bis sechs Monate lang gefördert) bis zum Ende teilgenommen. Der Rest ist aus verschiedenen Gründen vorzeitig ausgeschieden. Von den übrig gebliebenen 459 Personen haben nur 73 nach Auslaufen der Förderung eine fixe Beschäftigung gefunden. 64 ältere Frauen und Männer wurden von den Gemeinden und gemeinnützigen Einrichtungen übernommen. Acht Personen erhielten einen Job in der Privatwirtschaft und eine Person hat sich selbstständig gemacht.«

Wie überhaupt die Maßnahmen am »zweiten Arbeitsmarkt« einer kritischen Hinterfragung bedürfen. Da schließt sich dann auch der Kreis zu den Zwangsarbeitsmaßnahmen für Asylwerber.

Regierungsprogramm versus Sozialbericht

Dass die Einführung des Mindestlohns wieder auf die lange Bank geschoben wurde, passt nahtlos in das Gesamtbild. Wobei anzumerken ist, dass die beim Mindestlohn angestrebte Höhe von 1.500 € Brutto in keiner Weise den tatsächlichen Erfordernissen der Existenzsicherung entspricht, ergibt dieser Monatslohn doch bei einer Regelarbeitszeit von 38,5 Stunden pro Woche einen Netto-Stundenlohn von 7,24 €! Das Thema Wohnen (1.8) und die offensichtliche weitere Bevorzugung privater Investitionstätigkeiten gegenüber dem sozialen Wohnbau lässt weiteres Ungemach erwarten.

Interessant in diesem Zusammenhang erscheint auch, dass nahezu gleichzeitig zum #Regierungsprogramm der Sozialbericht 2016 veröffentlicht wurde. Da heisst es z. B. in der Zusammenfassung:

  • Exponentielle Steigerung der Haushaltseinkommen an der Spitze
  • Arbeit hoch, Vermögen(-seinkommen) kaum besteuert
  • Extreme Vermögenskonzentration und mangelnde Daten
  • Unsystematische Arbeitszeitverkürzung – es gibt mehr Teilzeitbeschäftigte
  • Arme Menschen sterben früher

Das ist nur eine kleine Auswahl der auf 400 Seiten beschriebenen sozialen Lage in Österreich.

Es spricht für sich, dass sich im Papier der Regierung Kern/Mitterlehner keinerlei Rückschlüsse auf diesen Sozialbericht finden lassen. Ebenso schmerzlich vermisst werden lautstark im Plan A angekündigte Änderungen im Steuerrecht, wie z. B. die Erbschafts- und Schenkungssteuer oder eine Modernisierung der Grundsteuer, deren Bemessungsgrundlage seit 1971 (!) unverändert ist.

Ende gut, alles gut?

Gibt es in diesem Papier gar keine positiven Neuerungen? Doch. Eineinhalb. Die Abschaffung der kalten Progression wurden entgegen den Wünschen des Finanzministers auf die unteren Einkommen begrenzt (siehe mein Blog-Beitrag).

Und als wirkliches Positivum darf die Modernisierung des Insolvenzrechts gelten (Punkt 1.22). Betroffen sind davon etwa 120.000 Menschen, von denen bisher nur 7 % Zugang zu einer Entschuldung durch einen Privatkonkurs hatten (siehe Statistik des Kreditschutzverbands). Es ist zu hoffen, dass sich diese Situation ändert.

All das reicht aber bei weitem nicht aus, um den Gesamteindruck irgendwie ins Positive zu verkehren. Ich bleibe also bei meinem Fazit aus dem allerersten Absatz.

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