Änderung des Schuluunterrichtsgesetztes

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Die Regierung setzt auf »Othering« (Anders-Machung) und Fremdzu­schreibungen statt auf Dialog und Respekt vor Diversität

Sattsam bekannt ist, dass die Bundesre­gierung Themen, die die Gesellschaft spalten, dazu benutzt, um von den wirkli­chen Sorgen, die sie uns tagtäglich mit ihrer Sozial- und Wirtschaftspolitik beschert, abzulenken. Auch ist es kein Geheimnis, dass es »der Islam« ist, an dem sie ihre Spaltungs- und Entsolidarisie­rungspolitik festmacht, auf dass muslimi­sche Menschen ungeniert diskriminiert und ihre Lebenspraxis abgewertet werden darf.

Aktuell geht es wieder einmal um das Kopftuch. Soeben in Begutachtung befin­det sich nämlich ein von FPÖ-Rosenkranz, Mölzer jr. u. a. eingebrachter Initiativan­trag zur Änderung des §43a SchUG (Schul­unterrichtsgesetzes). Dieser sieht ein Ver­bot des Tragens »weltanschaulich und religiös geprägter Kleidung« bis zum 10. Lebensjahr vor, was zur »sozialen Inte­gration von Kindern gemäß den lokalen Bräuchen« führen soll.

Bei Verstoß sind die Schulleiter*innen dazu verpflichtet, die betreffenden Eltern bei der Bildungsdirektion zu denunzieren. Die Eltern werden danach zu einem Gespräch in die Bildungsdirektion vorge­laden und »über ihre Verantwortung auf­geklärt«. Kommen sie dieser »Einladung« nicht nach oder wird neuerlich gegen die Regelung verstoßen, ist eine Strafe von 440 Euro bzw., bei Uneinbringlichkeit, eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu vier Wochen fällig. In der Begründung heißt Es zählt, wie eine Bekleidung »von Abgesehen von der ungustiösen Bestra­fungspolitik, der offenen Missachtung der Rechte muslimischer Eltern und der unge­nierten Abwertung dessen, was als »fremd« wahrgenommen werden soll, basiert derlei Gesetzgebung auf plattesten Zuschreibungen. So gälte es, für Gleichbe­rechtigung und Selbstbestimmung musli­mischer Mädchen zu sorgen, die als grundsätzlich von Unterdrückung bedroht imaginiert werden.

Aus meiner langjährigen Berufspraxis an öffentlichen Schulen weiß ich, dass es für das Selbstbewusstsein eines Mädchens egal ist, ob es Kopftuch trägt oder nicht bzw., ob sie Muslima ist oder nicht. Fakto­ren wie soziale Herkunft, Gewalt gegen Frauen, (finanzielle) Abhängigkeit der Mütter usw. spielen eine Rolle, wenn es darum geht, wie ein Mädchen in der Welt steht. Unterstellungen und Pauschalisie­rungen, wie sie mit dieser geplanten Gesetzesänderung in Stein gemeißelt wer­den sollen, ziehen Grenzen zwischen Menschen und errichten Mauern im Den­ken und in der Wahrnehmung. Viel sinn­voller wäre es, unsere Regierung würde sich um soziale Gerechtigkeit, antirassisti­sche Gesetzgebung und Frauenrechte kümmern.

Es muss jeder Frau selbst überlassen sein, wieviel von ihrem Körper sie öffent­lich zur Schau stellen will. Die Autonomie ihrer Entscheidung gilt es zu sichern und zu respektieren. Es kann nämlich durch­aus sein, dass eine Frau die Verhüllung als Selbstschutz (vor männlichen Blicken und Übergriffen) empfindet. Auch dies muss (denk-)möglich sein. Wo steht geschrie­ben, dass die in der westlichen Kultur übliche frühzeitige Sexualisierung und Zurschaustellung des Frauenkörpers der beste Weg ist, für ein Mädchen in der Welt zu sein? y einem objektiven Betrachter« gesehen wird; dabei kommt es nicht auf die Absicht des Trägers an, sondern ist es ent­scheidend, wie diese »von Dritten rezi­piert« wird. Deutlicher kann man einen monokulturellen Hegemonieanspruch kaum mehr festschreiben. Es zählt nur, was ich sehe und denke, deine Sicht bedeutet nichts, gar nichts.

Gelesen 6607 mal Letzte Änderung am Samstag, 13 April 2019 10:28
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